Neue Regeln im Online-HandelWann muss ich für Rücksendungen bezahlen?

Wer bei der Online-Bestellung des neuen Sommerkleids oder beim Schuhkauf im Internet die Rücksendung gleich mit einplant und das begehrte Stück in mehreren Größen und Farben bestellt, muss sich ab Mitte Juni auf Änderungen einstellen. Denn dann tritt die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte in Kraft.
Copyright: dpa Lizenz
Wer Waren über das Internet kauft und sie wieder zurückschicken will, muss sich ab Mitte Juni umstellen. Das kommentarlose Zurücksenden von Bestellungen innerhalb von zwei Wochen sei dann nicht mehr möglich, sagte Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin. „Verbraucher müssen künftig ausdrücklich den Widerruf ihres Kaufs erklären, am besten schriftlich“, ergänzte sie. Das gelte für Online-Bestellungen wie auch den Katalog-Versandhandel.
Neu ist auch, dass Kunden Rücksendekosten generell selbst tragen müssen. Bisher galt das in Deutschland in der Regel nur für einen Warenwert unter 40 Euro.
Ein Überblick über die Änderungen:
Was genau wird sich beim Widerruf ändern?
Bisher wurden hierzulande ab einem Warenwert von 40,01 Euro oder höher beim Widerruf auch die Versandkosten vom Händler übernommen. Entsprechend hoch war die Zahl der Retouren in Deutschland. Nun soll das Verfahren europaweit vereinheitlicht werden, und deutsche Verbraucher verlieren damit einen Teil ihrer Privilegien.
Ab 13. Juni 2014 müssen Kunden jede Rückgabe wirksam erklären. Sie können zum Beispiel ein Muster-Formular ausfüllen, welches der Ware beiliegt. Solche Formulare gibt es bereits heute. Möglich ist aber auch ganz einfach eine formlose Erklärung wie: „Hiermit widerrufe ich den am 13.6.2014 geschlossenen Kaufvertrag“.
Der Online-Handel wächst, doch die wachsende Menge zurückgeschickter Ware bereitet vielen Händlern Probleme. Drei von vier Kunden, die im Internet einkaufen, haben einer aktuellen Studie zufolge bereits Pakete zurückgeschickt. Nach eigener Aussage schickten Käufer im Schnitt 12 Prozent ihrer Bestellungen wieder an den Händler, teilte der Branchenverband Bitkom mit.
Bei Kleidung oder Schuhen liege der Wert sogar oft deutlich höher, sagte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg. 36 Prozent der Nutzer bestellten sogar online hin und wieder Ware, ohne überhaupt eine Kaufabsicht zu haben. Die meisten Retouren bringt demnach die Altersgruppe der 30- bis 49-jährigen Nutzer auf den Weg. Die Menge der Retouren sei für viele Online-Händler eine wachsende Herausforderung. Oftmals könne die zurückgeschickte Ware, etwa weil sie beschädigt ist, nicht mehr zum Originalpreis weiterverkauft werden, sagte Berg.
Dennoch erwartet der Verband, dass Retouren im Online-Handel auch künftig weiter kostenlos angeboten werden. Nur 18 Prozent der Kunden hätten in der repräsentativen Umfrage allerdings angegeben, dass es keinen Einfluss auf ihr Kaufverhalten hätte, wenn sie für das Zurückschicken der Ware selbst bezahlen müssten. Rund ein Drittel wollten demnach nur noch in Online-Shops kaufen, die kostenfreie Retouren anböten.
Gründe für die Rückgabe müssen Kunden weiterhin nicht nennen. Ein telefonischer Widerruf gilt laut Verbraucherzentrale zwar auch, aber im Streitfall sei der Kunde mit der Schriftform auf der sicheren Seite. Auch sollte man Kundennummer, Bestellnummer und Datum angeben. Bei höheren Bestellsummen sei es ratsam, den Widerruf per Einschreiben zu schicken.
Außerdem steht es Online-Händlern ab 13. Juni frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen. Allerdings müssen sie den Kunden vorab darüber im Rahmen der Widerrufsbelehrung informieren.
Warum ändern sich die Regeln?
Grund für die Änderungen ab 13. Juni ist eine Angleichung der Regelungen in der Europäischen Union. Während andere EU-Staaten von den neuen Vorschriften profitieren, weil der Online-Handel dort weniger geregelt war, müssen deutsche Kunden Abstriche hinnehmen - nicht nur bei der Bequemlichkeit. „Deutsche Verbraucher müssen umdenken und können nicht mehr ihrer Routine folgen“, ergänzte Bell.
Für welche Händler das neue Widerrufsrecht gilt, lesen Sie auf der nächsten Seite.
Für welche Händler gelten die neuen Vorschriften?
Die Richtlinie gilt für Bestellungen im Internet, per Telefon und im klassischen Versandhandel, aber auch für Verkäufe an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten. Außerdem gilt das Widerrufsrecht für Online-Auktionshäuser wie Ebay.
Jedoch kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerblichen Händler stammt. Auch bei Verkäufen von Vertretern, zu denen der Verbraucher möglicherweise überredet wurde, gilt das Widerrufsrecht. Damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können, gibt es künftig keinen Unterschied mehr zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen.
Welche Shops sind nicht betroffen?
Große Online-Versandhändler haben bereits angekündigt, dass sie die Kosten für Rücksendungen auch weiterhin übernehmen wollen. Amazon, Zalando, Otto, mytoys, C&A, H&M und Lidl haben in einer „Bild“-Umfrage erklärt, dass sie von der neuen Regelung keinen Gebrauch machen wollen. Auch die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass viele Unternehmen die Rücksendekosten weiterhin aus Kulanz übernehmen werden: Grundsätzlich mache gerade ein kostenfreies Widerrufsrecht den Einkauf im Internet für Verbraucher sicher.
Dennoch müssen sich Kunden vor einer Bestellung künftig mehr mit dem Kleingedruckten in den Verträgen beschäftigen - und sich dann für oder gegen einen Online-Händler entscheiden. Unter „Folgen des Widerrufs“ finden sie Informationen, ob der Versandhändler Retourkosten übernimmt oder nicht.
Wie oft darf man generell Sachen zurückschicken?
Wenn sich jemand ständig Sachen kauft und sie stark gebraucht zurückgibt, hört die Kulanz auf. Dann muss abgewogen werden zwischen Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Zur Not kann ein Händler auch auf Geschäfte mit einem Kunden verzichten - der Händler muss den Kunden aber beim Kauf auf solche Maßnahmen hinweisen. (dpa/gs)
Weitere Umtausch-Tipps lesen Sie in der Bildergalerie: