- Die Approbationsverordnung soll überarbeitet werden. Denn laut dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung haben zu viele Mediziner unzureichende Kenntnisse über die Rolle der Medizin im Dritten Reich.
- Lesen Sie hier die Hintergründe.
Die neue Approbationsordnung für Ärzte soll so geändert werden, dass diese in ihrer Ausbildung mehr Wissen über den Missbrauch der Medizin während des Nationalsozialismus vermittelt bekommen. Das teilte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit.
„Ich habe für meinen Vorstoß viel Unterstützung bekommen und gehe davon aus, dass wir damit durchkommen“, so Klein. Allerdings werde derzeit die gesamte und mehr als 100-seitige Approbationsordnung überarbeitet. Und da das zuständige Bundesgesundheitsministerium sehr stark mit der Corona-Pandemie befasst sei, werde die Änderung noch etwas dauern. Die Abstimmung des Gesundheitsministeriums mit den anderen beteiligten Ministerien werde voraussichtlich erst Ende Februar abgeschlossen sein.
„Glatte Verstöße gegen den hippokratischen Eid“
Klein hatte dem RND zuvor gesagt: „Es gibt eine Lücke in der medizinischen Ausbildung.“ Denn es gebe „viel zu viele Mediziner, die unzureichende Kenntnisse haben über die Rolle der Medizin im Dritten Reich. Das betrifft gerade ethische Fragen.“ So fehle es zum Beispiel an Kenntnissen über die menschenverachtenden Versuche des KZ-Arztes Josef Mengele und von anderen. „Das waren glatte Verstöße gegen den hippokratischen Eid“, betonte der Beauftragte. „Damals wurde das Leben totgespritzt. Es ist wichtig, Mediziner von heute stärker auf diese ethischen Fragen zu bringen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Approbationsordnung für Ärzte geändert wird.“
In der „Nürnberger Erklärung“ des Deutschen Ärztetages von 2012 heißt es, man wisse „heute deutlich mehr über Ziele und Praxis der vielfach tödlich endenden unfreiwilligen Menschenversuche mit vielen Tausend Opfern und die Tötung von über 200.000 psychisch kranken und behinderten Menschen, ebenso über die Zwangssterilisation von über 360.000 als „erbkrank“ klassifizierten Menschen“, als zu Beginn. „Im Gegensatz zu noch immer weit verbreiteten Annahmen ging die Initiative gerade für diese gravierendsten Menschenrechtsverletzungen nicht von politischen Instanzen, sondern von den Ärzten selbst aus.
Sie geschahen unter anderem unter Mitbeteiligung führender Repräsentanten der verfassten Ärzteschaft sowie der medizinischen Fachgesellschaften und ebenso unter maßgeblicher Beteiligung von herausragenden Vertretern der universitären Medizin sowie von renommierten biomedizinischen Forschungseinrichtungen.“
