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Sexueller Konsens„Nur Ja heißt Ja“ – Spanien hat ein neues Gesetz

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Sexueller Konsens könnte in Zukunft Gerichtsurteile beeinflussen.

  1. Im spanischen Gesetz gilt bald: „Nur Ja heißt Ja“.
  2. Landet der Fall einer Vergewaltigung vor Gericht, muss geklärt werden, ob die aktive Zustimmung zum Sex fehlte.
  3. Wäre so eine Reform auch in Deutschland denkbar?

Spanien – Sie nannten sich „La Manada“, was übersetzt so viel wie „Rudel“ oder „Meute“ bedeutet. Der Name, den die fünf Männer aus Sevilla für ihre gemeinsame Whatsapp-Gruppe auswählten, war Programm: Gemeinsam reisten sie im Juli 2016 zum „Fiestas de San Fermín“, dem Schauplatz der traditionellen Stierhatz. Gemeinsam drängten sie nach Mitternacht eine damals 18-Jährige, die sie bei dem Fest kennenlernten, in einen dunklen Hausflur. Gemeinsam vergewaltigten sie die junge Frau dort, filmten ihre Tat und teilten die Aufnahme per Messenger mit anderen.

Der Fall landete schließlich vor Gericht, die Richter sahen den Tatbestand der Vergewaltigung nicht gegeben. Die Frau sei zu passiv geblieben und habe sich nicht genug gewehrt. Die Täter bekamen nur eine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs, was in Spanien eine Welle der Empörung auslöste. Erst nach massiven Protesten aus der Bevölkerung kippte der Oberste Gerichthof das Urteil. Die Männer wurden wegen Vergewaltigung zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Solche Prozesse soll es Spanien zukünftig nicht mehr geben. Das Land hat kürzlich das sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz verabschiedet, das auch schon in anderen europäischen Ländern wie Schweden und Dänemark gilt. Doch was bedeutet diese Regelung genau? Wie sinnvoll ist sie? Und was gilt eigentlich in Deutschland? Ein Überblick.

Was bedeutet „Nur Ja heißt Ja?“

Gilt „Nur Ja heißt Ja“, dann müssen alle beteiligten Personen den sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen. Das kann sowohl durch Worte als auch nonverbal geschehen. Erfolgt dieses Einverständnis aber unter Druck und Drängen des Gegenübers, kann dies ebenfalls strafbar sein. Eine Person muss den Geschlechtsverkehr also nicht aktiv abwehren oder „Nein“ sagen. Dadurch sollen ebenfalls vorausgegangene sexuelle Handlungen wie Flirten oder Küssen nicht mehr als direktes Einverständnis zum Geschlechtsverkehr gedeutet werden. Auch Passivität gilt nicht mehr als stilles Einverständnis.

Die rechtlichen Details können sich von Land zu Land unterscheiden. Im Normalfall liegt die Beweislast dabei aber weiterhin bei der Anklage. Diese muss dann aber nicht mehr zwingend nachweisen, dass sich die betroffene Person beispielsweise gewehrt hat, sondern eine fehlende Einwilligung beweisen.

Was bedeutet „Nur Nein heißt Nein?“

In Deutschland gilt seit 2016 der „Nein heißt Nein“-Grundsatz. Demnach ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen des oder der Betroffenen erfolgt. Für die Anklage bedeutet dies: Sie muss dem oder der Tatverdächtigen nachweisen, dass der Sex trotz erkennbarer Ablehnung passiert ist. Das Opfer muss sich hierzu aber nicht aktiv körperlich gewehrt haben. Es reicht „Nein“ zu sagen oder schlüssig die Ablehnung zu signalisieren. Als schlüssig gelten etwa Fluchtversuche, Abwehr der sexuellen Handlung oder Weinen.

Strafbar macht sich allerdings auch, wer es zum Beispiel ausnutzt, wenn jemand keinen Willen mehr äußern oder bilden kann. Dies betrifft unter anderem die Fälle, in denen ein Drogen- oder Alkoholrausch des Opfers ausgenutzt wird oder K.o.-Tropfen eingesetzt werden.

Erfahrung anderer Länder mit "Nur Ja heißt Ja"

Beispiel Schweden: Dort gilt das „Einverständnisgesetz“ („Samtyckeslag“) seit Juli 2018. Dazu zählt seitdem auch die sogenannte „fahrlässige Vergewaltigung“, also Sex ohne ausdrückliche Zustimmung. Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 des schwedischen Nationalrats für Kriminalprävention (Brå) sind zwischen 2017 und 2019 die Anklagen und Verurteilungen von Vergewaltigungen um 75 Prozent gestiegen – von 190 auf 333. Damit sei der Effekt der neuen Gesetzgebung viel größer gewesen, als man angenommen habe, sagte damals Stina Holmberg, Forschungschefin des Rates für Kriminalitätsprävention in Schweden.

Was sagen Befürworterinnen und Befürworter?

In der Studie des schwedischen Nationalrats wurden außerdem Staatsanwältinnen, Richter, Polizistinnen sowie Verteidiger zum neuen Gesetz befragt. Demnach sahen sechs von sieben Staatsanwältinnen und -anwälten durch die Regelung Verbesserungen. Von ihr gehe eine Signalwirkung aus und ein Fall könne so leichter vor Gericht gebracht werden, heißt es. Die gemeinnützige Organisation „Fatta“ zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Wirkung des Gesetzes. „Eine der wichtigsten Auswirkungen ist, dass die Opfer nicht mehr so geneigt sind, es als ihre Schuld zu empfinden“, sagte die Vorsitzende Olivia Björklund Dahlgren dem „The Local“.

Ähnlich sieht es die Psychotherapeutin Ann-Kristin Hartz, die Betroffenen in der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen, Jungen e.V. hilft. Betroffene würden sich häufig selbst Schuld geben und überlegen, was sie hätten anders machen können, wie sie sich besser hätten wehren können, sagt sie. „‚Nur Ja heißt Ja‘ würde deutlich machen, dass es nicht die Verantwortung der Betroffenen ist. Nicht sie muss deutlich genug ‚Nein‘ gesagt haben, sondern es muss gefragt und ein Einverständnis eingeholt werden.“ Von einem solchen Grundsatz könnte daher eine Signalwirkung und ein Umdenken ausgehen. Schweigen etwa würde dann nicht mehr als Zustimmung gedeutet werden.

Das gilt auch für Beziehungen. Die Psychologin weiß, dass manche Frauen gegenüber ihrem Partner eine Art Pflicht verspüren, mit ihm schlafen zu müssen. Einige seien auch unsicher, wie sie ihrem Partner mitteilen könnten, nicht in der Stimmung zu sein. „Das kennen sicher viele von sich selbst, wenn man dann unsicher ist oder vielleicht auch Angst hat und sich nicht traut. Dann sagen wir manchmal gar nichts und lassen Dinge geschehen.“ Ein „Nur Ja heißt ja“-Grundsatz könnte dagegen für mehr Kommunikation im Schlafzimmer sorgen und auch den Partner oder die Partnerin dafür sensibilisieren, mehr auf eine aktive Zustimmung des Anderen zu achten.

Was sagen Kritikerinnen und Kritiker?

An dem „Nur Ja heißt Ja“-Grundsatz gibt es aber auch Kritik. So sagten in der schwedischen Studie die Staatsanwältinnen und -anwälte es gebe Unklarheiten, welche Taten tatsächlich darunter fallen würden. Kritikerinnen und Kritiker befürchten, dass ein entsprechendes Gesetz willkürlich auslegt werden könnte und somit die Rechtssicherheit gefährdet wäre. Ähnlich sahen es auch Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Polizistinnen und Polizisten aus Schweden: Die Unklarheiten erschwerten ihre Arbeit, sagten sie in der Studie.

Kritikerinnen und Kritiker sehen auch die Unschuldsvermutung in Gefahr und befürchten eine sogenannte Beweislastumkehr bei Sexualstraftaten. Dann müsste die beschuldigte Person beweisen, dass sie das Einverständnis vor dem Geschlechtsverkehr hatte. „Sowas ist dem Strafrecht nicht zugänglich, da liegt die Beweislast immer beim Staat“, erklärt Stephanie Vogt, Rechtsanwältin für Strafrecht und Opferschutz. In Deutschland muss immer erst die Anklage Beweise für eine Straftat vorlegen können.

Wäre die Regelung auch in Deutschland sinnvoll?

Auch wenn online bereits mehr als 40.000 Menschen eine Änderung des Sexualstrafrechts nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Grundsatz fordern, eine erneute Reform des deutschen Sexualstrafrechts ist bisher nicht in Sicht. Laut Rechtsanwältin Stephanie Vogt würde diese „strafprozessual im Grunde genommen auch keinen Unterschied“ machen. Denn so wie Klagende in Deutschland bislang beispielsweise beweisen müssen, „Nein“ gesagt zu haben oder durch Betrunkenheit dazu nicht in der Lage gewesen zu sein, so müssten diese nach einer Reform dann eben ein fehlendes Einverständnis beweisen können.

Kritikerinnen und Kritiker befürchten durch „Nur Ja heißt Ja“ könnte es häufiger zu falschen Beschuldigungen kommen. Das Risiko sei aber nicht größer als bereits jetzt durch „Nein heißt Nein“, sagt Vogt. „Es ist immer eine Frage von Beweisbarkeit und wem geglaubt wird“, sagt sie. Dabei kann allein eine glaubwürdige Aussage der geschädigten Person selbst als Beweis reichen.

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Rechtlich würde eine „Nur Ja heißt Ja“-Lösung also nur wenig verändern. Aber gesellschaftlich könnte es ein Umdenken geben, dass Betroffenen zugutekommt. Psychotherapeutin Hartz geht davon aus, dass durch eine reformierte Regelung und dem damit einhergehenden gesellschaftlichen Umdenken langfristig weniger Menschen das Angebot von Beratungsstellen annehmen müssen. Denn Betroffene würden dann von vornherein mehr gesellschaftlichen Rückhalt erfahren. „Es geht nicht immer darum, dass alles, was wir anzeigen können, auch sofort angezeigt wird. Sondern, dass mit solchen gesetzlichen Entscheidungen auch gesellschaftlich ein Signal gesetzt wird.“