DoppelverbeitragungSPD will gegen doppelte Krankenkassen-Beiträge vorgehen

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Sabine_Dittmar

Die neue gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar

Berlin – Erst als das Gesetz schon beschlossen war, wurde die Öffentlichkeit auf eine kleine, aber folgenschwere Änderung aufmerksam: Um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, verfügte 2003 die damalige rot-grüne Bundesregierung, dass Rentner künftig auf alle Formen der betrieblichen Altersversorgung den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Mehr als sechs Millionen Menschen sind betroffen; sie müssen seitdem teilweise doppelt Beiträge zahlen: Während der Ansparphase und dann auch noch bei der Auszahlung der Rente. Obwohl dazu nichts im aktuellen Koalitionsvertrag steht, will sich die SPD für eine Entlastung der betroffenen Beitragszahler stark machen.

„Mir brennt das Thema auf der Seele“, sagte die neue gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, am Montag in Berlin. Leider habe es die Union abgelehnt, das Problem mit in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. „Aber ich glaube, die Union kann das Thema nicht komplett wegdrücken“, so die SPD-Politikerin. Zwar habe es 2003 nachvollziehbare Gründe für die Gesetzesänderung gegeben, die später auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Dennoch werde die hohe Beitragslast von vielen verständlicherweise als ungerecht empfunden, betonte die Gesundheitsexpertin.

Stichwort Doppelverbeitragung

Die Problematik wird öffentlich häufig unter dem Stichwort Doppelverbeitragung diskutiert. Betroffen sind Betriebsrenten, unter anderem Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Erzürnt hat die Betroffenen besonders, dass selbst laufende Verträge höher belastet werden, obwohl Gesetzesänderungen eigentlich nicht rückwirkend greifen dürfen. Mehrere parlamentarische Anläufe, die Regelung wieder rückgängig zu machen, verliefen bisher im Sande. Die vorige große Koalition hatte in der vergangenen Wahlperiode lediglich bei betrieblich organisierten Riester-Renten eine Beitragsfreiheit eingeführt, um eine doppelte Verbeitragung zu verhindern.

Dittmar sagte, die SPD favorisiere, zur Belastung der Renten mit dem halben Beitragssatz zurückzukehren. Sie sprach  von Einnahmeverlusten für die Krankenkassen von 2,6 Milliarden Euro. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die allen Seiten gerecht werde, forderte sie.

Spahn will Krankenkassen-Beiträge senken

Kritik übte Dittmar an der Forderung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die gesetzlichen Krankenkassen, die Beiträge zu senken. „Ich war ein bisschen überrascht, dass Spahn massiv in den Wettbewerb eingreift“, sagte sie. Es müsse schon in der Kompetenz der Krankenkassen bleiben, den Beitragssatz zu planen. Spahn hatte am Wochenende argumentiert, viele Kassen hätten Spielräume für Beitragssenkungen. Darauf hätten die Versicherten einen Anspruch.

Dittmar sagte, sie könne sich ohnehin nicht vorstellen, dass der Beitragssatz künstlich hochgehalten werde. Da jeder Versicherte seine Kasse wechseln könne, nehme keine gesetzliche Versicherung einen höheren Beitrag als notwendig. Hinzu komme, dass die große Koalition eine Reihe von Vorhaben beschlossen habe, die zu zusätzlichen Ausgaben führten.

Nach Dittmars Angaben wird das erste Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich bereits in den kommenden Tagen auf den Weg gebraucht. In einem „Vorschaltgesetz“ soll geregelt werden, dass der  Zusatzbeitrag ab 1. Januar 2019  zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen wird. Bisher müssen die Beschäftigten ihn allein zahlen. Nach dem aktuellen Stand werden die Versicherten so im Schnitt um 0,5 Prozentpunkte entlastet. Das entspricht bei einem monatlichen Bruttolohn  von 3500 Euro einer Ersparnis von knapp 18 Euro. 

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