Der Stammkunde wollte nur sein Feierabendbier im Büdchen kaufen und verlor bei einer Messerattacke beinahe sein Leben. Als Richter Peter Koerfers am Mittwoch im Landgericht die Tatwaffe präsentierte, verließ der Geschädigte fluchtartig den Gerichtssaal. Beim Prozessauftakt hatte der Möbeltransporteur von schweren psychischen Folgen berichtet. Eine Rechtsmedizinerin schilderte, warum das Opfer zumindest in Hinblick auf das körperliche Verletzungsbild viel Glück gehabt habe. Am späten Nachmittag fiel das Urteil: Der Täter muss viereinhalb Jahre in Haft.
Köln: Überwachungskameras zeichneten die Bluttat auf
Die Aufnahmen aus den Überwachungskameras des Deutzer Kiosks zeigten einen martialischen Angriff. Stattgefunden hatte dieser am 19. März dieses Jahres. Nach einem Wortgefecht zog der Angeklagte ein Messer aus seiner Hosentasche und stach in blitzschneller Abfolge viermal auf den Nacken des Kunden ein. „Von der Bewegung her sehen wir Stiche“, bestätigte die renommierte Rechtsmedizinerin Dr. Sibylle Banaschak. Man hätte erwarten können, dass diese Stiche erhebliche Verletzungen verursachen. Nerven, Arterien oder das Rückenmark etwa hätten dann beschädigt werden können, erklärte die Fachärztin.
Es habe sich aber kein tiefer Stichkanal gebildet, führte Banaschak aus. Offenbar sei die Klinge beim Angriff abgerutscht, womöglich bedingt durch die Jacke oder den Rucksack des Opfers. Dies habe zu Schnitten geführt, die lediglich die Muskulatur verletzt hätten. Zwar sei eine stark blutende Wunde entstanden, akut lebensgefährlich seien die Verletzungen aber nicht gewesen. Die Rechtsmedizinerin sprach jedoch von einer abstrakten Lebensgefahr – aufgrund der Gefährlichkeit des Angriffs. Die geringen Folgen seien demnach dem Zufall geschuldet gewesen.
Köln: Messerklinge brach beim letzten Stich ab
Die Massivität des Angriffs spiegelt auch die Tatsache wider, dass die Klinge nach dem vierten Stich abgebrochen ist. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Täter danach keine Möglichkeit mehr gesehen habe, seinen Mordversuch zu beenden. Verteidiger Dirk Schlei ging hingegen vom Rücktritt eines Tötungsversuchs aus – zumal das Video zeige, dass der Mandant den Messergriff auch nach dem Angriff noch in Händen halte. Einen Rücktritt und damit lediglich eine gefährliche Körperverletzung, sah letztlich aber auch das Schwurgericht nicht.
Der Angeklagte hatte den Messerangriff grundsätzlich eingeräumt. Erinnern konnte oder wollte er sich an die konkrete Situation im Büdchen aber nicht. Er wisse noch, dass er zuvor mit Freunden Alkohol konsumiert habe und Kokain kaufen wollte. Mit seinem Dealer sei er am Telefon aber in Streit geraten. „Ich komme zu dir“, habe der sinngemäß gesagt, was er als Drohung empfunden habe – der Dealer besitze Kampfhunde, die für ihre Beißattacken bekannt seien. Daher habe er zu Hause ein Küchenmesser eingesteckt, um sich notfalls gegen die Tiere verteidigen zu können.
Köln: Angeklagter berief sich auf Erinnerungslücken
Warum es dann im Kiosk einen völlig Unbeteiligten traf, konnte der Angeklagte nicht erklären. „Ich war wohl in einem Tunnel“, sagte der 24-Jährige beim Prozess. Nach Betreten des Kiosks hatte der Angeklagte geäußert, dass er sich verfolgt fühlte. „Wenn hier einer reinspringt, ich bringe den direkt um, ich töte den“, ist auf den Aufnahmen zu hören. Nach dem Messerangriff hatte der Angeklagte sein Opfer noch zu einem Faustkampf aufgefordert und gesagt: „Ich bin ein richtiger Gangster, ich mein das ernst.“ Verteidiger Schlei hatte von einem möglichen Wahn gesprochen.
„Ein Stich in den Hals ist russisches Roulette“, sagte Staatsanwalt Christian Mülfarth. Es könnten Arterien verletzt werden und das Opfer verblute innerhalb von Minuten. In diesem Fall sei das nicht passiert. „Zum Glück – für den Geschädigten, aber auch für den Angeklagten“, so der Staatsanwalt, der vier Jahre und sechs Monate Haft wegen versuchten Mordes forderte. Dem Angeklagten sei aufgrund früherer Vorfälle auch bewusst gewesen: „Saufen könnte zu strafbaren Handlungen führen.“ Ein männliches Imponiergehabe habe außerdem zu der Tat geführt.
Köln: Geschädigter berichtete von Panikattacken
Als fast schon ironisch bezeichnete der Staatsanwalt, dass der Angeklagte unter einer Sozialphobie leide und enge Räume und Straßenbahnen meide. Genau dieses Schicksal sei nun auf den Geschädigten „übergeschwappt“. Das Opfer des Messerangriffs hatte von Ängsten und Panikattacken berichtet, sobald er unter Menschen gehe. Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers und seine Kammer folgten exakt dem Antrag des Staatsanwalts. Das Opfer habe nicht mit einem körperlichen Angriff gerechnet, und diesen Umstand habe der Angeklagte ausgenutzt.
Verteidiger Schlei hatte argumentiert, dass der Geschädigte selbst zur Eskalation beigetragen habe. Dieser habe den bedrohlich auftretenden Angeklagten aufgefordert, den Kiosk zu verlassen und ihn bedrängt. Von einem heimtückischen Angriff könne keine Rede sein. Einen konkreten Strafantrag stellte Schlei nicht.
„Ich schäme mich abgrundtief“, äußerte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Eine Entschuldigung nahm der Geschädigte nicht an, wohl aber eine Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld. Den Großteil davon steuern die Eltern des Angeklagten bei.

