Wenn Arbeit krank macht, stehen Arbeitnehmer in Deutschland im europäischen Vergleich eher schlecht da. Das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten neu regeln soll. Doch vielen geht dieser nicht weit genug.
Ob die Pflegerin mit Bandscheibenvorfall, der Dachdecker mit Knieproblemen oder die Friseurin mit Hautkrankheiten auf Grund von ständigem Chemikalien-Kontakt: Jedes Jahr zeigen laut dem Dachverband der Berufsgenossenschaften etwa 75000 Menschen eine berufsbedingte Erkrankung an. Aber nur gut ein Viertel wird anerkannt und entsprechend entschädigt. Rund 2500 Menschen sterben jährlich sogar an den Folgen einer Berufskrankheit - fast so viele wie im Straßenverkehr.
In Deutschland werden pro Hunderttausend Erwerbstätige nur in 85 Fällen Berufskrankheiten durch die Unfallversicherungen anerkannt. In Italien liegt die Quote bei 86, in Dänemark bei 149, in Spanien bei 192 und in Frankreich sogar bei 426. Das berichtet das Portal Buzzfeed unter Berufung auf französische Studien. Allerdings: Eine Anerkennung hat in den verschiedenen Ländern auch unterschiedliche finanzielle und arbeitsrechtliche Folgen.
Unterlassungszwang soll abgeschafft werden
Das neue Gesetz von Heil sieht nun verschiedene Maßnahmen vor: So soll der Sachverständigenrat personell und finanziell aufgestockt werden. Dieser entscheidet über die Einführung neuer Berufskrankheiten in den Katalog der Versicherer, arbeitet nach Ansicht von Experten bisher aber viel zu langsam. Das Gesetz sieht auch eine Abschaffung des so genannten Unterlassungszwangs vor. Dieser schloss bisher für neun Krankheiten (z.B. Rückenschmerzen) Entschädigungen aus, wenn Arbeitnehmer trotz ihrer Krankheit weiterhin berufstätig waren. „Das soll die Voraussetzungen schaffen, damit erkrankte Arbeitnehmer die Arbeit reduzieren oder beenden können, bevor womöglich eine endgültige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird“, sagt Beate Müller-Gemmeke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Härtefallregelung gefordert
Der Politikerin geht das Gesetz aber nicht weit genug. Dabei weiß sie sich mit Linkspartei und den 16 Bundesländern einig. Sie alle fordern von Heil zum einen eine Härtefallregelung. Müller-Gemmeke: „Manche Berufskrankheiten sind extrem selten und nicht als solche anerkannt. Auch hierfür braucht es zumindest eine Grundlage, damit diesen Menschen geholfen werden kann.“ Außerdem fordern die Länder eine „Beweislasterleichterung“.
Hintergrund: Arbeitnehmer haben es bisher oft schwer, die nötigen Belege für den Grund ihrer arbeitsbedingten Erkrankung zu beschaffen - beispielsweise wenn ein Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht beim Umgang mit Schadstoffen nicht nachgekommen ist oder schon seit Jahren nicht mehr existiert. „In solchen Fällen sollten auch Plausiblitätsnachweise genügen“, fordert Müller-Gemmeke.
Der Bundesrat will am Freitag einen entsprechenden Änderungsantrag für das Gesetz beschließen und anschließend mit der Bundesregierung über entsprechende Nachbesserungen verhandeln. Ausgang offen.

