Köln – In Deutschland sollen bald virtuelle Hauptversammlungen durchgeführt werden. Angesichts der Coronakrise soll es laut Gesetzesentwurf erlaubt sein, Aktionärstreffen online ohne Präsenzpflichten durchzuführen. Das teilte das Bundesjustizministerium am Montag mit. Das Aktiengesetz sieht bislang vor, dass sich Vorstand, Aufsichtsrat und Anteilseigner physisch treffen, um Beschlüsse zu fassen. Dazu gehört etwa die Ausschüttung der Dividende.
Covestro, Telekom und Lanxess sagen Treffen ab
Zahlreiche Unternehmen haben ihre Hauptversammlungen mit in der Regel mehreren Tausend Teilnehmern wegen der anhaltenden Coronakrise bereits verschoben, darunter die Deutsche Telekom und Daimler. Am Montag zogen auch Covestro und Lanxess nach, deren Hauptversammlungen am 17. April beziehungsweise 13. Mai hätten stattfinden sollen.
Zum neuen Termin muss der Vorstand die Aktionäre nach der neuen Regelung erst 21 Tage vorher einberufen, bislang betrug die Frist 30 Tage. Außerdem besteht nun die Möglichkeit, Hauptversammlungen innerhalb des gesamten Geschäftsjahres statt wie bislang in den ersten acht Monaten durchzuführen. Die Regelungen sollen zunächst für das aktuelle Jahr gelten, können aber auf das Jahr 2021 verlängert werden.
„Reform wäre schamlos"
Marc Tüngler, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, begrüßte im Grundsatz die Möglichkeit, Hauptversammlungen online abzuhalten. Er mahnte jedoch, dass diese nur für die Zeit der Corona-Pandemie gelten dürfe: „Es wäre schamlos, im Schatten der Coronakrise über eine Reform der Hauptversammlungen zu diskutieren“, so Tüngler.
Er befürchtet außerdem, dass bei digitalen Aktionärstreffen restriktiv mit dem Fragerecht umgegangen werden könnte. Dass der Umgang damit im Ermessen der Unternehmen liege, sehe er kritisch: „Die Unternehmen sind gut beraten, sich daran zu erinnern, dass die Aktionäre die Eigentümer sind.“
„Interessante Alternative“
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ begrüßen mehrere Dax-Unternehmen die geplante Gesetzesänderung. Demnach seien virtuelle Hauptversammlungen eine „interessante Alternative“ zu Treffen in der zweiten Jahreshälfte.
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Die Regelung kommt womöglich jenen Unternehmen zugute, die bislang an den Terminen ihrer Hauptversammlungen festgehalten haben. Dazu gehört auch Bayer, dessen Anteilseigner für den 28. April nach Bonn eingeladen wurden. Der Leverkusener Konzern hatte bereits seine Aktionäre auf die Möglichkeit hingewiesen, über Beschlüsse per Briefwahl abzustimmen oder Stimmrechtsvertreter zu beauftragen. Außerdem sei geplant, die Hauptversammlung erstmals in ganzer Länge im Internet zu übertragen. Üblicherweise sind nur die Reden des Vorstandschefs und Aufsichtsratsvorsitzenden im Video zu sehen.



