Verhandlung in KölnSchröder-Esch-Prozess vor Abschluss – „Bin am Ende meiner Kraft“

Gustav Adolf Schröder
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Köln – Einer der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse der vergangenen Jahre ist auf der Zielgeraden. Der Schröder-Esch-Prozess ist wie ein Brennglas für die Art, wie in Köln seit den 1990er Jahren Politik gemacht wurde.
Die angeklagten Ex-Stadtsparkassen-Bosse Gustav Adolf Schröder (75) und Franz-Josef Schäfer (68) sowie Bauunternehmer Josef Esch (60) sind bis heute der Meinung, dass Köln ohne ihre Geschäfte im Schulterschluss mit der Kommunalpolitik niemals zum führenden Film- und Fernsehstandort in Deutschland geworden wäre. Das sei erst mit dem Bau des Coloneums in Ossendorf, betrieben von der Magic Media Company (MMC), gelungen.
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Aus ihrer Sicht hat es den Skandal um die Neubau der Messehallen auch nie gegeben. Im Gegenteil: Es sei der einzige Weg gewesen, um das Fernseh-Flaggschiff RTL in Köln zu halten – dem Privatsender wurden 2003 die alten Rheinhallen der Köln-Messe zugeschlagen. Die RTL-Chefs hatten damit gedroht, aus der Stadt abzuwandern.
Worum geht es?
Im Prozess spielen Fragen der Wirtschafts- und Standortförderung für die Staatsanwaltschaft keine vorrangige Rolle. Sie beschäftigt sich vor allem damit, wie die Deals zustande kamen. Sie wirft Schröder und Esch vor, die Geschäfte mit Schmiergeld in Höhe von 9,9 Millionen Euro in Gang gehalten zu haben. Das Geld soll von Esch an Schröder geflossen sein, der sich dafür im Gegenzug bei Entscheidern dafür eingesetzt habe, dass ein Esch-Fonds den Bauauftrag für die neuen Nordhallen der Köln-Messe bekommt.
Auch bei der Entwicklung des Geländes in Ossendorf sei nicht alles sauber gelaufen. Für die Staatsanwaltschaft lässt das alles nur einen Schluss zu. Schröder und Schäfer haben sich wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu verantworten, Schröder darüber hinaus wegen Bestechlichkeit; am Rande geht es um Beihilfe zu Steuervergehen. Bei Esch geht es um Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung. Die Verteidiger plädierten am Donnerstag vom Grundsatz her auf Freispruch, im Fall von Schröder aber mit einem Teilgeständnis. Nach 42 Verhandlungstagen vor der 18. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wird am 14. Juni das Urteil gesprochen.
Was sagt die Verteidigung zum Vorwurf der Bestechung?
Schröder habe sich zu Recht für das Investorenmodell der Esch-Gruppe eingesetzt, sagte sein Anwalt Klaus Bernsmann, denn es sei wirtschaftlich das sinnvollste gewesen. Daraus, dass das Geschäft für die Sparkasse einträglich gewesen sei, könne man keinen Vorwurf konstruieren. Die Beweisaufnahme habe keinerlei Beleg für eine Bestechung zutage gefördert, so Eschs Verteidiger Eberhard Kempf. Die 9,9 Millionen Euro seien eine weitere Vergütung für Leistungen Schröders im Zusammenhang mit dem Nordhallen-Projekt gewesen – und kein Bestechungsgeld in verschleiernder Form von „Mietzuschüssen“, die Esch immer verweigert habe.
Warum kamen zwei fremde Gesellschaften ins Spiel?
Als Gesellschafter der MMC, der es lange schlecht ging, ihre Anteile und Mitgarantien gegenüber einem Oppenheim-Esch-Fonds loswerden wollten, sprang die Sparkasse ein. Weil sie die Anteile aus rechtlichen Gründen nicht selber übernehmen konnte, schaltete sie zwei von ihr unabhängige „Zweckgesellschaften“ ein und stattete sie mit Geld aus. Deren faktischer Geschäftsführer verwendete es irgendwann nicht mehr wie vereinbart.
Schröder sei deshalb aber keine Untreue anzulasten, sagte Bernsmann; aufgrund einer Treuhandvereinbarung habe die Sparkasse jederzeit Zugriffsmöglichkeiten gehabt. Schäfers Anwalt Friedrich Schultehinrichs dagegen sagte, sein Mandant sei insoweit geständig, als ihm das Risiko bewusst gewesen sei, den Einfluss auf den Geschäftsführer verlieren zu können. Dies sei jedoch „im Grenzbereich strafwürdigen Verhaltens“ anzusiedeln. Schröders und Schäfers Verteidigung halten ohnehin einen Teil der diesbezüglichen Vorwürfe für verjährt. Eschs Anwalt Heiko Lesch sagte, sein Mandant habe keinen Anlass gehabt, daran zu zweifeln, dass jene Zweckgesellschaften der Sparkasse „rechtlich und wirtschaftlich zuzurechnen“, also unter ihrer Kontrolle gewesen seien.
Mietete die Sparkasse überflüssige Flächen an?
Mietgarantien übernahm die Sparkasse auch für alle weiteren Bauten, die in Ossendorf mit Hilfe von Oppenheim-Esch-Fonds entstanden. Der Vorwurf: Schröder und Schäfer seien verantwortlich dafür, dass die Sparkasse, um den Garantiefall zu vermeiden, Büroflächen in großem Stil selber angemietet habe, ohne so viel Platz zu brauchen. Speziell geht es um zwei Gebäude. Verteidiger Bernsmann argumentierte, die Anmietung sei eine „zukunftsweisende Entscheidung“ gewesen und habe der „räumlichen Konzentration“ des Sparkasse-Konzerns gedient, der vorher im Stadtgebiet „verstreut“ gewesen sei.
Welche Strafe fordern die Staatsanwälte?
Zweieinhalb Jahre Haft für Schröder, für Schäfer eineinhalb Jahre und für Esch zwei Jahre, die letzten beiden Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
Wie ist die Einschätzung des Gerichts?
Nach vorläufiger Einschätzung sehen die Richter Esch und Schröder vom Vorwurf der Bestechung bzw. Bestechlichkeit entlastet. Dagegen hätten sich Schröder und Schäfer mit der Einschaltung der Zweckgesellschaften der Untreue schuldig gemacht, Esch allerdings keine Beihilfe dazu geleistet.
Wie äußerten die Angeklagten zum Abschluss?
Schäfer und Esch schlossen sich den Plädoyers ihrer Verteidiger an. Schröder nutzte das Recht des Angeklagten auf das „letzte Wort“. Über 50 Jahre habe er für das Gemeinwohl gearbeitet. Nicht alle Entscheidungen, die er und die Gremien getroffen hätten, seien positiv gewesen. Dafür habe er reichlich gebüßt. Nach neun Monaten Prozessdauer „bin ich am Ende meiner Kraft“.