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Halle-Urteil unter TränenRichterin: „Verfahren stellt alles in den Schatten“

4 min
Ursula Mertens

Ursula Mertens, Vorsitzende Richterin, steht zu Beginn des 26. Prozesstages an ihrem Platz.

Magdeburg – Ursula Mertens ist eine erfahrene Richterin. Die 57-Jährige sitzt der Staatsschutzkammer beim Oberlandesgericht Naumburg vor. Seit 25 Jahren führt sie Prozesse. “Ich haben viele schlimme Verfahren verhandelt”, sagt sie, nachdem sie das Urteil gegen den Attentäter von Halle verkündet hat. Viele Momente in diesem Prozess seien unerträglich gewesen, sagte die Richterin. Dabei versagte Mertens die Stimme, und ihr kamen die Tränen. “Dieses Verfahren stellt alles in den Schatten.”

Mertens hat einen bemerkenswerten Prozess geführt. Und sie tat das auf bemerkenswerte Art. Pragmatisch und menschlich angesichts einer unmenschlichen Tat. Ohne sich hinter ihrer Robe zu verstecken. Und mit klaren Worten. “Sie sind für die Menschheit gefährlich”, ist ihr abschließender Satz.

Stephan B., 28 Jahre alt, fanatischer Rechtsextremist, Antisemit und Frauenhasser, ein Terrorist aus dem Kinderzimmer, wird zur Höchststrafe verurteilt. Er soll lebenslang in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Richter sprachen ihn am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Vermutlich wird er nie wieder in Freiheit kommen.

Anschlag live im Internet übertragen

Am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versuchte B., auf das Gelände der Synagoge von Halle (Saale) einzudringen. Er führte eine Anzahl selbst gebauter Waffen und Sprengvorrichtungen mit sich. Mit einer Helmkamera übertrug er seinen Anschlag live in einem Internetkanal.

Er übertrug sein Scheitern: Er scheiterte daran, aufs Gelände zu kommen, zerschoss eine Reifen seines Mietwagens. Er ermordete kaltblütig die 40-jährige Passantin Jana L., fuhrt weiter zum nahe gelegenen “Kiez-Döner” und erschoss dort den 20-jährigen Kevin S., trotz seines Flehens, ihn leben zu lassen.

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Mertens stellte das Leben von Kevin dem des Attentäters gegenüber: Kevin habe es trotz angeborener geistiger Behinderung geschafft, einen Beruf zu ergreifen und einen Freundeskreis aufzubauen - der Attentäter hingegen sei daran gescheitert, sich ein Leben aufzubauen.

B. lieferte sich vor dem Döner-Imbiss einen Schusswechsel mit der Polizei - auch die Schüsse auf die Beamten wertete das Gericht als versuchten Mord. Dass sich auch Ismet Tekin, damaliger Beschäftigter und heutiger Mit-Betreiber des “Kiez-Döner” im selben Kugelhagel befand, floss ins Strafmaß jedoch nicht ein.

Ebenso wenig wurde als Mordversuch gewertet, dass B. auf seiner Flucht den Eritreer Aftax I. anfuhr, vermutlich absichtlich wegen dessen schwarzer Hautfarbe. Für das Strafmaß hat beides keine Auswirkungen, Signale sind es dennoch.

Gericht: Attentäter voll schuldfähig

Der Attentäter sei voll schuldfähig, urteilte das Gericht. Sein Verteidiger hat das wegen B.s Unfähigkeit, soziale Bindungen aufzubauen, in Zweifel gezogen. Nur im Internet, in rassistischen Chatgruppen, habe er Bestätigung bekommen, führte die Verteidigung in ihrem Plädoyer aus.

Juristisch gilt B. als Einzeltäter. Seine ideologischen Hintergründe, sein Hass auf Einwanderer und Juden, wurden im Prozess ausreichend beleuchtet. Über seine konkrete Kontakte im Netz wie im realen Leben konnten die Ermittlungsbehörden nichts beitragen, der Angeklagte verweigerte die Aussage. Im Dunkeln bleibt daher, wer ihm rund 1000 Euro für den Waffenbau spendete - und ob er seine Anschlagspläne gegenüber Gleichgesinnten bekannt gab, wofür es Indizien gibt.

Sachsen-Anhalts Grünen-Landesvorsitzender Sebastian Striegel sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): “Der Prozess hat gezeigt, dass es bei Ermittlungen zu rechtem Terror den Sicherheitsbehörden weiter an Expertise und zum Teil auch dem Willen fehlt, solche Botschaftstaten umfassend zu verstehen und aufzuklären. Die Ermittlungen zum Internetverhalten und zur Radikalisierung des Täters waren unzureichend. Die Nebenklägerinnen und Nebenkläger haben diese Defizite im Prozessverlauf immer wieder aufgezeigt.”

Nebenkläger prägten Prozess

Die Nebenklägerinnen und Nebenkläger und ihre Rechtsbeistände haben den Prozess geprägt. Sie, nicht der Angeklagte, haben den Prozess zu ihrer Bühne gemacht. Mertens hat es ihnen mit ihrer menschlichen Verhandlungsführung ermöglicht, anders als etwa ihr Kollege Manfred Götzl im Münchner NSU-Mammutverfahren.

Die Überlebenden sprachen von ihren Familientraumata, von ihren Fremdheitserfahrungen als Migranten in Deutschland, von ihren Ängsten - und immer wieder sprachen sie den Angeklagten direkt an: Er habe gar nichts erreicht, im Gegenteil.

“Wir werden nicht weggehen”, sagte etwa Ismet Tekin. “Und wissen Sie was? Ich werde Vater, ich bekomme ein Kind. Und ich werde das Beste geben, es hier großzuziehen.”

“Es gibt zwei Möglichkeiten, aus diesem Prozess herauszugehen”, sagt Tekin dem RND kurz vor dem Urteilsspruch: “Mit einem gebrochenen Herzen oder mit einem fröhlichen Herzen.” Er hat sich für die zweite Möglichkeit entschieden. (RND)