Corona-KriseRettungsschirm für Kölsch, Alt und Pils soll Brauereien helfen

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Kölsch

Eine Szene aus anderen Zeiten: Der Köbes bringt Kölsch. Seit November 2020 sind wegen Corona alle Brauhäuser Kölns geschlossen.

Düsseldorf – Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag sorgt sich in der Corona-Krise um die mittelständischen Brauereien in NRW. Vor allem Betriebe mit einem hohen Fassbieranteil könnten die sogenannte Novemberhilfe des Bundes nicht in Anspruch nehmen. Dazu müssten die Brauereien rund 80 Prozent ihrer Umsätze in der eigenen Gastronomie erwirtschaften. Das sei bei den meisten Mittelständlern nicht der Fall, sagte Heinz Linden, Geschäftsführer des Brauereiverbands NRW, am Montag in Düsseldorf. Dem Verband gehören 34 Betriebe an.

Von diesen Unternehmen haben 20 einen Jahresumsatz von bis zu 200.000 Hektolitern. Sei der Umsatz, der im lokalen Einzelhandel oder im Direktvertrieb an den Endkunden erzielt wird, auch noch so gering, mache er dennoch mehr als 20 Prozent aus. Deshalb gebe es keinerlei Ausgleichszahlungen des Bundes.

Verzicht auf Biersteuer soll kleine Brauereien retten

Die SPD schlägt deshalb vor, diesen Betrieben die Biersteuer für drei Jahre zu erstatten, um ihr Überleben zu sichern. Das koste rund 20 Millionen Euro und könne aus dem NRW-Rettungsschirm bezahlt werden, der insgesamt mit 25 Milliarden Euro ausgestattet ist. „Vor allem kleinere und mittlere Brauereien leben zu einem hohen Anteil vom Fassbier-Verkauf“, sagte Fraktionschef Thomas Kutschaty.

„Und der findet größtenteils auf Veranstaltungen, bei Volksfesten, bei privaten Feiern und nicht zuletzt in der Gastronomie statt. Seit fast einem Jahr geht in diesem Bereich aber so gut wie gar nichts mehr. Und spätestens seit dem erneuten Lockdown im November kann man sagen: Für die regionale Brauwirtschaft ist dauerhaft Fastenzeit.“

Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Sie bemisst sich nicht an den Erträgen, sondern an der Menge des hergestellten Bieres. Bei der Festsetzung des Steuerbetrages ist eine gesetzliche Staffelung bis zu einer Produktionsmenge von 200.000 Hektolitern festgeschrieben. Diese Staffelung ist eine gesetzliche Mittelstandsregelung, mit der anerkannt wird, dass kleinere Brauereien zu deutlich höheren Kosten je Hektoliter produzieren. „Es geht um Heimat, um Arbeitsplätze und den Erhalt der regionalen Biervielfalt“, sagte Kutschaty.

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Axel Stauder, Geschäftsführer der Essener Stauder-Brauerei, die mit 100 Mitarbeitern zu diesen mittelständischen Betrieben zählt, bezeichnete den möglichen Erlass der Biersteuer als große Hilfe. Auch die Umsatzperspektiven für das erste Quartal 2021 seien äußerst schlecht. 2020 seien rund 50 Prozent des Fassbiers nicht getrunken worden. Das alles lasse sich nicht mehr aufholen. „Wenn ein Schützenfest ausfällt, trinkt man vielleicht ein Bier mehr zuhause auf dem Sofa. Das war es dann aber auch.“ Überdies könne die Branche derzeit nicht sagen, wie viele Hotels und Gastronomiebetriebe die Corona-Krise nicht überstehen werde.“

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