Alle Infos zum BoosternAb wann ist eine Auffrischungsimpfung sinnvoll und nötig?

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Impfstoff Spritze Booster

Eine Medizinerin zieht eine Spritze mit Impfstoff gegen das Coronavirus auf. (Symbolbild)

  • Mehr als ein Drittel der Deutschen hat sie bereits bekommen: eine zusätzliche Auffrischungsimpfung, den Booster.
  • Doch wer darf sie überhaupt bekommen, was gilt beim Vakzin von Johnson & Johnson und welche Erleichterungen im Alltag bringt der Booster?
  • Antworten auf die drängendsten Fragen rund um die Booster-Impfung.

Berlin/Köln – Wem steht eine Booster-Impfung zu? Muss ich mich nach der dritten Impfung nicht mehr testen lassen, auch wenn 2G Plus gilt? Und gilt für Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden, schon die zweite Spritze mit einem mRNA-Impfstoff als Booster? Bei solchen Themen herrscht momentan Unsicherheit. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Booster-Impfung.

Ab wann ist eine Booster-Impfung sinnvoll und nötig?

Die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vom 21. Dezember 2021 lautet: Frühestens in einem Abstand von drei Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung soll die Auffrischungsimpfung verabreicht werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Empfehlung am 23. Dezember umgesetzt. Wer sich also bereits zweimal gegen das Coronavirus impfen lassen hat, kann mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Spritze geboostert werden.

Wer das Janssen-Vakzin von Johnson & Johnson erhalten hat, dem rät die Stiko nach einem Abstand von mindestens vier Wochen zu einer weiteren Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Diese Kombination gilt als optimierte Grundimmunisierung. Auch für mit dem Mittel von Johnson & Johnson Geimpfte empfiehlt die Stiko eine dritte Impfung als Booster.

Ausnahmen gelten etwa für Menschen mit einer schweren Immunschwäche wie Organtransplantierten. Sie sollten sich bereits ab vier Wochen nach der zweiten Impfung erneut eine Spritze mit einem mRNA-Impfstoff verabreichen lassen. Auch für Genesene gelten – je nachdem, mit welchem Impfstatus sie sich infiziert haben – verschiedene Empfehlungen, wann eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung verabreicht werden sollte. Genaueres lässt sich auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter der Frage „Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Auffrischungsimpfung erfolgen?“ nachlesen.

Wer ist dazu berechtigt, eine Booster-Impfung zu bekommen?

Die Empfehlung der Stiko lautet: Alle Menschen ab 18 Jahren sollten sich mit einem mRNA-Impfstoff boostern lassen. Schwangere sollten sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen. Unter 30-Jährige und Schwangere sollten als Booster-Impfung nur das Mittel von Biontech/Pfizer verabreicht bekommen, über 30-Jährige können zudem mit dem Mittel von Moderna geboostert werden.

Ab wann bin ich nach der Booster-Impfung geschützt?

Es sei davon auszugehen, dass der Impfschutz einer Booster-Impfung nach sieben bis zwölf Tagen einsetze, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Die Behörde bezieht sich auf zwei Studien: eine im Fachblatt „The Lancet“ veröffentlichte und eine, die in Israel durchgeführt wurde.

Mit welchen Impfstoffen wird geboostert?

Die Stiko empfiehlt fürs Boostern die Impfstoffe Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna – auch für Menschen, die vorher Vektor-Impfstoffe von Astrazeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben.

Was ist der Unterschied zwischen „vollständig geimpft“ und „geboostert“?

Als „vollständig geimpft“ im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gilt, wer die Grundimmunisierung erfolgreich abgeschlossen hat. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) listet auf, wie viele Impfungen welches Vakzins dafür nötig sind. In der Regel handelt es sich hierbei um zwei Dosen eines oder verschiedener Impfstoffe.

Wer in welchem Kontext als geboostert gilt, ist kompliziert. Grob gesagt: Die dritte Impfung wird umgangssprachlich als „Booster“ bezeichnet, die den Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung erhöht und ersten Erkenntnissen zufolge eine verbesserte Schutzwirkung gegen die Omikron-Variante des Coronavirus bietet.

Mit welchem Impfstatus und Abstand zur letzten Impfung Menschen bezüglich der Corona-Verordnungen der Bundesländer als geboostert gelten und für sie zum Beispiel die Testpflicht bei 2G plus entfällt, regeln die Landesregierungen nicht einheitlich (siehe Frage: 2G, 2G plus und Booster-Ausnahmen: Welchen Impfstatus brauche ich wofür?).

Ich möchte keine Booster-Impfung. Wie lange gelte ich mit Erst- und Zweitimpfung als vollständig geimpft?

Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium: „Noch kann keine abschließende Aussage hierzu getroffen werden. Es wird derzeit noch geprüft, welche Impfabstände zur Aufrechterhaltung des Schutzes vor einer COVID-19-Erkrankung, das heißt einer vollständigen Immunisierung, eingehalten werden müssen.

Allerdings: Die EU-Kommission hat am Dienstag beschlossen, dass EU-Impfzertifikate neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig werden. Das bedeutet: Nach Ablauf dieser Frist gelten Menschen vor dem Gesetz als ungeimpft. Theoretisch können die EU‑Länder noch ein Veto einlegen, was aber so gut wie ausgeschlossen ist.

2G, 2G plus und Booster-Ausnahmen: Welchen Impfstatus brauche ich wofür?

Wer vollständig geimpft ist, erfüllt die Voraussetzung für 2G. Wo in Deutschland überall 2G-Regeln gelten, listet die Bundesregierung auf ihrer Webseite auf. Außerdem haben die Bundesländer die Möglichkeit, zusätzlich 2G plus vorzuschreiben. In diesem Fall müssen auch Menschen, die vollständig geimpft sind, ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Von der 2G-Regel gibt es Ausnahmen für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.

Einige Bundesländer gewähren Ausnahmen für Geboosterte. Dazu zählt etwa Niedersachsen. Ab dem Moment, in dem Menschen die dritte Impfung, also den Booster, erhalten haben, sind sie von der 2G-plus-Testpflicht befreit. „Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich“, informiert das niedersächsische Gesundheitsministerium. In Baden-Württemberg gibt es noch großzügigere Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. In Bayern entfällt die Testpflicht unter 2G plus erst 15 Tage nach der Booster-Impfung.

Johnson & Johnson: Ab wann gilt man als vollständig geboostert?

Ursprünglich galt: Wer mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, braucht nur eine Spritze. Vor dem Gesetz gelten mit einer Dosis dieses Herstellers Geimpfte momentan als vollständig geimpft.

Aus wissenschaftlicher Perspektive reicht nur eine Dosis des Janssen-Impfstoffs von Johnson & Johnson aber nicht aus, um ausreichend gegen das Coronavirus geschützt zu sein. Die Stiko empfiehlt vier Wochen nach der ersten Impfung eine weitere – und zwar mit einem mRNA-Impfstoff, also einem Vakzin von Biontech oder Moderna. Drei Monate nach der zweiten Impfung ist auch für mit Janssen Geimpfte eine Booster-Impfung vorgesehen, informiert das Bundesgesundheitsministerium.

Inwieweit Personen im Sinne der Corona-Regeln als geboostert gelten und für sie etwa die Testpflicht unter 2G plus entfällt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen Ländern reicht es für mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpfte bereits, lediglich eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten zu haben, um als geboostert zu gelten.

Astrazeneca, Moderna und Biontech: Ab wann gilt man als vollständig geboostert?

Die erste und zweite Impfung mit den Vakzinen von Astrazeneca, Moderna oder Biontech gelten als Grundimmunisierung. Ab drei Monaten nach der zweiten Impfung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff verabreichen lassen – auch diejenigen, denen vorher das Mittel von Astrazeneca verabreicht wurde. Danach gelten sie als geboostert.

Sollten auch Kinder und Jugendliche eine Booster-Impfung erhalten?

Dazu gibt es bislang weder eine Empfehlung von der Stiko, noch von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA).

Wie viele Menschen in Deutschland haben bereits eine Booster-Impfung erhalten?

Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit hat ein Drittel der Menschen in Deutschland bereits eine „zusätzliche Auffrischungsimpfung“ und damit den Booster erhalten.

(Stand 22. Dezember 2021, 9.16 Uhr).

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