ImpfgipfelGEW warnt: Impfung darf keine Voraussetzung für Schulbesuch sein

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biontech-impfung-symbolbild-dpa

Im Corona-Impfzentrum Messe Berlin bekommt eine Frau den Biontech-Impfstoff. Dieser ist am Freitag von der EMA für Kinder ab 12 Jahren freigegeben worden.

Die Freigabe des Corona-Impfstoffs von Biontech für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren hat die Debatte angeheizt, ob Schülerinnen und Schüler dann auch bevorzugt geimpft werden sollen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnte vor einem Automatismus, dass die Jugendlichen am Ende geimpft werden müssen. „Eine Impfung darf nicht Voraussetzung dafür sein, dass die Kinder in die Schule gehen können. Das Menschenrecht auf Bildung muss gesichert sein“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Sollte es zu einer vierten Welle kommen, dann müsse wieder verstärkt mit Tests gearbeitet werden. Sie kritisierte, die Länder hätten es „leider versäumt, eine Gefährdungsbeurteilung für die Schulen zu erstellen“. Und es gebe nach wie vor Klassenräume, die man nicht ausreichend lüften könne.

Keine Bevorzugung von Kindern und Jugendlichen bei Impfungen geplant

Bund und Länder hatten bei ihrem Impfgipfel am Donnerstag beschlossen, dass Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren auch in Deutschland geimpft werden können, sobald die europäische Arzneimittelagentur EMA den Impfstoff für diese Altersgruppe freigegeben hat – was gestern geschehen ist. Ab dem 7. Juni, dem Tag, an dem die Priorisierung bei den Impfungen für alle fällt, sollen sie beziehungsweise ihre Eltern sich um einen Impftermin „bemühen“ können, wie es im Beschlusspapier von Bund und Ländern heißt. Eine Bevorzugung der Schülerinnen und Schüler ist nicht geplant.

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„Bei den jungen Menschen muss man zwischen dem Risiko einer Erkrankung und der Impfung gut abwägen. Deshalb sollte abgewartet werden, was die Ständige Impfkommission empfiehlt“, sagte Tepe. Bislang wird nicht erwartet, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) für Deutschland eine ausdrückliche Empfehlung zur Impfung der Minderjährigen ab zwölf Jahren abgibt. Zuletzt hatte Stiko-Chef Thomas Mertens auf die bisher dünne Datenlage zu Risiken für eine Impfung von Zwölf- bis 15-Jährigen verwiesen.

BVKJ bekräftigt: Soziale Teilhabe von Kindern darf nicht an Impfung geknüpft sein

Es gab allerdings auch zahlreiche Forderungen, den Jugendlichen besondere Chancen auf eine Impfung einzuräumen. In diese Richtung äußerten sich der Lehrerverband, die Schülerunion und Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zeigte sich mit dem Beschluss von Bund und Ländern zufrieden. „Dem Verband war wichtig, dass die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen nicht an eine Impfung geknüpft wird“, sagte BVKJ-Sprecher Jakob Maske.

Das Nadelöhr der Impfkampagne ist nach wie vor die zu geringe Zahl an Impfdosen. Zuletzt musste Biontech eine Verzögerung bei den Lieferungen für Juni bekannt geben. Die nächsten Lieferungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sind noch völlig offen.

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