Das Schulamt wirft den Eltern Sifu Nihat Atamtürk und seiner Frau Maka Kelekhsashvili vor, ihre Kinder nicht in eine Kölner Schule zu schicken. Das Paar sagt, die Kinder befänden sich in Georgien.
Vorwurf der SchulpflichtverletzungKölner Familie im Clinch mit den Behörden

Boxtrainer Nihat Atamtürk
Copyright: Foto: Riße
Der Stress ist Nihat Atamtürk nicht anzumerken. Man trifft ihn in seinem Boxstudio, der Chinese Boxing Akademie, in Stammheim. Auf einem Tresen am Empfang steht eine stattliche Anzahl an Pokalen, die die Mitglieder des Studios erkämpft haben. Es ist kalt an diesem Wintertag, der Gast erhält einen Kaffee zum Aufwärmen. Durch die Eingangstür kommen in regelmäßigen Abständen Mütter und Väter, die ihre Kinder zum Training bringen. Wangenküsschen hier, Handschlag da, die Kinder verneigen sich leicht vor Atamtürk. Der Boxtrainer scheint beliebt zu sein unter den Eltern und Kindern. Als man auf die deutschen Behörden zu sprechen kommt, sagt er aber ernst: „Ich fühle mich verfolgt, ich bin am Ende meiner Kräfte.“
Frostig ist, gelinde gesagt, das Verhältnis von Atamtürk (54) und seiner Frau Maka Kelekhsashvili (46), einer Deutsch-Georgierin, zur Stadt und Bezirksregierung. Die Behörden ließen im vergangenen Jahr Zwangsmaßnahmen durchführen, bei denen insgesamt 11.200 Euro gepfändet wurden; weitere Forderungen stehen im Raum. Die Maßnahmen sind rechtlich umstritten und Gegenstand laufender Verfahren. Der Grund: Das Schulamt wirft dem Paar vor, ihre drei Kinder Meyra (12), Dewran (10) und Dunya (7) nicht in einer Kölner Schule unterrichten zu lassen.
Ich fühle mich verfolgt, ich bin am Ende meiner Kräfte
Die Eheleute streiten das auch gar nicht ab, eine Verletzung der Schulpflicht bestünde aber nicht. Denn die Kinder lernen nach ihrer Darstellung im 4000 Kilometer entfernten Tiflis, der Hauptstadt des Kaukasusstaates Georgien, und müssten daher nicht in NRW beschult werden. Der Fall um das jüngste Kind Dunya ist nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht gelandet, das herausfinden soll, ob die Zwangsgelder rechtmäßig verhängt wurden und wo sich das Mädchen tatsächlich aufhält. Verfahren um die beiden anderen Kinder könnten später ebenfalls drohen.
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Hunderte Verfahren
Die Zwangsgelder sind nicht ungewöhnlich: 2024 wurden im Regierungsbezirk Köln 913 Verfahren eingeleitet, ein Jahr zuvor waren es noch 684, teilte die Bezirksregierung Köln mit. Die Gründe sind vielfältig. Oft geht es um Familien, die ihre Kinder dem Unterricht für wenige Tage unentschuldigt fernhalten, um einen Urlaub zu verlängern. In anderen Fällen schwänzen die Kinder den Unterricht. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass sie zum Wohl der Kinder auf die Erfüllung der Schulpflicht achten müsse und im Notfall auch mit erzieherischen Mitteln oder Zwangsmaßnahmen reagieren müsse. Aber wie liegen die Dinge bei den Kindern von Sifu Nihat Atamtürk und Maka Kelekhsashvili?

Nihat Atamtürk
Copyright: Foto: Riße
Um zu beweisen, dass seine Kinder in Georgien zur Schule gehen, habe Atamtürk den deutschen Behörden eine Menge an Unterlagen vorgelegt: Mehrere amtlich beglaubigte Schreiben der georgischen Schule Nr. 70 in Tiflis, die die Anwesenheit der Kinder bestätigen, die ihre schulischen Leistungen und ihre Versetzung belegen. Die Schulbescheinigungen sind zudem apostilliert. Die Apostille ist ein völkerrechtlich anerkanntes Verfahren, das die formelle Echtheit der Unterlagen bestätigen soll.
Nach Angaben der Familie bot sie den Behörden mehrfach an, den Sachverhalt durch direkte Kontaktaufnahme mit der Schule, Videokonferenzen oder eine Überprüfung vor Ort zu klären. Atamtürk hat Fotos von Klassenausflügen beigefügt und die deutsche Botschaft in Tiflis gebeten festzustellen, dass die Kinder in Georgien leben. Die Botschaft lehnte höflich ab und verwies darauf, dass die deutschen Behörden sie anfragen müssten. Die Unterlagen liegen dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor.

Familie Atamtürk: Dunya (vorn), Meyra und Dewran vor der Public School No 70 in Tiflis
Copyright: Foto: Atamtürk
All das hat die Kölner Behörden nicht überzeugt. Die Argumentation geht in etwa so: Weil die Eltern in Köln gemeldet seien und ihren Wohnsitz in Köln hätten, müsse man den Aufenthalt der Kinder auch in Köln vermuten. Es „ist davon auszugehen, da die Antragsteller ihren Wohnsitz in Köln haben, dass ihre Tochter bei ihnen wohnt“, schreibt das Schulamt im Juni 2025. „Es ist nicht anzunehmen, dass eine Sechsjährige sich ohne die Begleitung ihrer Eltern in einem anderen Land aufhält“, heißt es weiter.
Zudem sei der Schulbesuch in Georgien „nicht glaubhaft“ nachgewiesen und es bestünden Zweifel, ob Dunya überhaupt ausreichend georgisch spreche, um eine Schule besuchen zu können, heißt es in einem Papier vom Oktober 2025. Damit wäre das Kind schulpflichtig in Köln und weil sich das Paar weigere, die Kinder in eine Kölner Schule zu schicken, müsse das Schulamt eben das Zwangsgeld verhängen.
Es ist nicht anzunehmen, dass eine Sechsjährige sich ohne die Begleitung ihrer Eltern in einem anderen Land aufhält
Die Geschichte hat eine Vorgeschichte. Schon 2021 lagen Atamtürk und die Stadt im Clinch miteinander. Damals ging es um die Corona-Auflagen, die Atamtürk ein Dorn im Auge waren. Masken und Tests für seine Kinder wollte er nicht akzeptieren. Die Eltern gingen vor das Verwaltungsgericht - und unterlagen. Anschließend ging bei der Familie die Angst vor dem Jugendamt um. „Ich sagte: Maka, es ist besser, wenn du die Kinder wegbringst, sonst kommt noch das Jugendamt“, so Atamtürk.
Die Angst mag übertrieben gewesen sein. Jedenfalls wurden die beiden älteren Kinder in Köln abgemeldet und in Tiflis angemeldet, während die Eltern weiterhin in Köln angemeldet blieben. Nach Atamtürks Darstellung hält sich die Mutter fast ausschließlich in Tiflis bei den Kindern auf. Die beiden ältesten Kinder waren bis Mitte 2024 und dann wieder ab Juli 2025 in Georgien gemeldet, Dunya ab Juli 2025. Nach Ansicht der Eltern entfalle daher nach Paragraf 34 Schulgesetz NRW die Schulpflicht in NRW.
Zwischenzeitlich hatten die Eltern versucht, die Kinder an der Mülheimer Montessorischule anzumelden. Offenbar gab es dort aber keinen Platz. Zudem habe das Schulamt darauf bestanden, Dunya einzuschulen, während die Eltern das Kind erst ein Jahr später in die Schule schicken wollten.
Anruf in Georgien
Videoanruf Mitte Januar in Georgien: Atamtürk ist seit einigen Tagen in Tiflis und besucht seine Familie. Man sieht einen rechteckigen, gelbgetünchten Bau mit einem großen Schild „Tbilisi Public School No. 70“, vor dem sich Atamtürk, Kelekhsashvili und die drei Kinder getroffen haben. Atamtürk nimmt einen mit durch das Gebäude, zeigt Klassen und stellt auch zwei Frauen als Lehrerinnen vor. „Es ist hier viel besser als in Deutschland“, sagt Meyra. „Die Lehrer sind unfassbar nett.“ Die kleine Dunja sagt, dass sie am liebsten mit ihrer besten Freundin Fangen spielt. Etwas später kann man die Wohnung sehen, in der Mutter und Kinder leben sollen. 70 Quadratmeter mit einem Kinderzimmer und Doppelbett. Die beiden anderen Kinder sollen auf einem Schlafsofa nächtigen. Die Wohnung sei nicht groß, gehöre aber einem Verwandten, so dass sie keine Miete zahlen müsse, sagt Kelekhsashvili.
Alles Fake? „Ich müsste eine Menge Geld aufwenden, um alle hier zu schmieren. Ich bin daher schockiert, dass alle Angebote abgelehnt wurden, uns hier zu überprüfen“, sagt Atamtürk. „Ein Anruf in der Schule, eine Mail, hätte alles geändert. Stattdessen wiegelt man alles ab – ich bin wütend.“ Nach dem Gespräch bedankt sich Atamtürk per Whatsapp dafür, dass es ihm viele bedeute, „dass unsere Perspektive gesehen und gehört wurde“.
Ein Anruf in der Schule, eine Mail, hätte alles geändert. Stattdessen wiegelt man alles ab – ich bin wütend
Interessant ist auch eine Stellungnahme des Amtsgerichts zu einem Antrag der Stadt auf eine Hausdursuchung bei den Eltern in Köln vom 28. November 2025: Neben einigen juristischen Unklarheiten, die das Gericht gern ausgeräumt haben will, schreibt es: „Bislang sind Sie (die Stadt, Anmerkung der Redaktion) nicht auf den Einwand der Schuldnerin eingegangen, wonach das betreffende Kind der Schulpflicht in Deutschland nicht mehr unterliegt. Sollte dies der Fall sein, dürfte eine weitere Vollstreckung aufgrund des Wegfalls des Zwecks der Zwangsmittelanwendung (Durchsetzung der Schulpflicht) einzustellen sein. Die Stadt nahm daraufhin von der Hausdurchsuchung Abstand.
Der auf Schulrecht spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Felix Winkler erläutert, dass nach Paragraf 34 Schulgesetz NRW schulpflichtig ist, wer „in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ hat und bei einer Meldeadresse der „Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt widerlegbar vermutet“ wird. „Sollten die Kinder hier keine Meldeadresse haben und auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt haben, so würde ich annehmen, dass die Schulpflicht hier nicht gegeben ist“, sagt Winkler. „Zudem bedingt eine Meldeadresse auch nur eine widerlegbare Vermutung, das heißt hier könnten die Eltern zum Beispiel mit einer Meldebestätigung der Kinder in Tiflis die Vermutung der Bezirksregierung Köln widerlegen. Ob die Kinder dann dort zur Schule gehen, würde dann in den Bereich der dortigen Behörden fallen und nicht mehr in den Bereich der Bezirksregierung Köln.“
Die Bezirksregierung will sich mit Blick auf das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht in der Sache äußern. Nur so viel: „Bis zur gerichtlichen Klärung sieht das Schulamt nach eigener Aussage von weiteren Vollstreckungen in den Zwangsgeldverfahren ab. In Absprache mit dem Schulamt der Stadt Köln hat die Bezirksregierung von der Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens für die Schülerin Meyra bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens abgesehen.“

