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Steuerentlastung für ehrenamtliche Helfer in Impfzentren

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Düsseldorf – Ehrenamtliche Hilfskräfte in den Corona-Impfzentren in Nordrhein-Westfalen werden steuerlich entlastet. Wer nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstütze, könne von der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. Das teilte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am Mittwoch mit. „Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen.”

Die Übungsleiterpauschale greift für Ehrenamtler, die beispielsweise in einem Impfzentrum Aufklärungsgespräche führen oder beim Impfen selbst beteiligt sind. Die Regelung gilt für Einkünfte in den Jahren 2020 und 2021. Die Pauschale wurde von 2400 Euro im vergangenen Jahr auf 3000 Euro im Jahr 2021 erhöht. Bis zu diesem Betrag sind demnach alle Einkünfte steuerfrei.

Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren arbeitet, kann den Angaben zufolge die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro, seit 2021 sind bis zu 840 Euro steuerfrei.

© dpa-infocom, dpa:210217-99-478645/2 (dpa/lnw)