AmateurfußballBetrug in der Kreisliga – Gesamte Kölner Mannschaft für zwei Jahre gesperrt

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Luftaufnahme der Bezirkssportanlage Weidenpesch in Köln

Genclerbirligi absolviert seine Heimspiele auf der Bezirkssportanlage Weidenpesch. Die erste Mannschaft des Kreisligisten ist ab sofort vom Spielbetrieb ausgeschlossen.

Das Sportgericht des Fußballkreises Köln zieht Genclerbirligi aus dem Verkehr. Hintergrund ist ein Betrugsfall.

Das Kreissportgericht Köln hat die erste Fußball-Mannschaft des JSV Köln 96 Genclerbirligi aufgrund des mehrfachen Aufstellens eines gesperrten Spielers unter falschem Namen aus dem Verkehr gezogen und das vorsätzliche Fehlverhalten mit aller Härte bestraft. Deshalb darf der Afrika FC in der Kreisliga B1 bleiben.

Rückblick: In der Endphase der Spielzeit 2022/23 ging es in der Kölner Kreisliga B1 wieder einmal hoch her. Nachdem sich der Unparteiische am 28. Spieltag dem verfassten Zusatzbericht zufolge von einem Spieler von Genclerbirligi im Duell mit dem Afrika FC Köln massiv bedroht gefühlt hatte, brach er die Partie kurz vor dem Ende der regulären Spielzeit beim Stande von 2:1 für Genclerbirligi ab.

In erster Instanz wertete das Kreissportgericht (KSG) Köln die Begegnung zugunsten von Afrika FC (3 Punkte, 2:0-Tore), da Genclerbirligi als Verursacher des Abbruchs ausgemacht wurde und der Schutz des Schiedsrichters für das KSG im Vordergrund stand. Gegen dieses Urteil legte Genclerbirligi zunächst erfolgreich Berufung ein, da der Schiedsrichter nach Auffassung des Berufungsgerichts nicht alle Mittel zur Abwendung des Spielabbruchs ausgeschöpft habe, so die Begründung. Am 30. Juli sollte die Begegnung wiederholt werden.

Gesperrter Spieler spielte in der Kölner Kreisliga B1 unter falschem Namen

Nachdem sich allerdings die Beweislage mit neuen, Genclerbirligi belastenden Informationen entscheidend verändert hatte, kam das Kreissportgericht dem Wiederholungsspiel zuvor: Denn auch der Afrika FC hatte seinerseits ein neues Verfahren beantragt. Mit drastischem Ausgang für Genclerbirligi.

In diesem neuen Verfahren trat für die urteilende Kammer um ihren Vorsitzenden Axel Zimmermann (32) zweifelsfrei zutage, dass Genclerbirligi in den letzten drei Spielen der zurückliegenden Saison einen bis Mitte Oktober gesperrten Spieler unter falschem Namen zum Einsatz gebracht hatte (Namen sind der Redaktion bekannt). Der Schwindel war aufgeflogen, nachdem der Spieler, der über ein Jahr lang keine offizielle Partie mehr absolviert hatte, einen Vereinswechsel anstrebte und vom aufnehmenden Klub auf seine jüngsten Einsätze angesprochen worden war.

In der mündlichen Verhandlung kurz vor dem geplanten Wiederholungsspiel erwies sich die Aussage des unter falschem Namen spielenden Fußballers als die Entscheidende. Der per Video aus seinem Urlaub in die Verhandlung zugeschaltete Spieler gestand sein Vergehen. Hierbei machte er vom Kronzeugenrecht Gebrauch und belastete seinen Trainer schwer, dessen Stellungnahme nicht zur Auflösung beigetragen hatte.

Der Spieler sprach von einer Kurzschlussreaktion, die er zutiefst bedauere. Der Trainer habe ihn angesprochen und zu dem Fehlverhalten verleitet. Den Spieler, der inzwischen zu Trabzonspor Köln gewechselt ist, sowie den Genclerbirligi-Trainer erwarten weitere gesonderte Verfahren, erklärte Zimmermann.

Erste Mannschaft für zwei Jahre gesperrt

Neben dem Abstieg in die Kreisliga D entzog das Kölner Kreissportgericht Genclerbirligis erster Mannschaft das Startrecht für Pflicht- und Freundschaftsspiele für die Dauer von zwei Jahren. Zudem ist das Team vom Pokalwettbewerb ausgeschlossen. Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird unter strengen Bewährungsauflagen erfolgen. Von dem Rechtsmittel der Berufung (Frist: 31. Juli 2023) machte Genclerbirligi bislang keinen Gebrauch. Mit dem Verstreichen der Frist wird das Urteil rechtskräftig.

Afrika Fußball-Club Köln

Die Erleichterung ist spürbar. Der Afrika Fußball-Club Köln spielt mit seinem ersten Team (in roten Jerseys) weiterhin in der Kreisliga B. Vor dem klubinternen Trainingsspiel haben sich die erste und zweite Mannschaft zum gemeinsamen Foto aufgestellt.

Die Gründer des Afrika FC Köln, Geschäftsführer René De Sain (29) und Cedric Mferi (33), zeigten sich nach dem Urteil erleichtert. „Das Sportgericht hat die richtige Entscheidung getroffen. Solche Vorkommnisse haben im Fußball nichts verloren und schon gar nicht im Spaßfußball. Nach dem langen Warten freuen wir uns nun auf eine weitere Saison in der Kreisliga B und wollen uns in dieser weiter etablieren“, meinte Mferi. Seit seiner Gründung 2016 ist der Afrika FC Köln zweimal aufgestiegen.

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