Die Zwölf-Uhr-Regel versagt – Das Kartellamt ist machtlos
Mineralölkonzerne brechen RegelBetrug an der Zapfsäule


Tankstelle in Leverkusen
Copyright: Ralf Krieger
Die Idee hinter der Zwölf-Uhr-Regel war gut gemeint: Sie sollte den Preissprüngen an Zapfsäulen einen Riegel vorschieben und Transparenz und Verlässlichkeit schaffen. Der Verbraucher sollte trotz schwankender Preise die Chance haben, den günstigsten Preis des Tages erwischen zu können. Die Realität zeigt: Die Regelung ist in ihrer aktuellen Form ein zahnloser Tiger.
Dass jede fünfte Tankstelle die Vorgaben missachtet, ist ein krasser Regelverstoß zulasten der Autofahrer. Die Ausreden der Betreiber, es handle sich um „technische Störungen“ oder „Verzögerungen bei der Datenübermittlung“, klingen reichlich dünn. In Zeiten automatisierter, digitaler Preisanzeigen, die im Sekundentakt zentral gesteuert werden, dürfen IT-Probleme keine Rechtfertigung für illegale Preiserhöhungen sein.
Das eigentliche Problem liegt jedoch im System: Dem Bundeskartellamt sind die Hände gebunden. Es darf die Daten zwar sammeln und die Verstöße dokumentieren, aber keine Strafen verhängen. Dass die Ahndung stattdessen im Dickicht der Bundesländer versackt, führt zu einem Vollzugsdefizit. Wo kein spürbares Bußgeld droht, fehlt schlicht der Anreiz für eine Besserung.
Solange die Behörden bei Verstößen wegschauen und die Bundesländer kein Durchgreifen etablieren, bleibt die Zwölf-Uhr-Regel reine Symbolpolitik. Sollte dies nicht abgestellt werden, gehört die Zwölf-Uhr-Regel auf den Prüfstand. Denn ohne sie ist es für Verbraucher einfacher, mit der App die billigste Tankstelle zu suchen, bestenfalls wie früher am späten Nachmittag. Zwölf Uhr ist eine denkbar schlechte Uhrzeit, da die besonders vom Spritpreis betroffenen Pendler zu diesem Zeitpunkt in der Regel am Arbeitsplatz sind.
Das Scheitern der Regel zeigt im Übrigen, dass Eingriffe des Staates in den Markt keine gute Idee sind.

