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Feller fordert AufklärungDauerkranker Kölner Lehrer trat in Kochshows auf

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Weil er trotz Langzeiterkrankung in Kochshows auftrat, könnte ein Lehrer aus Köln nun Probleme bekommen. (Symbolbild)

Weil er trotz Langzeiterkrankung in Kochshows auftrat, könnte ein Lehrer aus Köln nun Probleme bekommen. (Symbolbild)

Der in Köln lebende Lehrer war ein Jahr krankgeschrieben, trat aber bei der ZDF-„Küchenschlacht“ und dem „perfekten Dinner“ auf. Nun drohen Konsequenzen.

Die Affäre um länger erkrankte Lehrer und Lehrerinnen reißt nicht ab. So hat die Bezirksregierung Köln inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen einen Pädagogen eingeleitet, der ein Jahr lang aufgrund ärztlicher Atteste dienstunfähig war. In dieser Zeit soll er als Kandidat in mehreren Kochshows aufgetreten sein.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, soll es sich um Fernsehsendungen im ZDF („Küchenschlacht“) und bei Vox („Das perfekte Dinner“) gehandelt haben. Nachdem der Verdacht einer gesundheitlichen Täuschung aufkam, hatte die Schulaufsicht den Lehrer, der in Köln lebt und in einer Schule in Gummersbach unterrichtet, um eine Stellungnahme gebeten. Offenbar musste der Befragte einräumen, dass er während der Krankschreibung in Fernsehshows aufgetreten war.

Daraufhin leitete die Bezirksregierung Köln ein Disziplinarverfahren ein. Die Palette etwaiger Sanktionen reicht vom Verweis über gekürzte Dienstbezüge bis hin zu einer Versetzung oder gar der Entfernung aus dem Schuldienst sowie aus dem Beamtenverhältnis. Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass länger erkrankte Beamte, die drei Monate binnen eines halben Jahres keinen Dienst verrichten, zu einem Besuch beim Amtsarzt verpflichtet werden können. Allerdings hängt diese Entscheidung vom Dienstherrn ab.

Ministerin Feller: Nicht tolerierbar

Ob dies hier auch der Fall war, wollte die Bezirksregierung mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte nicht beantworten. Es ist nicht der erste Fall, bei dem die Schulaufsicht erst spät reagiert. 16 Jahre lang ließ sich eine Lehrerin aus Duisburg krankschreiben, ohne dass Maßnahmen erfolgten. Als die Frau zum Amtsarzt beordert wurde, wehrte sie sich vor Gericht und unterlag. Auch gegen sie leitete die Schulaufsicht in Düsseldorf ein Disziplinarverfahren ein.

Dies ist nicht nur unkollegial, sondern auch gegenüber der Gesellschaft nicht tolerierbar. Der konkrete Fall muss deshalb vollständig durch die zuständige Bezirksregierung aufgeklärt werden
Schulministerin Dorothee Feller

Angesichts der Kochshow-Affäre zeigte Schulministerin Dorothee Feller eine klare Haltung: „Unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten jeden Tag enorm viel für ihre Schülerinnen und Schüler und üben ihren verantwortungsvollen Beruf mit großer Leidenschaft aus. Dieses Engagement verdient Respekt“, so die CDU-Politikerin. „Umso weniger ist es hinnehmbar, wenn sich einzelne Personen während ihrer Krankschreibung indiskutabel verhalten oder sogar das System möglicherweise ausnutzen. Dies ist nicht nur unkollegial, sondern auch gegenüber der Gesellschaft nicht tolerierbar. Der konkrete Fall muss deshalb vollständig durch die zuständige Bezirksregierung aufgeklärt werden.“

Aktuelle Viertelstunde im Schulausschuss des Landtags

Am Mittwoch wird der Fall um den kochenden Lehrer Thema im Schulausschuss des Landtags. Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP haben unabhängig voneinander eine sogenannte Aktuelle Viertelstunde dazu beantragt.

Der neue Fall werfe „ein Schlaglicht auf erhebliche Kontrolldefizite beim Umgang mit langzeiterkrankten Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen“, heißt es im Antrag der FDP-Fraktion. Die Liberalen wollen in der Aktuellen Viertelstunde von der Landesregierung unter anderem erfahren, wie sie das konkrete Disziplinarverfahren der Bezirksregierung Köln gegen den Lehrer bewertet und welche Maßnahmen sie „kurzfristig ergreifen wird, um vergleichbare Fälle in Zukunft zu verhindern“.

FDP: Lehrer können Fürsorge offenbar ausnutzen

FDP-Fraktionsvize Franziska Müller-Rech sagte der dpa: „Die NRW-Landesregierung kann sich nicht mehr mit dem Verweis auf vermeintliche Einzelfälle herausreden. Offensichtlich können Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen die beamtenrechtliche Fürsorge ausnutzen, ohne eine amtsärztliche Untersuchung befürchten zu müssen.“ (mit dpa)