Ein 24-Jähriger muss sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Tat wurde auf Video festgehalten.
Mordattacke im BüdchenKölner überlebt Messerattacke – Folgen sind massiv

Der Angeklagte (24) mit seinem Verteidiger Dirk Schlei im Kölner Landgericht
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Ein Möbelmonteur aus Deutz wollte nur noch einen Absacker in seinem Stammbüdchen trinken, als ein Fremder das Geschäft stürmte und völlig unvermittelt ein Messer zog. Viermal stach er dem Mann in den Nackenbereich. Eine Stichwunde am Hals war rund zehn Zentimeter tief. Eine lebenswichtige Arterie verfehlte der Angreifer nur knapp. Vor dem Kölner Landgericht muss sich der Angreifer nun wegen versuchten Mordes verantworten. Dem 24-Jährigen droht eine mehrjährige Haftstrafe. Im Gerichtssaal erzählte der Geschädigte, was dieser Abend vor allem psychisch mit ihm gemacht hat.
Köln: Videoaufnahmen zeigen den Angriff im Büdchen
Videoaufnahmen zeigen, wie der Angeklagte den Laden betrat und auf den Monteur einsticht, der ihn zum Gehen aufgefordert hatte. Vier Stichbewegungen sind zu sehen. Als die Klinge abbricht, ist der Angriff offenbar beendet. Anschließend forderte der Mann sein Opfer noch zum Faustkampf heraus. „Ich bin ein richtiger Gangster“, ist auf der Aufnahme zu hören. Als jemand darauf hinwies, dass der Monteur blute, rief der Angreifer plötzlich selbst nach einem Krankenwagen. Der 24-Jährige rief dann bei der Polizei an. Er sagte: „Ich habe mich gerade notverteidigt, weil da Leute sind, die durchgreifen.“
Der Geschädigte sagte im Zeugenstand, er habe zunächst nur Schläge wahrgenommen und erst anhand des Blutes und der Klinge auf dem Boden realisiert, mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Wäre der Stichkanal anders verlaufen, so der 35-Jährige, „dann hätte ich im Rollstuhl sitzen können oder wäre verblutet“. Mit dieser Nahtoderfahrung käme er nur schwer zurecht. Er leide unter Panikattacken und Albträumen. Manchmal bekomme er plötzlich kaum noch Luft, sein Mund werde dann völlig trocken. Auch Bahnfahren sei schwierig geworden. Die Enge halte er kaum aus.
Köln: Angeklagter verwies auf weitgehende Erinnerungslücken
Auch beruflich sei er eingeschränkt. Er arbeite im Transportbereich, habe früher schwere Teile schleppen müssen, die 40 bis 60 Kilogramm wogen. Das gehe nicht mehr. Heute fahre er das Auto und übernehme nur noch leichtere Aufgaben. Auf einen Platz für eine Traumatherapie wartet er noch immer. Erst seit zwei oder drei Wochen traue er sich wieder in den Kiosk, berichtete der Monteur. Dorthin, wo er an jenem Abend eigentlich nur ein paar Bierchen trinken wollte. Während seiner Aussage zitterte der Geschädigte. Immer wieder schaute er zu dem Mann, der ihm das angetan hat.
Der Angeklagte hatte die Messerattacke bereits eingeräumt. An den genauen Ablauf könne er sich allerdings kaum erinnern. Vieles kenne er nur aus den Akten und den vorhandenen Videoaufnahmen. Am Morgen des Tattages habe er seine üblichen Psychopharmaka genommen, am Nachmittag ein weiteres Medikament. Dann habe er sich mit einem Bekannten getroffen. Zwei Flaschen Desperados mit je 0,75 Litern habe er getrunken, später sei noch Wein hinzugekommen. „Ich war dann richtig betrunken“, sagt er. Anschließend habe er einen Mann angerufen, bei dem er Kokain kaufen wollte.
Köln: Verteidiger spricht von möglichem Wahn bei der Tat
Der mutmaßliche Dealer habe zwei Kampfhunde, die dafür bekannt seien, zuzubeißen. Nach einem Streitgespräch habe der Mann angekündigt, zu ihm zu kommen. „Ich habe mich bedroht gefühlt und nur noch an diese Hunde gedacht“, sagte der Angeklagte. Er wisse, dass diese gefährlich seien und sofort zubeißen würden. Daher sei er in Panik nach Hause gelaufen. Dort habe er ein Küchenmesser geholt, um sich zu verteidigen. Auch um seine Familie habe er Todesangst gehabt. Was dann passiert sei und warum er in dem Kiosk gelandet sei, wisse er nicht mehr. „Ich war wohl in einem Tunnel.“
Verteidiger Dirk Schlei erklärte, dass das Verhalten seines Mandanten am Tattag keinerlei Sinn ergebe und er womöglich im Wahn gehandelt habe. Ein Gutachter soll klären, welche Auswirkungen der Konsum des Alkohols – beim Angeklagten wurden 2,5 Promille festgestellt – gehabt hat. „Was ich getan habe, entsetzt mich sehr“, ließ der Angeklagte verlauten. 5000 Euro bot er dem Geschädigten als Schmerzensgeld an. 1500 Euro davon hätten seine Eltern beigesteuert. Der 24-Jährige wollte sich im Gerichtssaal persönlich entschuldigen. Der Verletzte lehnte die Entschuldigung jedoch ab.
