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Zweifel an TauglichkeitSachsens Polizei bestellt Transmann zum Dienstarzt

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Regenbogenfahne als Zeichen für die Solidarität mit queeren Menschen

Dresden – Eigentlich darf ein transsexueller Polizeimeister­anwärter aus Sachsen laut Gerichtsbeschluss bereits seit Anfang April seine Ausbildung in Sachsen fortsetzen – doch noch immer ist ihm keine Dienststelle zugewiesen worden und auch der Beamtensold wird durch den Freistaat weiterhin verweigert. Stattdessen erhielt der junge Mann, der als Frau geboren wurde, jetzt eine Vorladung: An diesem Freitag muss er sich in Chemnitz von einem Arzt auf seine Dienstfähigkeit hin untersuchen lassen.

Hintergrund ist offenbar, dass die sächsische Polizei an der Tauglichkeit ihres Auszubildenden zweifelt. Sie wirft dem Trans-Mann arglistige Täuschung vor

Der Polizeischüler hatte im Sommer 2019 den Einstellungstest – inklusive der Sportprüfungen – noch als Frau absolviert. Damals hatte es keine Beanstandungen gegeben. Nachdem er im Herbst 2020 die Ausbildung an der Polizeifachschule Schneeberg (Erzgebirge) und bei der Bereitschaftspolizei Leipzig begonnen hatte, wurde ihm klar, dass er ein Mann ist, wie sein Anwalt Helmut Schwarz erklärt. Die Polizei Sachsen wirft ihrem ehemaligen Auszubildenden „arglistige Täuschung“ beim Ausfüllen eines Formulars vor und hat ihn rausgeworfen. Auch der Probebeamtenstatus wurde ihm im August 2021 aberkannt.

Hormontherapie Gegenstand der Dienstuntersuchung

Gegen dieses Vorgehen hatte der geschasste transsexuelle Polizeischüler geklagt und am 6. April einen Etappensieg errungen: Das Oberverwaltungs­gericht (OVG) Bautzen entschied, dass er die Ausbildung erst einmal wieder aufnehmen darf. Eine grundsätzliche Entscheidung steht allerdings noch aus. Das Innenministerium wollte sich bislang „aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten“ nicht äußern.Dienstarzt soll offenbar Auswirkungen von Hormontherapie prüfen

Laut Informationen der „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ) geht es bei der neuerlichen Dienstuntersuchung insbesondere um eine Hormontherapie und deren Auswirkungen. Demnach soll es sich um die Einnahme von Testosteron handeln. Bei Frau-zu-Mann-Transsexuellen ist eine solche Medikation aber keineswegs ungewöhnlich: Im Allgemeinen muss das männliche Geschlechtshormon Testosteron lebenslang zugeführt werden. Die Behandlung darf erst nach der Begutachtung durch einen Psychotherapeuten erfolgen.

Für den Rechtsanwalt des transsexuellen Polizeischülers steht fest: „Man gibt sich vonseiten des Dienstherrn große Mühe, einen Anlass zu finden“, um den jungen Mann nicht weiterbeschäftigen zu müssen. Das zeige eindrücklich, „worum es wirklich geht“, so Schwarz. Offenbar habe der Freistaat die Niederlage vor dem OVG nicht verwinden können. Der Anwalt hatte in der vergangenen Woche eine Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses binnen zwei Wochen sowie ein Zwangsgeld von 10.000 Euro beantragt.

Gewerkschaft der Polizei reicht Untätigkeitsklage ein

Laut Anwalt hatte der Polizeischüler in Sport – noch als Frau – stets Bestnoten und hätte die Aufnahmetests wohl ebenso als Mann bestanden. Aktuell ist der Polizeimeister­anwärter ohne Beschäftigung.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) engagiert sich: „Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen, die dem Dienstherrn als persönliche Niederlage erscheinen, so schleppend vorangeht“, sagte der sächsische GdP-Landesvorsitzende Hagen Husgen der „LVZ“. Die Gewerkschaft will nun mit einer Untätigkeitsklage dafür sorgen, dass die „Animositäten ein Ende haben“. Bei einem Treffen mit Sachsens neuem Innenminister Armin Schuster (CDU) werde dieser Fall ebenfalls ein Thema sein, so Husgen.

Dieser Text ist zuerst bei der „Leipziger Volkszeitung“ erschienen.