Das Kölner Landgericht hat einen 28 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte sich an einer KVB-Haltestelle an einer schlafenden Frau vergangen.
Er habe die hilflose Lage des Opfers ausgenutzt und sich nicht daran gestört, die Tat in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen zu begehen. „Das zeugt von einer hohen kriminellen Energie“, sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck. Mit seinem Urteil übertraf er mit seiner Strafkammer die Forderung der Staatsanwaltschaft noch um sechs Monate.
Kölner Gericht: Wehrlose Frau an Haltestelle vergewaltigt
Das spätere Opfer war in der Nacht zum 28. Mai 2025 im Bereich der KVB-Haltestelle Fuldaer Straße in Höhenberg in einen Zustand geraten, in dem sie nicht mehr ansprechbar war. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sie zuvor mit mehreren Personen Alkohol getrunken und außerdem Cannabis und Kokain konsumiert. Ihr Blutalkoholwert lag bei knapp 1,5 Promille.
Sie brach zusammen und blieb am Boden liegen. Ein Zeuge bemerkte die Frau, sprach sie an und stellte fest, dass sie nicht reagierte. Gemeinsam mit anderen brachte er sie auf eine Bank, „damit sie dort ihren Rausch ausschlafen konnte“.
Gegen 2.40 Uhr in der Nacht traf der Angeklagte im Bereich der Haltestelle auf die Frau. Nach Überzeugung der Strafkammer erkannte der Mann, dass sie bewusstlos und nicht in der Lage war, sich gegen sexuelle Handlungen zu wehren. Er habe diese Situation gezielt ausgenutzt, die Frau entkleidet und den Geschlechtsverkehr vollzogen.
Zeitweise kam die Frau kurz zu sich, konnte sich laut Richter aber nicht gegen den Übergriff zur Wehr setzen. Ein Zeuge, den das Gericht der Obdachlosenszene zuordnete, hatte das Geschehen aus einigen Metern Entfernung beobachtet.
Köln: Obdachloser beobachtet Tat und holt Hilfe
„Er sah den Angeklagten mit entblößtem Gesäß über der Frau und beobachtete Stoßbewegungen“, erklärte Roellenbleck. Für ihn sei klar gewesen, dass hier eine Vergewaltigung stattfand. Weil sein Handyakku leer war, habe er einen Taxifahrer gebeten, die Polizei zu verständigen.
Als die Beamten eintrafen, lag die Frau vollständig entkleidet am Boden. Der Angeklagte hatte sich inzwischen von ihr entfernt. Die Polizei fand den Mann in der Nähe. Er kniete hinter einem Auto und versuchte offenbar, sich zu verstecken. Auf die Tat angesprochen, habe er von einvernehmlichem Sex gesprochen.
Beim Prozess bestritt der Angeklagte die Vergewaltigung, packte aber eine neue Version aus. Er habe die Frau zusammen mit zwei Männern gesehen. Sie habe um Hilfe gerufen und sei nackt gewesen. Er habe helfen wollen, als sie von der Bank gefallen sei. Geschlechtsverkehr habe es nicht gegeben.
Diese Darstellung überzeugte die Strafkammer nicht. Dagegen sprachen aus Sicht des Gerichts insbesondere die Aussage des Augenzeugen und die DNA-Spuren. An seinem Penis war Genmaterial der Frau festgestellt worden. Eine plausible Erklärung dafür habe der Angeklagte nicht geliefert.
Köln: Opfer leidet an psychischer Erkrankung
Die Frau wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus und später in die Psychiatrie gebracht. Sie hatte sich dort zuvor wegen einer paranoiden Schizophrenie aufgehalten und am Tattag irrig angenommen, entlassen worden zu sein. An die sexuellen Handlungen konnte sich die Frau später nicht erinnern. Die Vorstellung, dass jemand ihre hilflose Situation derart ausgenutzt hatte, belastete sie nach den Angaben im Verfahren jedoch. Wirklich gravierende psychische Tatfolgen seien aber nicht festgestellt worden, sagte Richter Roellenbleck. Das habe sich für den Angeklagten positiv auf das Strafmaß ausgewirkt.
Der Angeklagte stammt aus Ghana und war als Jugendlicher nach Europa gekommen. Nach seinen Angaben war er zunächst mit einem Boot nach Italien gelangt und später über Österreich nach Deutschland weitergereist. Er hatte Asyl beantragt, lebte zeitweise auf der Straße und sammelte Pfandflaschen. Sein Asylantrag war im November 2025 abgelehnt worden, und die Entscheidung wurde rechtskräftig. Nach einer Haftentlassung droht ihm demnach die Abschiebung. Vorher war er in Deutschland strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Sein Verteidiger Carsten Meyers, der Freispruch beantragt hatte, erwägt die Einlegung der Revision.


