„Spiel kann so oder so stattfinden“FC muss um rechtzeitigen Richter-Entscheid bangen

Lesezeit 3 Minuten
DAC33FE9-235F-4785-AFC4-7D89154BE8AA

FC-Fans im Rhein-Energie-Stadion (Symbolbild)

Köln – Die drei Bundesligisten 1. FC Köln, Borussia Dortmund  und Arminia Bielefeld müssen um eine rechtzeitige richterliche Entscheidung zur Zuschauer-Beschränkung in Nordrhein-Westfalen bangen. Es ist derzeit offen, ob das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vor dem Spieltag am Wochenende einen Beschluss fassen wird.

„Die Vereine sind knapp dran“, sagt Richter Jörg Sander

„Die Antragsschrift geht an den Antragsgegner, also das Land, das Gesundheitsministerium in Düsseldorf. Die werden dann auch was schreiben – erfahrungsgemäß recht viel, weil dann größere Kanzleien beauftragt sind. Das Land wird ja sicherlich nicht unvorbereitet sein“, sagte Jörg Sander, Vorsitzender Richter am OVG Münster: „Es gibt keine bestimmten Fristen. Es kommt darauf an, wie schnell entschieden werden kann.“

Zudem ist für das Gericht offenbar keine besondere Eile geboten. „Es droht kein endgültiger Rechtsverlust, das Fußball-Spiel an sich kann ja so oder so stattfinden“, äußerte Sander: „Die Vereine sind knapp dran. Die Regel ist nicht neu, und dass man am Wochenende Heimspiele hat, weiß man ja schon länger.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Die drei Klubs hatten angekündigt, die aufgrund der Corona-Pandemie geltende Zuschauer-Obergrenze in NRW von 750 auf dem Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens juristisch prüfen zu lassen. Die derzeitige Verordnung gilt bis zum 9. Februar, eine vorherige Änderung im Hinblick auf die Zuschauerzahlen scheint aber möglich.

Das OVG hat unterdessen den Eingang des Antrags auf juristische Klärung der Zuschauerfrage vom 1. FC Köln bestätigt. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin liegt seit Montag ein Schreiben des 1. FC Köln zur Überprüfung der Corona-Schutzverordnung des Landes in Münster vor. Von Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld, die für Dienstag ebenfalls entsprechende Anträge angekündigt hatten, lag am Morgen noch nichts vor.

Die Kölner wollen am Samstag gegen den SC Freiburg laut Antrag mehr als 25.000 Zuschauer, oder hilfsweise 10.000 Zuschauer, begrüßen dürfen. Auch Bielefeld und Dortmund spielen an diesem Wochenende daheim und wollen entsprechende Eilverfahren anstreben.

Land NRW hat bis Mittwoch Zeit für eine Stellungnahme

Das Gericht weist aber daraufhin, dass es nicht über Zuschauerzahlen entscheiden kann. Seine Frage ist ausschließlich, ob die Corona-Schutzverordnung des Landes bei der Frage der Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird.

Wann das OVG in dieser Frage entscheidet, ist offen. Zuerst erhält das Land bis Mittwoch (24 Uhr) die Möglichkeit einer Stellungnahme. Die seit dem 13. Januar gültige Verordnung läuft kurz nach dem 21. Spieltag am 9. Februar ab.

Derweil scheint die Klage von RB Leipzig gegen die Zuschauer-Beschränkung in Sachsen (1000) vor dem OVG Bautzen bei der Politik Wirkung zu zeigen. Nach Informationen der „Bild“ will die Landesregierung ab Sonntag eine Auslastung von 25 Prozent erlauben.

50 Prozent der Stadion-Kapazität in Sachsen-Anhalt erlaubt

„Wir werden mindestens mit den Lockerungen in anderen Bundesländern gleichziehen, weil wir in Sachsen nach wie vor die zweitniedrigste Inzidenz in ganz Deutschland haben“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD): „Das bedeutet, dass wir auch in den Stadien eine gewisse Freigabe machen.“

Größere Zuschauerzahlen sind derzeit vor allem in Sachsen-Anhalt (50 Prozent der Kapazität), Bayern (25 Prozent bei maximal 10.000), Baden-Württemberg (50 Prozent bei maximal 6000) und Rheinland-Pfalz (20 Prozent) erlaubt. (sid, dpa)

KStA abonnieren