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Prozessauftakt im Millionenstreit um Leverkusener BrückeRichter rät Parteien zum Vergleich

Ein Vergleich im Stahlstreit zwischen der Autobahn GmbH und dem Baukonzern Porr ist aus Sicht der 37. Kammer des Landgerichts Köln die einzige Chance, einem jahrzehntelangen millionenschweren Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

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Leverkusener Brücke: Inzwischen wird der erste Pylon der zweiten Brücke auf Merkenicher Seite aus vorgefertigten Teilen zusammengebaut.  Bild: Ralf Krieger

Der Bau des zweiten Teils der Leverkusener Brücke schreitet voran. Derzeit wird der erste Pylon der zweiten Brücke auf Merkenicher Seite aus vorgefertigten Teilen zusammengebaut. Bild: Ralf Krieger

Beim Prozessauftakt im Rechtsstreit um Qualität und Fertigungsmängel der chinesischen Stahlteile für den ersten Neubauteil der Leverkusener Rheinbrücke vor dem Kölner Landgericht hat der Vorsitzende Richter der 37. Zivilkammer den Vertretern der Autobahn GmbH und dem Baukonzern Porr eindringlich geraten, alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten.

„Das ist für uns als Gericht ein Mammutprozess. Wir haben fünf Jahre für die Vorbereitung gebraucht“, sagte Christian Spelz. „Der Streitwert liegt bei 500 Millionen Euro. Die Unterlagen einschließlich aller 100 Haupt- und 1000 Nebenakten müsste man auf drei Europaletten lagern.“ Zum Glück stünden sie in einer elektronischen Akte zur Verfügung.

Die Autobahn GmbH fordert von ihrem ehemaligen Auftragnehmer, dem Baukonzern Porr, rund 366 Millionen Euro Schadenersatz. Porr will im Gegenzug 223,7 Millionen vom Bund, hält die Ende April 2020 ausgesprochene fristlose Kündigung aus wichtigem Grund für nichtig. Man habe dem Auftraggeber angeboten, alle Mängel an den Stahlbauteilen an Ort und Stelle vor dem Einbau zu beseitigen. Das ist die Ausgangslage.

In seinem Sachvortrag bei diesem Gütetermin unternahm Richter Spelz den Versuch, den Streitparteien mit einer Risikoabwägung seine Position schmackhaft zu machen. Dass es wesentliche Mängel an den Stahlbauteilen gibt, sei nach Auffassung des Gerichts unstrittig.

Wer sich darauf beruft, dass die Teile vor der Abnahme mangelhaft waren, muss das auch beweisen
Christian Spelz, Vorsitzender der 37. Zivilkammer des Kölner Landgerichts

Weil im Rahmen eines von Porr beauftragten Schiedsgutachtens aber nur fünf von 40 Hohlträgern untersucht wurden, müsse die Autobahn GmbH als Kläger den Nachweis erbringen, dass dies auch für die anderen 35 gilt. Die lagern seit Jahren auf einer Fläche im niederländischen Vlissingen unter freiem Himmel. „Wer sich darauf beruft, dass die Teile vor der Abnahme mangelhaft waren, muss das auch beweisen“, so Spelz. Das ist eine Auffassung, die von den Anwälten der Autobahn GmbH so nicht geteilt wird.

Dazu, so Spelz weiter, müsse vom Gericht ein unabhängiger Sachverständiger als Gutachter hinzugezogen werden. Allein die Untersuchung der fünf Bauteile im Rahmen des Porr forcierten Schiedsgutachterverfahrens habe mehr als zwei Jahre gedauert.

Der Staat muss weder Gerichtskosten zahlen noch Risikovorsorge betreiben. Wir würden alles tun, um das Thema abzuräumen
Ralf Leinemann, Rechtsanwalt des Baukonzerns Porr

Bei Porr stieß der Vorschlag des Vorsitzenden Richters, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden, auf offene Ohren. Ein Staatsunternehmen wie die Autobahn GmbH sei als Prozesspartei privilegiert. „Der Staat muss weder Gerichtskosten zahlen noch eine Risikovorsorge betreiben“, sagte Porr-Anwalt Ralf Leinemann. „Wir würden alles tun, um das Thema abzuräumen. Auch wenn das nicht der reinen Rechtslehre entspricht. Aber bisher liegen wir noch 700 Millionen Euro auseinander, und die Gegenseite zieht das gnadenlos durch. Wir würden uns freuen, wenn es Gespräche gibt und dabei die Emotionen außen vorblieben.“

Die Auffassung des Gerichts, dass die Autobahn GmbH den Nachweis erbringen muss, dass alle 40 Hohlträger mangelhaft und nicht einbaufähig sind, kam für deren Anwälte sichtlich überraschend. „Logischerweise denken wir über alles nach, aber für uns ist ein Vergleich derzeit kein Thema“, sagte Rechtsanwalt Andreas Berger.

Der Prozess um die Leverkusener Brücke stehe im Fokus der gesamten Stahlbranche. Ein Vergleich werde sofort die Frage aufwerfen, „ob am Ende nicht sämtliche Regelwerke völlig egal sind und mit welchen Qualitätskriterien wir die Bauprojekte des nächsten Jahrzehnts angehen“, sagte Berger.

„Langer, hürdenreicher Weg“

Sollte sich die Autobahn GmbH gegen einen Vergleich entscheiden, „wird das ein langer hürdenreicher Weg für die Klägerin sein“, so Richter Spelz zum Ende der Anhörung. „Wir müssten den kompletten Fertigungsprozess aufklären und die Erkenntnis an den Sachverständigen weitergeben. Das ist das Programm, dessen Kosten und Dauer enorm wären. Ich scheue mich, die Argumente für eine gütliche Einigung herunterzubeten, aber wir haben ja einige gefunden. Es geht darum, dass beide Seiten ihr Gesicht wahren können.“ Die politische Komponente dürfe für das Gericht keine Rolle spielen.

Im Düsseldorfer Politikbetrieb aber schon, schließlich hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vor sieben Jahren, als er noch Verkehrsminister war, die fristlose Kündigung des Vertrags mit dem Baukonzern Porr mehrfach als alternativlos bezeichnet.

„Die neue Brücke soll jahrzehntelang halten. Es geht um ein Bauwerk von nationaler Bedeutung. Es dürfen bei Qualität und Sicherheit keine Mängel akzeptiert werden“, sagte Wüst am 24. April 2020, dem Tag nach der Kündigung. Die Menschen in der Region hätten „einen Anspruch auf eine neue Brücke und einen verlässlichen Zeitablauf“.

„Was wir schon hatten, hätte für eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht gereicht“, so Wüst eine Woche später. Man habe den Beweis erst nach Ankunft der Bauteile in Rotterdam erbringen können. Deshalb gehe er davon aus, dass das Land bei einer rechtlichen Auseinandersetzung gute Chancen habe.

Sieben Jahre später bei einem möglichen Null-Vergleich, den Richter Spelz am Freitag ins Spiel brachte, auf eine Schadenersatzforderung von rund 366 Millionen Euro zu verzichten, weil die Chancen vielleicht doch nicht so gut sind, wäre angesichts der Landtagswahlen im April 2027 ein gefundenes Fressen für die Opposition. Porr müsste bei einem solchen Deal auf knapp 228 Millionen Euro verzichten.