Schenken & vererbenSo sparen Sie bei der Erbschaftssteuer

Lesezeit 3 Minuten
Wer sein Vermögen vererbt, möchte es lieber seinen Angehörigen und nicht dem Finanzamt übertragen. Wie man die steuerlichen Belastungen senken kann, verrät der Ratgeber „Erbschaftssteuer sparen“.

Wer sein Vermögen vererbt, möchte es lieber seinen Angehörigen und nicht dem Finanzamt übertragen. Wie man die steuerlichen Belastungen senken kann, verrät der Ratgeber „Erbschaftssteuer sparen“.

Das Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage, ein gut verzinstes Sparbuch vom Großvater - ein Erbe kann einen hohen Wert haben. Doch auch das Finanzamt möchte seinen Steueranteil daran kassieren. Wie können Erblasser dafür sorgen, dass für ihre Erben am Ende mehr Vermögen übrig bleibt? Hilfreiche Tipps gibt das Buch „Erbschaftssteuer sparen: Steueroptimal schenken und vererben“ (Beck Verlag) von Ludger Bornewasser und Bernhard F. Klinger. Beide Autoren sind Fachanwälte für Erbrecht in München.

Die Erbschaftssteuer wird vom Stichtag des Todes an berechnet und hängt von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab. In dem 153 Seiten schlanken Buch erklären die Autoren alle wichtigen Regeln für die Erbschaft und Schenkung - von der gesetzlichen Erbfolge über die Steuerpflicht bis hin zu Freibeträgen und legalen Sparmöglichkeiten. Dazu zählen zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese Policen sind oft so gestaltet, dass der Versicherungsnehmer zugleich auch die versicherte Person ist. In dieser Konstellation wird im Todesfall aber in der Regel Erbschaftssteuer fällig. Besonders für unverheiratete Paare ist das ungünstig, denn bei ihnen sind die Freibeträge gering.

Aber es gibt einen Trick: „Die Versicherung auf das Leben einer anderen Person stellt eine Möglichkeit dar, Erbschaftssteuer zu sparen. So fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an, wenn zwei Personen gegenseitig jeweils das Leben des anderen versichern“, raten Bornewasser und Klinger. Etwa könnte ein Partner als Versicherungsnehmer einen Vertrag abschließen, für den er die Prämien bezahlt und bei dem er Begünstigter im Todesfall ist. Versicherte Person ist aber der Lebenspartner. Im Todesfall wird die Summe an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Steuervorteile kann es auch haben, wenn das Familienvermögen möglichst gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt wird. Von einer Gütertrennung raten die Rechtsexperten ab, weil sie für den überlebenden Partner unter anderem steuerliche Nachteile haben kann. Stattdessen empfiehlt das Autoren-Duo verheirateten Paaren, einen Ehevertrag mit „modifizierter Zugewinngemeinschaft“ abzuschließen. Wie man die Klausel am besten formuliert, erklärt der Ratgeber ausführlich.

Auch auf Spezialfälle, wie zum Beispiel die Doppelbesteuerung von Auslandsvermögen, gehen die Experten ein. Der Fiskus langt doppelt zu, wenn es mit dem Land, in dem der Erblasser etwas hinterlassen hat, kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und auch die Anrechnungsregeln des Erbschaftsteuergesetzes nicht greifen. Abkommen gibt es bisher nur mit Frankreich, den USA, Dänemark, Griechenland, Schweden und der Schweiz.

Besonders bei Kapitalanlagen kann es leicht passieren, dass Erben doppelt zahlen müssen. Einziger Ausweg: Sie müssen sich rechtzeitig um den Nachlass kümmern. Ist der Erbfall einmal eingetreten, können die Erben gegen die erhöhte Steuerbelastung meist nicht mehr viel tun. Doht eine höhere Steuerbelastung, sollten Betroffene etwa über eine Schenkung zu Lebzeiten nachdenken oder Vermögen umschichten. (gs)

Was ist besser, schenken oder vererben? Die Entscheidung sollte man gut überdenken. Hilfreiche Tipps dazu gibt unsere Bildergalerie:

KStA abonnieren