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Abschiebe-BilanzEin Charterflug für einen Menschen – NRWs teure Rückführungen

Sieben Flüge kosteten mehr als eine halbe Million Euro: NRW chartert für Abschiebungen ganze Flugzeuge, oft mit nur wenigen Passagieren.

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ARCHIV - 25.02.2025, Hessen, Frankfurt/Main: Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug nach Pakistan. (zu dpa: «Pilotprojekt für harten Kurs gegen ausländische Straftäter») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug.

Ein ganzes Charterflugzeug, um einen einzigen Menschen nach Bulgarien abzuschieben: Auch das gehört zur Bilanz der von Nordrhein-Westfalen organisierten Rückführungen, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurde. Am 29. September 2026 wurde laut einer Aufstellung des Fluchtministeriums bei einer solchen Maßnahme lediglich eine Person überstellt. Was der Flug gekostet hat, kann das Ministerium derzeit noch nicht sagen. Fest steht aber: Schon sieben frühere Flüge kosteten zusammen mehr als eine halbe Million Euro, wie einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag zu entnehmen ist.

Für sieben Charterflüge des Jahres 2025 weist die Drucksache 18/21860 insgesamt 515.936,38 Euro aus. Im Durchschnitt sind das rund 73.705 Euro je Flug. Die Einzelbeträge reichen von knapp 49.750 Euro bis zu 98.219 Euro. Die Zielflughäfen von Düsseldorf aus waren fünfmal Sofia und zweimal Zagreb.

Kosten im Überblick

Der erste Abschiebeflug dieser Art hatte vor anderthalb Jahren für Aufsehen gesorgt. Damals waren vier syrische und drei afghanische Männer nach Bulgarien geflogen worden. NRW hatte dafür einen kompletten Airbus gemietet, in dem außer den Flüchtlingen nur Begleitpersonal und Besatzung mitgereist waren. Über die Flüge, die danach stattfanden, war bisher nichts bekannt.

Auf Anfrage unserer Zeitung hat das Ministerium jetzt weitere Zahlen für 2025 und 2026 genannt. Insgesamt habe NRW in dieser Zeit 17 Charterflugzeuge gebucht, mit denen insgesamt 143 Personen abgeschoben wurden. Am 24. April beispielsweise wurden drei Ausreisepflichtige nach Bulgarien geflogen. Nach Kroatien wurden am 25. März und 9. April jeweils 13 Menschen gebracht, am 27. Mai waren es 15 und am 26. August zwölf. Dabei handelte es sich um Überstellungen in andere EU-Staaten im Rahmen des „Dublin-Systems“. Die Menschen wurden also dorthin abgeschoben, wo sie bei ihrer Ankunft in Europa erstmals registriert wurden – nicht in ihre Herkunftsländer.

Dublin-Überstellungen innerhalb der EU

Bereits 2025 waren einzelne Flüge nur mit wenigen rückzuführenden Menschen besetzt. In einer Maschine nach Sofia wurden zwei Personen überstellt, mit einer anderen vier. Die Kosten für sämtliche Flüge in den vergangenen zwei Jahren „liegen aktuell noch nicht vor“, erklärte die Pressestelle des Ministeriums. Auch eine Kostenschätzung lasse „sich vor Abrechnung der Flüge nicht abgeben“.

Wenn der Bedarf an Überstellungen so hoch sei, dass nicht alle Personen auf Linienflüge gebucht werden können, bitte die nordrhein-westfälische Zentralstelle für Flugabschiebungen (ZFA) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), einen Charterflug zu einem konkreten Abflugtag zu organisieren. Die geringe Zahl überstellter Menschen habe vor allem mit den Zielstaaten zu tun. Diese legten die Kontingente fest, häufig seien höchstens bis zu zehn Personen pro Maßnahme erlaubt. NRW könne darauf keinen Einfluss nehmen, die Verhandlungen in diesen Angelegenheiten seien Sache des Bundes.

Kontingente und Ausfälle

Hinzu kämen kurzfristige Ausfälle: Menschen würden nicht angetroffen, seien gesundheitlich nicht reisefähig oder bereits freiwillig ausgereist. Das Scheitern einzelner Überstellungen werde häufig erst am Flugtag bekannt. Eine Stornierung der Chartermaßnahme sei dagegen in der Regel nur 72 Stunden vor Abflug möglich. Ausreisepflichtige Personen, die bei einem ersten Rückführungsversuch nicht an ihrem zugewiesenen Aufenthaltsort angetroffen wurden, könnten anschließen in Abschiebehaft genommen werden, teilte das Ministerium mit.

Wie oft dies in den vergangenen zwei Jahren geschehen ist, dazu jedoch wurden keine Zahlen genannt. Die Wahl der „Maßnahmenvariante“ folge zudem „keiner ausschließlich fiskalischen Betrachtung“. Denn der „logistische, prozessuale und organisatorische Aufwand“ sei „für die Vielzahl beteiligter Behörden“ so hoch, dass „Sammelchartermaßnahmen regelmäßig effektiver als Einzelmaßnahmen sind“.