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Neue Regeln für die GebäudemodernisierungWas Eigentümer jetzt wissen sollten

Eine funktionierende Heizung muss wegen der gesetzlichen Neuregelung nicht vorsorglich ausgetauscht werden. Bei einer Erneuerung haben Eigentümer die Wahl. Die richtige Lösung hängt vom Gebäude und den Betriebskosten ab.

Handwerkerin und Handwerker besprechen Baupläne für die Gebäudemodernisierung.

Immobilienbesitzer müssen in Sachen Heizung jetzt nicht hektisch reagieren. Dennoch kann es sich lohnen, über eine Sanierung nachzudenken.

Eine neue Heizung gehört zu den seltenen und zugleich kostspieligen Entscheidungen rund um das eigene Haus. Häufig rückt sie erst in den Blick, wenn die alte Anlage wiederholt ausfällt oder der Energieverbrauch spürbar steigt. Wer dann unter Zeitdruck entscheiden muss, kann Angebote, Förderbedingungen und technische Alternativen kaum gründlich vergleichen. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme schafft deshalb die Voraussetzung für eine wirtschaftlich vernünftige Lösung.

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Das im Sommer verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz verändert die Vorgaben für den Heizungstausch. Die bisherige pauschale Anforderung, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen, entfällt. Eigentümer können eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung einbauen, sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Hybridanlage wählen. Auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig.

Heizungen müssen ab 2045 vollständig klimaneutral sein

Allein wegen der Reform muss eine vorhandene Heizung nicht ersetzt werden. Ist die Anlage reparierbar und lässt sie sich sicher betreiben, besteht kein Anlass zu einem überstürzten Austausch. Bei älteren Heizungen empfiehlt es sich dennoch, rechtzeitig zu klären, welche Leistung das Haus tatsächlich benötigt. Eine zu groß ausgelegte Anlage kostet mehr und arbeitet häufig weniger effizient.

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Besondere Vorsicht verlangt die Entscheidung für eine neue Gas- oder Ölheizung. Ab 2029 sollen die eingesetzten Brennstoffe einen schrittweise steigenden klimaneutralen Anteil enthalten. Ab 2045 dürfen sie nur noch vollständig klimaneutral betrieben werden. Für Eigentümer bleibt offen, zu welchen Preisen solche Brennstoffe künftig erhältlich sein werden. Auch der CO2-Preis und die weitere Nutzung des örtlichen Gasnetzes können die laufenden Kosten erhöhen.

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Hinweise für die Auswahl liefert die kommunale Wärmeplanung. Sie soll erkennen lassen, in welchen Wohngebieten ein Wärmenetz entstehen könnte und wo voraussichtlich weiterhin einzelne Heizungsanlagen erforderlich sein werden. Eine geplante Versorgungsform garantiert allerdings noch keinen baldigen Anschluss. Eigentümer sollten bei ihrer Kommune deshalb nachfragen, wann ein Netz verfügbar sein könnte und mit welchen Anschlusskosten zu rechnen ist.

Staat fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen

Für eine Wärmepumpe ist vor allem wichtig, mit welcher Temperatur das Heizungswasser durch das Haus fließen muss. Je niedriger diese Vorlauftemperatur ausfallen kann, desto effizienter arbeitet die Anlage. Eine Fußbodenheizung ist dafür keine zwingende Voraussetzung. In vielen Bestandsgebäuden können größere Heizkörper oder gezielte Arbeiten an einzelnen Gebäudeteilen ausreichen. Eine Fachperson sollte vorab die benötigte Heizleistung berechnen und prüfen, ob das vorhandene Wärmeverteilsystem geeignet ist.

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Der Staat fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen weiterhin über die KfW. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der anerkannten Kosten. Selbst nutzende Eigentümer können abhängig vom Einkommen und vom Zeitpunkt des Austauschs einen höheren Zuschuss erhalten. Insgesamt sind bis zu 80 Prozent möglich. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit Kosten von höchstens 28.000 Euro, die Grundförderung von 30 Prozent entspricht somit maximal 8400 Euro Zuschuss. Diese Grenze sinkt ab Februar 2027 schrittweise.

Förderantrag ist einzureichen, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen

Für die Förderung kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Vor dem Antrag muss bereits ein Vertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen. Dieser Vertrag muss festlegen, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird oder bei einer Ablehnung wieder entfällt. Der Förderantrag ist einzureichen, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Eine nachträgliche Ergänzung der erforderlichen Vertragsklausel akzeptiert die KfW nicht.

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Der Anschaffungspreis reicht für einen belastbaren Vergleich der Heizsysteme nicht aus. Eigentümer sollten zusätzlich abschätzen, wie viel Energie die Anlage benötigt, welche Wartungskosten entstehen und welche Arbeiten am Haus erforderlich werden. Die geeignete Lösung ergibt sich aus dem Zustand des Gebäudes und aus einer realistischen Rechnung über die voraussichtliche Nutzungsdauer.


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