Drei Mitglieder der Kölner Großfamilie J. sind am Dienstag im Landgericht wegen Sozialbetrugs zu Haftstrafen zwischen anderthalb Jahren und einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden – auf Bewährung. Den Angeklagten hatte zu Beginn des Verfahrens eine viel höhere Strafe gedroht. „Von den ursprünglichen Tatvorwürfen ist wenig übriggeblieben“, konstatierte jedoch der Vorsitzende Richter Martin Lamsfuß. Die Staatsanwaltschaft hingegen wollte die Beschuldigten nicht nur im Gefängnis sehen, sondern auch ihre Villa in Ostheim beschlagnahmen. Auch daraus wurde nichts.
Kölner Landgericht sieht Sozialbetrug als erwiesen an
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter zwischen 47 und 69 Jahren bis ins Jahr 2020 zu Unrecht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II bezogen haben, insgesamt mehr als 100.000 Euro. Die Grenze zur Bedürftigkeit sei überschritten gewesen. Bei einer Razzia im Juni 2020 hatten die Ermittler 18.000 Euro Bargeld, zwei Luxus-Uhren der Marke Rolex, sonstigen Schmuck im Wert von 45.000 Euro und Autos für 70.000 Euro entdeckt. Die ganze Familie habe davon profitiert und die Angeklagten seien ein Teil dieser Familie gewesen.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern und einer Dolmetscherin kurz vor der Urteilsverkündung im Kölner Landgericht
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Richter Lamsfuß: „Es war immer genug Geld da.“ Das galt etwa für groß gefeierte Hochzeiten oder andere Familienfeiern. Das vorhandene Geld hätte eingesetzt werden müssen, bevor man Sozialleistungen beantrage, erklärte der Richter. Auch wenn das später zu einer tatsächlichen Bedürftigkeit geführt hätte. Dass die Familie ihre Einnahmen womöglich verlagerte, zeigte der Vorsitzende Richter an folgendem Beispiel. Kaum sei ein Spross der Familie 18 Jahre alt geworden, habe man einen Autohandel auf ihn überschrieben. Das sei bemerkenswert, sagte Lamsfuß.
Dass die Familie ihre Villa in der Frankfurter Straße behalten kann, erklärte der Richter unter anderem damit, dass das Anwesen im Jahr 2009 aus legalen Geldquellen gekauft worden sei und nicht als Tatmittel gelte. Der ursprüngliche Vorwurf der Geldwäsche habe sich nicht bestätigt. Auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Zweck der gemeinsamen Begehung von Straftaten verneinte das Gericht. Es handle sich in diesem Fall ja gerade nicht etwa „um einen Rockerclub, dessen Präsidenten man beliebig austauschen kann“, so der Vorsitzende Richter, sondern um eine Familie.
Köln: Vorwurf des Menschenhandels wurde fallengelassen
Nicht bestätigt habe sich auch der Vorwurf des Menschenhandels. So soll ein heute 26-Jähriger laut Anklage durch eine Art „Kaufvertrag“ über 85.000 Euro nach Roma-Art mit einer damals 16-Jährigen verheiratet worden sein, die laut Akten als „gute Diebin“ angepriesen worden sei. Tatsächlich wurde die junge Frau wegen Diebestouren verurteilt. Richter Lamsfuß irritierte mit einer Kritik an den Medien, die auch darüber berichtet hatten. Das sei für die Familie stigmatisierend gewesen. Dabei war der Vorwurf des Menschenhandels angeklagt – und das Gericht hatte diese Anklage zugelassen.
Verteidiger Frank Hatlé hatte die Vorwürfe gegen die Hauptbeschuldigte, die als Hausverwalterin der Villa aufgetreten war und Mietzahlungen entgegengenommen hatte, beim Prozessauftakt bestritten und sprach von einer „fantasievollen Anklageschrift“. Der Anwalt fühlte sich nach dem Urteilsspruch in großen Teilen bestätigt. Hatlé hatte einen Freispruch beantragt oder hilfsweise eine Geldstrafe. Aufgrund der Abweichungen im Urteil – auch vom Antrag der Staatsanwaltschaft – gilt es als wahrscheinlich, dass der Fall durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft werden muss.


