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Prügel-Prozess in KölnPolizisten berichten von chaotischen Szenen am Einsatzort

Zwei Beamte sollen überreagiert und eine falsche Anzeige geschrieben haben.

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Eine Szene aus dem Beweisvideo, das vor Gericht nun eine zentrale Rolle spielt.

Eine Szene aus dem Beweisvideo, das vor Gericht nun eine zentrale Rolle spielt.

Als zuverlässig und konsequent beschrieb ein Polizeibeamter beim laufenden Strafprozess seine beiden Kollegen, denen gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen wird. „Da gab es nichts zu beanstanden“, sagte der Zeuge. Doch nach einem völlig aus dem Ruder gelaufenen Einsatz im Dezember 2024 droht den beiden Angeklagten nicht nur eine Gefängnisstrafe – sondern auch die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Köln: Polizisten beschreiben chaotisches Geschehen

Mehrere Polizeibeamte berichteten am Dienstag im Kölner Landgericht, wie chaotisch sie die Lage nach ihrem Eintreffen am Einsatzort in einem Wohnpark im Bergheimer Stadtteil Zieverich wahrgenommen haben. Die Angeklagten waren zuvor unter dem Stichwort „Randalierer“ ausgerückt und hatten Unterstützung angefordert – weil eine Reizgaskartusche explodiert war und sie nichts mehr sehen konnten. „Die Kollegen lagen am Boden, fast schon hilflos“, beschrieb es ein Beamter.

Die beiden angeklagten Polizisten mit ihren Anwälten Michael Emde und Daniela Rohe beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Die beiden angeklagten Polizisten mit ihren Anwälten Michael Emde und Daniela Rohe beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Neben ihnen habe der ursprüngliche Aggressor gelegen, der den Einsatz vor dem Haus ausgelöst habe. Der sei von den nachrückenden Beamten fixiert worden. „Ich habe dann eine Spülung für die Augen geholt und den Beamten geholfen“, so ein weiterer Polizist im Zeugenstand. Der Aggressor hingegen habe trotz offensichtlicher Beschwerden jede Hilfe abgelehnt, „der hat mich stattdessen durchbeleidigt“, so der Beamte. Im Krankenhaus soll der Mann später „Sieg Heil“ gerufen haben.

Köln: Wollten Beamte ein Fehlverhalten vertuschen?

In dem Prozess müssen der Vorsitzende Richter Volker Köhler und seine Kammer herausfinden, wie es zu dieser Eskalation kam und ob die angeklagten Polizeibeamten ein Fehlverhalten vertuschen wollten. Die Anklageschrift wirft den beiden 28 und 40 Jahre alten Beamten vor, grundlos auf den „Randalierer“ eingeschlagen zu haben. Ein Video aus der Nachbarschaft soll beweisen, dass der Mann sich in der Situation des Zugriffs der Beamten mit Schlagstockeinsatz bereits wieder beruhigt hatte.

Hinterher hatten die Angeklagten in ihrer Anzeige geschrieben, der Mann sei bedrohlich auf sie zugegangen. Vorsätzlich falsch hätten sie laut Anklage behauptet, der Geschädigte habe Widerstand geleistet. Dass der Mann bis zum nächsten Tag im Polizeigewahrsam sitzen musste, bewertet Oberstaatsanwalt Patrick Blume als Freiheitsberaubung. Beim Prozessauftakt sagten die Polizisten, nach ihrer Wahrnehmung rechtmäßig gehandelt zu haben. Sie hätten sich bedroht gefühlt.

Tatsächlich soll das Video einen ersten Zugriff gar nicht zeigen. „Ich habe Pfefferspray eingesetzt, es zeigte aber gar keine Wirkung“, berichtete der 28-jährige Beamte. In ihrer Anzeige sollen die Beamten ein durchgehendes Geschehen geschildert haben. Richter Köhler merkte jedoch an, dass zwischen beiden körperlichen Zugriffen eine Pause war. Der jüngere Angeklagte räumte ein, in der Situation wohl etwas überreagiert zu haben. Wissentlich falsch beschuldigt habe er den Mann aber nicht.

Diverse Polizeieinsätze im Bergheimer Wohnpark

Der 42-jährige Bewohner hatte ausgesagt, mit dem Vorfall abgeschlossen zu haben. Seine Ehefrau berichtete von diversen Polizeieinsätzen gegen den betrunkenen Ehemann. Die Ermittler sprachen auch von körperlichen Übergriffen. Der 40-jährige Beamte sagte, aufgrund der Gefährlichkeit des Mannes habe er damals ein großes Reizgasgerät mitgenommen. Er habe nicht realisiert, dass er den Mann in der Festnahmesituation damit geschlagen habe. Die Kartusche war daraufhin explodiert.

Man müsse zwei Dinge unterscheiden, sagte Verteidiger Michael Emde, der den 40-jährigen Kommissar vertritt: „Zum einen, wie stellt sich die Situation für die Beteiligten in dem Augenblick vor Ort dar und wie im Nachhinein, wenn dann auch ein Video vorliegt.“ Natürlich hätten die Aufnahmen auch dem Mandanten neue Erkenntnisse gebracht. Man dürfe aber nicht vergessen, dass dieser unter gefühlter Gefahr für sein Leben agiert habe und in Sekundenbruchteilen habe entscheiden müssen.

Ob ein Fehlverhalten der Beamten vorliege, müsse nun das Landgericht entscheiden, sagte Emde. Die entscheidende Frage dabei ist, ob ein mögliches Dienstvergehen auch eine Strafbarkeit mit sich zieht. Sollte das Landgericht eine Verfolgung Unschuldiger bejahen, dann wären die Polizisten ihren Beamtenstatus los. Per Gesetz ist das zwingend, wenn die Strafe mehr als ein Jahr Haft beträgt – auch, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt würde. Bereits am Mittwoch soll das Urteil fallen.