Düsseldorf – Die Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZASt) ist eine wertvolle Quelle. In der Bonner Behörde laufen sämtliche Informationen über Konten und Depots von Privatpersonen zusammen. Egal, wo man in Deutschland ein Konto eröffnet, die Banken sind verpflichtet, diese Daten an das BZASt weiterzuleiten. Informationen, für die sich Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher immer häufiger interessieren. Mit der automatisierten Kontoabfrage erhoffen sich die Behörden, Sozial- und Steuerbetrügern schneller auf die Schliche zu kommen.
Die Zahl der Kontenabfragen hat nach Auskunft des Finanzministeriums im ersten Halbjahr 2017 in NRW einen Rekordwert erreicht. Mehr als 25.300 Ersuchen von Landesbehörden haben die Bonner Beamten bearbeitet. Im gesamten Jahr 2016 waren es 17.323, 2015 nur knapp 13.800. Warum es zu diesem rasanten Anstieg gekommen ist, kann das Ministerium nicht sagen.
„Die Steigerung zeigt, dass es für die Steuerbehörden ein erfolgreiches Mittel ist, um an Informationen über Schuldner zu kommen“, sagt Manfred Lehmann, NRW-Landesvorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft. Bei einem Ersuchen darf das BZASt nur über die Existenz von Konten informieren, wann sie eingerichtet oder gelöscht wurden, dazu Name und Geburtsdatum des Inhabers. Daten über Kontostände und -bewegungen dürfen nicht weitergegeben werden.
Auch Gerichtsvollzieher haben Zugriff auf die Daten
Doch nicht nur Finanzbehörden haben Zugriff auf die Daten, seit 2013 sind auch Gerichtsvollzieher berechtigt, im Namen privater Gläubiger über die Kontenabfrage Geld einzutreiben. Auch hier schnellen die Zahlen nach oben. Allein 2016 haben Gerichtsvollzieher in NRW nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ 58.530 Ersuchen zu Kontodaten von Privatpersonen gestellt. Ein Jahr zuvor waren es 41.210.Eine Entwicklung, die Lehmann kritisch sieht. „Der Gesetzgeber hat sich hier zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ein solches Mittel der Beitreibung sollte allein staatlichen Behörden vorbehalten bleiben.“ Auch Datenschützer sind alarmiert. Im Jahr 2003 als Mittel zur Terrorbekämpfung eingeführt, wurde der Kreis von Personen, die am Kontoabrufverfahren teilnehmen dürfen, stetig erweitert. „Die Entwicklung und Ausweitung des Verfahrens ist bedenklich“, sagt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. Der Zugang müsse „strikt auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben“.
Der NRW-Landesverband des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes kann die Skepsis nicht teilen. „Es erleichtert uns die Arbeit deutlich“, sagt der Verbandsvorsitzende Frank Neuhaus. „Immer mehr private Gläubiger haben gelernt, dass dies ein vielversprechender Weg ist, um doch noch an ihr Geld zu kommen.“ Profitieren würden schließlich nicht nur Unternehmen wie Amazon, sondern etwa auch kleine Handwerksbetriebe. Seit November vergangenen Jahres können Gläubiger auch für Beträge unter 500 Euro einen Kontoabruf beantragen. „Das wird zu einem weiteren Anstieg der Abfragen führen“, so Neuhaus.
