50+1-RegelBayer Leverkusen stimmt DFL-Vorschlag „unter Schmerzen“ zu

Lesezeit 2 Minuten
Bayer-04-Geschäftsführer Fernando Carro

Bayer-04-Geschäftsführer Fernando Carro

Der deutsche Fußball steht vor einer Einigung mit dem Kartellamt, Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim müssen Zugeständnisse machen.

Das Präsidium der Deutsche Fußball-Liga (DFL) hat dem Kartellamt einen Vorschlag zum Umgang mit den Ausnahmeklubs Bayer 04 Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim unterbreitet, um Rechtssicherheit für 50+1 zu schaffen, das einen Einstieg eines Mehrheitsinvestors im deutschen Fußball verhindern soll. Dieser Vorschlag wurde jetzt dem Bundeskartellamt vorgelegt. Er beinhaltet, dass es in Zukunft keine weiteren Förderausnahmen von der 50+1-Regel geben soll. Für die Klubs, denen in der Vergangenheit eine Förderausnahme erteilt wurde, ist ein Bestandsschutz unter Bedingungen vorgesehen. Im nächsten Schritt wird das Bundeskartellamt nach Konsultation der zum Verfahren Beigeladenen den Vorschlag bewerten.

Die Prüfung hatte ihren Ausgangspunkt in einer Initiative des DFL-Präsidiums vom 18. Juli 2018. Das Gremium hatte seinerzeit beim Bundeskartellamt eine Entscheidung beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der 50+1-Regel und ihrer Anwendung und Auslegung prüfen zu lassen. Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel grundsätzlich positiv bewertet, allerdings einen anderen Umgang mit den Ausnahmeklubs verlangt.

Die drei Ausnahmeklubs, darunter Bayer 04 Leverkusen, werden gegenüber ihrem ehemaligen Mutterverein (in diesem Fall TSV Bayer 04 Leverkusen e.v.)  zu Machtteilhabe und Transparenz verpflichtet. Dem Mutterverein muss das Recht eingeräumt werden, mindestens einen Vertreter in das mit Kontroll- und Zustimmungsbefugnissen ausgestattete Aufsichtsgremium der Kapitalgesellschaft zu entsenden. Dieser Vertreter/in muss über die vollwertigen Rechte eines Mitgliedes des Gremiums bzw. eines Gesellschafters verfügen.

Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim drohen Ausgleichszahlungen

Die Ausnahmeklubs werden in dem Vorschlag auch verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag zu bezahlen, sofern sie in den vergangenen drei Geschäftsjahren Verluste gemacht haben, die vom beherrschenden Förderer ausgeglichen wurden und 7,5 Prozent der Gesamterträge überschreiten. Im Fall von Bayer 04 (15 Millionen Euro Minus seit 2020) käme dieser Passus nicht zum Zuge. Sollte das Bundeskartellamt diesen Vorschlag absegnen, muss er von den 36 Klubs der DFL mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen werden und wäre dann gültig.

Wir haben dem Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt
Fernando Carro

Fernando Carro, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bayer 04 Leverkusen, erklärte: „Im Hinblick auf die mehrheitlichen Strömungen im deutschen Profifußball war es wichtig, nach Monaten intensiver Diskussionen eine für alle Seiten tragfähige Lösung herbeizuführen. Alleine deshalb haben wir dem gefundenen Kompromiss, der für uns teilweise schmerzhaft ist, zugestimmt.“

Obwohl Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim einen Rückzug als Mehrheitseigner angekündigt hatte, gelten alle Bedingungen des Vorschlages auch für seinen Klub, bis er die Bedingungen für 50+1 erfüllt.

KStA abonnieren