Die drei Bundesländer Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die Astrazeneca auch für Menschen unter 60 Jahre freigeben, sind auf dem richtigen Weg. Die Fälle von Blutgerinnseln, die es offenbar in Folge von Impfungen mit dem Vakzin gegeben hat, kann man nicht ignorieren. Den Impfstoff aber gleich für alle Menschen unter 60 Jahre zu sperren, ist eine überzogene Reaktion.
Schließlich war eindeutig die Gruppe junger Frauen von den schlimmen Nebenwirkungen besonders betroffen. Die Einnahme der Antibaby-Pille und Rauchen gelten zudem als Risiko, dass bei der Vergabe von Astrazeneca die mitunter todbringende Nebenwirkung eintreten kann.
Verantwortung für die Vergabe von Astrazeneca sollte bei Hausärzten liegen
Es spricht vieles dafür, die Verantwortung für die Vergabe von AstraZeneca für Menschen unter 60 Jahre in die Hände der Hausärztinnen und Hausärzte zu legen. Sie kennen ihre Patienten und können die Risiken für den Impfstoff abschätzen. Wer ein oder mehrere Risikofaktoren trägt, sollte selbstverständlich einen anderen Impfstoff erhalten.
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Doch wer beispielsweise die erste Impfung mit Astrazeneca bereits erhalten hat und auch die zweite Dosis wünscht, dem sollte man sie nicht verwehren, auch wenn er vielleicht erst 45 Jahre alt ist.
Gesonderte Risiko-Beratung für Menschen unter 60 Jahren
Impfen ist immer mit dem Risiko von Nebenwirkungen verbunden. Diese sind aber um ein Vielfaches kleiner als die Gefahr der Erkrankung selbst. Für Covid-19 gilt dies auch mit Blick auf Astrazeneca. Für Menschen unter 60 Jahren, die mit Astrazeneca geimpft werden sollen, muss es eine gesonderte Risiko-Beratung geben. Anschließend müssen Arzt und Impfling gemeinsam eine Entscheidung treffen.
Aber angesichts der weiter schnell steigenden Infektionszahlen sollte man den Weg für alle Impfwilligen so gut wie möglich freimachen. Im Wettlauf zwischen dem Virus und der Pandemiebekämpfung hat leider immer noch das Virus die Nase vorn.


