DieselskandalTermin für VW-Entschädigungen steht fest

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Das Logo von Volkswagen auf einer Motorabdeckung eines VW Golf 2,0 TDI. (Symbolbild)

Wolfsburg – Nach dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen die ersten Entschädigungen für Dieselkunden vom 5. Mai an fließen. Beide Parteien gehen von rund 260.000 Berechtigten aus, wie sie am Freitag mitteilten.

„Alle Vergleichsberechtigten sollen ihr Geld so schnell wie möglich bekommen“, hieß es. Ihnen wird vom 20. März an auf einer Internetplattform ein individueller Betrag angeboten. Bis zum 20. April können sie dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.

Entschädigung ca. 15 Prozent des Kaufpreises 

Nach einigem Hickhack hatten sich Verbraucherschützer und Konzern Ende Februar auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt. Je nach Modell und Alter ihres Autos will VW Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro zahlen. Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden.

Die mögliche Gesamtentschädigungssumme beziffert der vzbv weiter mit 830 Millionen Euro. Der 5. Mai ist dem Verband zufolge so wichtig, weil an dem Tag der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klage eines betroffenen Dieselkunden verhandeln will.

Einschätzung des BGH erwartet

Dabei werde sich der BGH voraussichtlich auch dazu äußern, ob er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben.

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