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LandgerichtZwei Nachrichten belasten den Angeklagten im Leverkusener Missbrauchsprozess schwer

Schon im Juni und Juli klärte die Großmutter des Opfers den Mann über deren wahres Alter auf.

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Prozess schwerer sexueller Missbrauch

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Bernhard Scholz beim Prozessauftakt. Er hat mit einer 13-Jährigen ein Kind gezeugt. Das ist schwerer sexueller Missbrauch.

Es ist ein überaus aussagekräftiger „Archiv”-Ordner im Whatsapp-Chat, der am Freitag im Kölner Landgericht geöffnet wird. Er zeigt zwei Nachrichten, eine vom 15. Juni und eine vom 5. Juli 2025, die von der Großmutter eines damals 13 Jahre alten Mädchens an den da 30 Jahre alten Bogdan B. (Name geändert) gegangen waren und gelesen worden sind. Darin appelliert die Großmutter an den Freund, er solle sich wie ein Erwachsener verhalten; er trage Verantwortung für ein 13 Jahre altes Mädchen.

Die Nachrichten belegen, dass Bogdan B. sehr wohl wissen musste, wie alt seine Gefährtin ist, mit der er da schon länger intim war. Sex mit einer 13-Jährigen bedeutet sexuellen Missbrauch. Das ist strafbar. Genau das will die 2. Große Strafkammer dem Mann, der nach eigenen Angaben in Skopje geboren wurde, nachweisen.

Der Angeklagte hatte zum Auftakt des Prozesses behauptet, von seiner Freundin über ihr tatsächliches Alter getäuscht worden zu sein. Sie habe behauptet, 19 Jahre alt zu sein. Und das habe er ihr auch abgenommen. Ein Kind sei gewollt gewesen – und dieser Wunsch wurde auch Wirklichkeit: Drei Tage, bevor es 14 wurde, erfuhr das Mädchen, dass es schwanger ist. Der Sohn wurde im Mai geboren – am Freitag dürfte der Vater ihn das erste Mal zu Gesicht bekommen haben: Die Tagesmutter brachte ihn mit in den Gerichtssaal, während die Mutter der jungen Frau befragt wurde.

Ein Mädchen, das immer wieder ausbüxte

Die, das wurde deutlich, hatte es in den vergangenen Jahren nicht leicht mit ihrer Tochter. Immer wieder büxte sie aus, war manchmal bei den Eltern ihres Vaters in Troisdorf, manchmal sogar im Heim. Die Schule vernachlässigte sie. Wohl auch, weil sie unter dem Einfluss des viel älteren Freundes stand. Bogdan B. bewachte sie phasenweise lückenlos: Das Haus sollte sie nicht verlassen, noch nicht mal, um einkaufen zu gehen.

Auch das trieb die Mutter zur Verzweiflung, übrigens auch die Großmutter, die immer versucht hatte, Kontakt zu ihrer jüngsten Enkelin zu halten. Inzwischen habe sich ihre Tochter gefangen, sagt die Mutter: Sie gehe wieder zur Schule, mit dem kleinen Kind komme sie klar: „Für eine Teenagerin macht sie das gut. Aber sie braucht Unterstützung.“ Deshalb ist ihre Mutter jetzt in Elternzeit gegangen.

Die Oma suchte den Kontakt

Das Verhältnis der Mutter zum Freund ihrer Tochter war praktisch nicht existent. An einen einzigen telefonischen Kontakt erinnert sie sich. Da habe der Mann sie als „Schlampe” beschimpft. Woraufhin das Gespräch zu Ende war.

Was die Kindsmutter auf die entscheidende Frage des Vorsitzenden Richters Christoph Kaufmann antworten dürfte, zeichnete sich früh schon ab, bevor sich am Nachmittag die Tür von Gerichtssaal 5 für die Öffentlichkeit schloss: dass sie Bogdan B. von Anfang an ein falsches Alter genannt habe. Damit würde der Angeklagte seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können. An ein entsprechendes Versprechen hatte Bogdan B. sie noch ein paar Mal erinnert: Aus der Untersuchungshaft schmuggelte er Briefe an das Mädchen, die aber von der Justiz abgefangen wurden. „Ich weiß, dass sie diesen Mann leider liebt“, sagt ihre Mutter.

Die beiden Whatsapp-Nachrichten der Großmutter könnten diese Aussage aber entwerten. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.