Kinder in FrauenhäusernFür ein besseres Zuhause auf Zeit

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Eine junge Mutter mit gelocktem Kurzhaarschnitt hält ihre kleine Tochter im Arm, die einen Teddybären festhält.

Rund 15.000 Kinder leben in Deutschland mit ihren Müttern im Frauenhaus.

Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder, die mit ihren Müttern im Frauenhaus leben, sind nur durch Spenden möglich, sie sollten aber regelfinanziert sein.    

Mit rund 15000 Kindern finden jährlich mehr Kinder und Jugendliche als Frauen Schutz in Deutschlands Frauenhäusern. Die beiden Kölner Einrichtungen bieten zusammen Platz für 26 Frauen und 32 Kinder – rund 400 Frauen müssen jährlich aus Platzmangel abgewiesen werden.

Hinzukommt: Aufgrund der nach wie vor prekären Finanzierung können viele dieser Schutzeinrichtungen aber nur unregelmäßig und ausschließlich mit Hilfe von Spenden Freizeit-, Bildungs- und Therapieangebote für Kinder, die in Frauenhäusern ein Zuhause auf Zeit finden, realisieren.

Alles Vertraute verlassen

Diese Kinder kommen in einer völlig fremden Umgebung an, die Mütter – und häufig auch sie selbst – haben Traumatisches erlebt. Sie haben ihr Zuhause, ihren Freundeskreis, ihren Sportclub, ihre Schule, kurz: alles Vertraute verlassen – leben plötzlich weit weg vom Wohnort, damit die Väter oder Partner der Mutter sie nicht finden.

Mit einem von der Ikea Deutschland GmbH finanzierten Förderfonds für Frauenhauskinder ermöglicht der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) deshalb 23 Projekte, die betroffene Kinder bei der Verarbeitung der erlebten Gewalt unterstützen.

Erlebnis-Ferien, Theaterworkshops und Reittherapie

Zu den pädagogischen Projekten zählen unter anderem Erlebnis-Ferien für Mütter und deren Kinder, Selbstbehauptungskurse für Mädchen, therapeutisches Reiten oder Theaterworkshops. Im Zentrum aller Angebote steht die Stärkung der Kinder und Jugendlichen, das Unterbrechen von gewaltvollen Verhaltensmustern und die Entwicklung gewaltfreier Zukunftsperspektiven. Eine Liste aller geförderter Projekte gibt es online.

Unterstützung und Beratung betroffener Kinder darf nicht nur durch Spenden ermöglicht werden, sie sollte regelfinanziert sein
Juliane Kremberg, Frauenhauskoordinierung e.V.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet in Artikel 26 explizit dazu, die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die Zeugen sowie Mitbetroffene von Partnerschaftsgewalt sind, zu berücksichtigen. „Das heißt auch, dass Unterstützung und Beratung betroffener Kinder in Frauenhäusern nicht nur durch Spenden ermöglicht werden sollten, sondern Personal und Ausstattung für den Kinderbereich in der Regelfinanzierung eingeplant werden müssen“, mahnt Juliane Kremberg an, die Leiterin des FHK-Projekts für Kinder im Frauenhaus.

Davon sei die Realität in Deutschland leider vielerorts meilenweit entfernt. Neuere Forschungen bestätigen, dass Frauenhäuser als „Zuhause auf Zeit“ und vorübergehende Sozialisationsinstanzen mit der entsprechenden Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention leisten können. Deshalb fordert der FHK die Politik dazu auf, Kinder und Jugendliche immer als Mitbetroffene von Partnerschaftsgewalt anzuerkennen und ihre angemessene psycho-soziale Begleitung im Frauenhaus nachhaltig sicherzustellen. 

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