- Rund 114.000 Fälle häuslicher Gewalt an Frauen werden in Deutschland pro Jahr erfasst - offiziell. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.
- Mit Begriffen wie „Eifersuchtsdrama“ und „Familientragödie“ wird die Gewalt an Frauen kaschiert. Noch mehr: Ihre Mitschuld wird impliziert.
- Diese Perspektive spiegelt sich auch in der Rechtssprechung wieder. Ein Kommentar
An diesem Montag, dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“, erstrahlen in mehr als 100 deutschen Städten Gebäude in Orange. Der Ruf der Frauen nach Respekt und Sicherheit ist ein Akt kollektiver Selbstverteidigung. Jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann, seine aktuelle oder ehemalige Partnerin zu töten. An jedem dritten Tag gelingt das. Alle Fälle haben eines gemein: Es sind geschlechtsbezogene Taten. Frauen müssen sterben, weil sie Frauen sind; weil sie in den Augen der Täter ihrer Rolle nicht entsprechen.
Häusliche Gewalt ist ein Tabuthema. Eine Seltenheit ist sie nicht. Die Zahl der Frauen, die von ihrem Partner angegriffen wurden, entspricht mit bundesweit 114.000 erfassten Fällen pro Jahr der Zahl der Wohnungseinbrüche. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein. Das darf eine Gesellschaft, die sich Gleichberechtigung auf die Fahnen schreibt, nicht hinnehmen. Und doch passiert oft genau das. Das Bewusstsein für das Ausmaß geschlechtsspezifischer, oft sexualisierter Gewalt ist nicht genügend ausgeprägt. Sie wird kaschiert. Etwa dann, wenn von einer „Familientragödie“ oder einem „Eifersuchtsdrama“ die Rede ist. Neben der Verharmlosung schwingt da die Annahme einer Mitschuld des Opfers mit.
Gegen Missdeutungen geschlechtsbezogener Gewalt ist auch die Justiz nicht gefeit. So stufen Richter nach Angaben des Deutschen Juristinnenbundes Trennungstötungen oft nicht als Mord ein, also als Tat aus niedrigen Beweggründen, sondern nur als Totschlag – mit entsprechend milderen Strafen für die Täter. Die Richter berufen sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2008. Dieses stellt Mord in Abrede, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Ein Besitzanspruch von Männern wird hier Grundlage der Rechtsprechung.
Einen Aufschrei ruft Gewalt gegen Frauen dann hervor, wenn der Täter einen Migrationshintergrund hat; wenn „Ehrenmorde“, Genitalverstümmelungen oder Zwangsehen als Beleg für angebliche zivilisatorische Rückständigkeit bestimmter Kulturkreise herhalten sollen. Hier überwiegt wiederum nicht etwa die Sorge um Frauen, sondern das Bedürfnis, Vorurteile zu bestätigen. Tatsächlich ist Gewalt gegen Frauen über soziale Schichten und ethnische Milieus hinweg ein Problem. Hängt die Betroffenheit von der Herkunft der Täter ab, dann werden die misshandelten Frauen ein zweites Mal zu Opfern.
Rollenbilder müssen hinterfragt werden
Die Bundesregierung hat sich international verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Gefragt ist aber auch jeder Einzelne: Eltern, Lehrer, Medienschaffende. Die Achtung von Frauen wird in der Erziehung und im alltäglichen Miteinander vermittelt – oder eben nicht. Rollenbilder sind entscheidend. Sie müssen hinterfragt werden, etwa wenn Härte und Dominanzstreben als männlich gelten – Empathie aber nicht. Auch der Kampf gegen geschlechtsbezogene Gewalt darf nicht allein den Frauen überlassen werden. Er muss zur Männersache werden.