Abo

Prozess um Leverkusener Brücke beginntMillionenstreit um China-Stahl

5 min
Leverkusener Brücke: Inzwischen wird der erste Pylon der zweiten Brücke auf Merkenicher Seite aus vorgefertigten Teilen zusammengebaut.  Bild: Ralf Krieger

An der Leverkusener Brücke laufen die Arbeiten für den Zusammenbau des ersten Pylons auf der Merkenicher Seite. Er wird aus vorgefertigten Teilen zusammengebaut. Bild: Ralf Krieger

Die Autobahn GmbH verklagt den gekündigten Baukonzern Porr auf 366 Millionen Euro Schadenersatz. Porr seinerseits hält dagegen.

Hat die Landesregierung im April 2020 richtig gehandelt, als sie im Stahlstreit um den Neubau des ersten Teils der Leverkusener Rheinbrücke dem Generalunternehmer Porr Deutschland die fristlose Kündigung aus besonderem Grund zustellen ließ? Das ist die zentrale Frage beim Prozess vor der 37. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, der am kommenden Freitag mit einer Anhörung beginnt. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist völlig offen.

Die Klägerin, die Autobahn GmbH, beziffert den Schaden, der durch die ihrer Auffassung nach minderwertigen und nicht einbaufähigen Stahlteile entstanden ist, auf rund 366 Millionen Euro. Dieser Betrag dürfte wohl noch steigen, wenn das gesamte Bauwerk Ende 2028 fertiggestellt ist und die Schlussrechnung über alle Gewerke vorliegt. Das dürfte nicht vor 2030 der Fall sein.

Der ehemalige Generalunternehmer Porr hält dagegen und verlangt seinerseits 223,7 Millionen als Schadenersatz mit dem Argument, man habe dem Auftraggeber mehrfach angeboten, alle Mängel an Ort und Stelle zu beheben. Bei der Vielzahl sei das nicht möglich gewesen, hat die Autobahn GmbH bereits mehrfach öffentlich entgegnet.

Prozessakte umfasst 60.000 Seiten

Beim Auftakt am Freitag wird es zunächst um die grundsätzliche „Erörterung der wechselseitig eingebrachten Ansprüche gehen“, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Es handele sich um ein „besonders umfangreiches und komplexes Verfahren“. Allein die Hauptakte umfasst rund 24.000 Seiten, einschließlich aller Anlagen komme man auf rund 60.000 Seiten.

Unstrittig ist, dass durch die Kündigung ein Zeitverlust von rund drei Jahren entstanden ist. Der erste Teil der Doppelbrücke konnte erst im Februar 2024 eröffnet werden, der zweite Teil wird wohl Ende 2028 und damit fünf Monate später als bisher geplant für den Verkehr freigegeben werden. Ein tödlicher Arbeitsunfall beim Abbruch der alten Brücke, Kampfmittelfunde und das extreme Niedrigwasser des Rheins könnten zu dieser fünfmonatigen Verzögerung führen.

Die Gesamtkosten des Projekts einschließlich aller Überflieger und Zufahrten sollen rund 1,6 Milliarden Euro betragen. Zum Vergleich: Der vor gut sechs Jahren gekündigte Generalunternehmer Porr hatte den Zuschlag für 363 Millionen Euro bekommen. Was das Verfahren zusätzlich erschwert: Das Brückendesaster ist längst zum Politikum geworden.

Kündigung erfolgte am 24. April 2020

In einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Titel „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ im NRW-Landtag versuchen die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP seit mehr als drei Jahren den Nachweis zu erbringen, die Landesregierung habe den Auftrag mit dem Baukonzern Porr am 24. April 2020 nur gekündigt, um von eigenen Planungsfehlern abzulenken. Der U-Ausschuss wird wohl bis zum Ende der Legislaturperiode im April kommenden Jahres weiter tagen.

In etlichen größtenteils öffentlichen Sitzungen wurden Politiker, Gutachter und Mitarbeitende der Autobahn GmbH und des Landesbetriebs Straßen NRW als Zeugen gehört. Sie könnten auch im jetzt anstehenden Rechtsstreit eine Rolle spielen.

Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der zum Zeitpunkt der Kündigung Verkehrsminister war, der heutige Ressortchef Oliver Krischer (Grüne) und Porr-Konzernchef Karl-Heinz Strauss nutzten die Landtagsbühne zum Teil mit viel Geschick, um ihre Positionen öffentlichkeitswirksam darzulegen.

Qualitätsprobleme seit Herbst 2018

Im Kern dreht sich alles um eine Frage: Kann die Klägerin – damals lag das Projekt noch in den Händen des Landesbetriebs Straßen NRW, dessen Rechtsnachfolger die Autobahn GmbH ist – den Nachweis erbringen, dass die in China gefertigten Stahlbauteile den deutschen Normen nicht entsprachen und tatsächlich derart mangelhaft waren, dass man sie als nicht einbaufähig zurückweisen musste?

Bei seiner Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss im Oktober ließ Wüst daran keinen Zweifel aufkommen. Die ersten Probleme bei der Stahlherstellung in China seien schon im Herbst und Winter 2018 aufgetreten. Damals habe der Landesbetrieb Straßen NRW bei Kontrollen in dem chinesischen Stahlwerk bei der Produktion erhebliche Mängel festgestellt.

Porr habe damals versichert, diese zu beheben, so Wüst, das Versprechen aber nicht eingehalten. Stattdessen sei Ende 2019 „aus heiterem Himmel“ eine finanzielle Nachforderung über 263 Millionen gekommen, gekoppelt an eine Bauzeitverlängerung von 56 Monaten bis ins Jahr 2029. „Das Verhalten von Porr ließ damals einen Rechtsstreit wahrscheinlich werden“, so Wüst. „Wir drohen mit der Kündigung und wenig später kommt diese Nachforderung. Heute muss man sagen, dass wir mit dem kompletten Neubau durch die Kündigung im Vergleich zur Porr sogar noch ein Jahr schneller sein werden.“

Baukonzern weist Vorwürfe zurück

Dass die Bauteile aus Sicht der Klägerin offenbar derart mangelhaft waren, obwohl der chinesische Hersteller der Stahlbauteile nach den deutschen und europäischen Stahlbau-Normen zertifiziert war, dürfte im Verfahren die zentrale Rolle spielen.

Nach Informationen unserer Zeitung hat die von Porr beauftragte Bauüberwachung in China durch den TÜV Rheinland immer wieder vor dem Problem gestanden, in direkten Austausch mit den chinesischen Qualitätssicherern zu kommen. Überdies seien die TÜV-Kontrolleure nicht in jedem Fall Experten für Stahlbrückenbau gewesen. Das hat Porr-Konzernchef Strauss immer wieder zurückgewiesen. „Der Auftragnehmer, die chinesische Stahlbaufirma, ist die renommierteste der Welt. Man hat versucht, der Porr und ihrem Subunternehmer falsche Produktionsmethoden mit vielen Mängeln anzulasten, die auf reiner Hysterie beruhen“, sagte Strauss in einem Interview mit dem WDR. „Wir sehen dem Prozess gelassen entgegen.“

Die Porr-Gruppe gehört zu den renommierten Baukonzernen in Europa mit Erfahrungen im Brückenbau. Beim Landesbetrieb Straßen NRW hat man die Auftragsvergabe „von Anfang an kritisch gesehen“, sagt ein Insider. „Immerhin war es das erste Projekt mit einem chinesischen Nachunternehmer. Die haben schon kritisch nachgefragt. Weil der aber alle Referenzen besaß, hat man ihn nach Papierlage nicht ablehnen können. Die Chinesen bauen Brücken überall in Europa und können das auch. Die Überwachung durch den Generalunternehmer hätte besser funktionieren müssen.“