Fragen und AntwortenDas bedeutet die Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen für Verbraucher

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Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. (Symbolbild)

Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. (Symbolbild)

Infolge des Krieges explodierten 2022 die Gas-, Öl- und Strompreise. Die Bundesregierung brachte zur Entlastung von Verbrauchern und Firmen Preisbremsen auf den Weg. Nach der Zustimmung von Finanzminister Lindner werden sie nun über das Jahresende hinaus bis Ostern 2024 verlängert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Seit Januar wirken die Strom- und Gaspreisbremse, mit denen die Bundesregierung Verbraucher und Unternehmen vor Kostenexplosionen infolge des Ukraine-Krieges schützt. Inzwischen haben sich die Preise stabilisiert, sodass Finanzminister Christian Lindner (FDP) die aktuelle Senkung der Mehrwertsteuer früher als erwartet beenden will. Die Preisbremsen laufen nach aktuellem Plan nun aber weiter. Was bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Welche Preis-Entlastungen für Energie gelten derzeit?

Wegen der plötzlich extrem hohen Preise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung Ende vorigen Jahres zahlreiche Entlastungen beschlossen: eine 300-Euro-Energiepreispauschale für Arbeitnehmer, eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas, eine Einmalhilfe für Gas- und Fernwärmekunden (der Staat übernahm den Dezember-Abschlag) und die Strom-, Wärme- und Gaspreisbremsen.

Letztere traten im März dieses Jahres in Kraft und galten rückwirkend ab Januar. Finanziert werden die Zuschüsse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, für den der Bund neue Schulden aufgenommen hat. Die Verbraucher mussten und müssen die Staatshilfe nicht beantragen. Die Zuschüssen werden direkt mit den Versorgern verrechnet, die den monatlichen Abschlag senken.

Wie wirken die Preisbremsen?

Erdgas: Bei Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Dies soll die Verbraucher dazu bringen, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen. Für große Unternehmen gilt ein Garantiepreis von 7 Cent je Kilowattstunde netto – aber nur für 70 Prozent der Verbrauchsmenge von 2021. Begünstigt sind bundesweit rund 25.000 Unternehmen und 1900 Krankenhäuser.

Strom: Haushalte und kleinere Unternehmen zahlen für 80 Prozent den gedeckelten Preis von 40 Cent je Kilowattstunde – berechnet auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs. Verbraucht man derzeit mehr als 80 Prozent des vorherigen Stromverbrauchs, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an, auch das als Sparanreiz. In der Jahresrechnung soll am Ende der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des früheren Verbrauchs.

Pellets, Heizöl oder Flüssiggas: Wer diese alternativen Heizstoffe nutzt, kann noch bis zum 20.10.2023 Hilfe aus dem Härtefallfonds von Bund und Ländern beantragen und bis zu insgesamt 2000 Euro erhalten. Die Bundesländer haben die konkreten Programme erstellt und die Finanzhilfen ausgezahlt, dort mussten und müssen die Anträge eingereicht werden. Der Bund hatte dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingeplant. Die Hilfen wurden aber seltener beantragt als zunächst erwartet.

Wann sollen die Preisbremsen auslaufen?

Laut Bundestagsbeschluss laufen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Ende dieses Jahres aus. Im Gesetz ist aber vorgesehen, dass sie per einfacher Rechtsverordnung der Bundesregierung bis 30. April 2024 verlängert werden können. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und die Grünen im Bundestag hatten bereits im Sommer eine Verlängerung gefordert. Bundesfinanzminister Lindner war zunächst skeptisch, hat nun aber seine Zustimmung erklärt. Damit ist der Weg frei.

Ist die Verlängerung tatsächlich sinnvoll?

Zwar liegen die Angebote vieler Energieanbieter derzeit unterhalb der in den Preisbremsen festgelegten Werte. Das muss aber nicht so bleiben, etwa wegen eines sehr kalten Winters. Nachteil der Subvention: Sie behindert den Wettbewerb, weil Verbraucher aufgrund der gedeckelten Preise nicht dazu animiert werden, zu preiswerteren Anbietern zu wechseln. Die Energieunternehmen können damit überhöhte Preise nehmen. Dann werden sie von den Steuerzahlenden subventioniert.

Welche Hilfe will das Finanzministerium vorzeitig beenden?

Ursprünglich sollte bis März 2024 für Erdgas der niedrigere Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent gelten. Lindner will die Senkung nun schon zum Jahresende beenden. Wenn die Anbieter die Belastung vollständig weitergeben, steigen die Gaspreise für Privathaushalte zum Januar 2024 um rund 11 Prozent. Beschlossen ist die Verkürzung noch nicht, sondern wird im Bundestag noch beraten. Die Grünen reagierten auf die Ministeriumsankündigung skeptisch.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für einen Musterhaushalt mit vier Personen bedeute dies Mehrkosten von durchschnittlich 270 Euro im Jahr. Ein Paar mit einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden muss laut Verivox rund 170 Euro draufzahlen, in der stets teureren Grundversorgung 209 Euro. Singles mit 5000 Kilowattstunden Verbrauch müssten mit 71 Euro mehr rechnen (in der Grundversorgung: 87 Euro).

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