CoronakriseWelche staatlichen Hilfen Unternehmen derzeit bekommen können

Lesezeit 3 Minuten
MDS-KSTA-2021-01-19-71-169332466

Formular für die Corona-Soforthilfe

Köln – Für Unternehmen gibt es mittlerweile zahlreiche Angebote staatlicher Unterstützung in der Corona-Krise. „Wir erhalten aus unserer Mitgliederschaft zwar teilweise auch positive Rückmeldungen zu den Hilfen, es gibt jedoch noch immer Verbesserungsbedarf“, sagt Alexander Hoeckle, Geschäftsführer der IHK. Oftmals sei das Antragssystem kompliziert und die Hilfen kämen teilweise weiterhin nur sehr zögerlich an bzw. könnten erst spät nach der Ankündigung des Programms beantragt werden. Zudem sei es angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Programme sogar für Experten schwierig, den Überblick zu behalten, sagt Hoeckle.

November- und Dezemberhilfen

Von Schließung betroffene Unternehmen können noch bis zum 30. April 2021 diese Hilfen beantragen. Wenn 80 Prozent der Umsätze mit betroffenen Unternehmen gemacht wurden, gelten diese Hilfen auch für mittelbar betroffene Betriebe. Der Antrag kann nur über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Zuschüsse können pro Tag der Betroffenheit in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 gegeben werden. Alternativ gilt auch der Durchschnitt der Monatsumsätze 2019.

Soloselbstständige

Wenn bislang noch kein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wurde, können direkt und im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) 5000 Euro beantragt werden.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II gilt für den Zeitraum September bis Dezember 2020 und kann bis 31. März beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50.000 Euro pro Monat.

Überbrückungshilfe III

Diese Hilfe gilt für Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 haben. Für diesen Monat kann die Hilfe beantragt werden. Der Förderzeitraum läuft von November 2020 bis Ende Juni 2021. Derzeit sollen bis zu 90 Prozent  der förderfähigen Fixkosten erstattet werden, maximal 1.500.000 Euro pro Monat, sofern die Obergrenzen des EU-Beihilferechts dies zulassen. Bei verbundenen Unternehmen sind es maximal drei Millionen pro Monat als Förderhöchstsatz. Anträge nur über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Neustarthilfe

Soloselbstständige können mit der Neustarthilfe bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale bis zu 7500 Euro erhalten, so sie einen Umsatzrückgang  im Januar bis Juni '21 im Vergleich zum sechsmonatigen Referenzumsatz '19 um mehr als 60 Prozent nachweisen können. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes.

Das könnte Sie auch interessieren:

KfW-Kredite

KfW-Schnellkredite können unabhängig von der Zahl der Beschäftigten beantragt werden, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Der KfW-Schnellkredit wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert und läuft über die Hausbank. Finanziert werden bis zu 800.000 Euro für Anschaffungen und laufende Kosten. Er  hat eine Laufzeit von zehn Jahren, die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei. Für Kredite über 800.000 Euro gibt es den KfW-Unternehmerkredit. Betriebe müssen mindestens fünf Jahre am Markt sein.

Ausbildungsprämien

 Ausbildungsanstrengungen werden mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt, das bis Juni 2021 verlängert wurde.

Infos zu Corona-Hilfen

Die IHK Köln informiert auf ihrer Webseite ausführlich über die verschiedenen Hilfen und Programme. www.ihk-koeln.de/coronahilfe

Bei der telefonischen Hotline unter 0221-1640-4444 können sich Betroffene ebenfalls über die verschiedenen Programme informieren.

Weitere Infos gibt es auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) www.bmwi.de und beim Land NRW.

Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes: www.ihk-koeln.de/226640

KStA abonnieren