KommentarNagelsmanns Verhalten ist absurd, das DFB-Urteil ist es nicht

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Bayern-Trainer Julian Nagelsmann dirigiert am Seitenrand.

Köln – Der FC Bayern bleibt trotz seiner Wechsel-Panne der rechtmäßige Besieger des SC Freiburg. Das ist zwar schlecht für die Spannung in der Liga, weil die Münchener nun mit fast 100-prozentiger Sicherheit Meister werden. Doch bleibt es die einzig sinnvolle Entscheidung des Sportgerichts.

Denn die wenigen Sekunden, in denen Kingsley Coman unerlaubt auf dem Freiburger Rasen herumtrabte, hatten keinerlei Einfluss auf den 4:1-Sieg des FC Bayern. Der Regelverstoß war schlicht so unbedeutend, dass eine Wertung der Partie zu Gunsten des Sportclubs in keinem Verhältnis dazu gestanden hätte.

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Fragwürdig bleiben einzig einige Begleit-Erscheinungen des zu einem mittelschweren Skandal aufgebauschten Fehlers von Schiedsrichter Christian Dingert, der die Spielerzahl nicht kontrollierte, sowie der Münchener Teambetreuerin, die beim Wechsel die falsche Rückennummer präsentiert hatte.

Warum musste der SC Freiburg als einzige Partei mit tadellosem Verhalten im folgenden Prozedere die wenig schmückende Position des Anklägers übernehmen? Zumal ein Handeln zwingend war, weil das vorliegende Regelwerk für diesen Fall nicht ausreichend ist und es somit einer Grundsatzentscheidung bedurfte – die nun getroffen wurde.

SC Freiburg steht nicht als Verlierer da

Und was hatte Bayern-Trainer Julian Nagelsmann zu seiner harschen Breitseite gegen den SC Freiburg getrieben, als er dem im Rahmen des Reglements agierenden Gegner niedere Beweggründe und unlautere Methoden im Kampf um einen Platz im Europapokal unterstellte – im Prinzip das Ergaunern von Punkten?

Nagelsmann hätte als einer Führungsperson einer Partei, der Fehler unterlaufen waren, Zurückhaltung deutlich besser zu Gesicht gestanden. So eine Zurückhaltung, wie sie der SC Freiburg als vermeintlich Benachteiligter seit Samstag durchgängig an den Tag gelegt hatte. Und damit trotz der Abweisung des Einspruchs und der Niederlage im Spiel nicht als Verlierer dasteht.

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