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Erste KoalitionsrundeKlingbeil plant Steuerentlastungen für Unternehmen

Lesezeit 2 Minuten
Finanzminister Klingbeil spricht bei einer Pressekonferenz nach erstem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD in Berlin.

Finanzminister Klingbeil spricht bei einer Pressekonferenz nach erstem Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD in Berlin.

Klingbeil plant Steuersenkungen für Unternehmen: Investitionsboost, niedrigere Körperschaftsteuer und mehr Förderung für E-Autos.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bringt umfassende Steuersenkungen für Unternehmen auf den Weg. Dies geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. Klingbeil setzt damit Maßnahmen um, auf die sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatten. Geplant sind unter anderem Sonderabschreibungen für Investitionen und eine Senkung der Körperschaftsteuer.

Neuer Gesetzentwurf für Investitionssofortprogramm

Mit dem Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ soll sich das Bundeskabinett bereits am Mittwoch befassen. „Der Wachstumskurs hat hohe Priorität“, heißt es aus dem Finanzministerium dazu.

Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz und Lars Klingbeil kommen zu einer Pressekonferenz nach der ersten Sitzung des Koalitionsausschusses von Union und SPD.

Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz und Lars Klingbeil kommen zu einer Pressekonferenz nach der ersten Sitzung des Koalitionsausschusses von Union und SPD.

Zu den laut Entwurf geplanten Maßnahmen zählt unter anderem ein sogenannter Investitionsbooster: Unternehmen sollen in den Jahren 2025 bis 2027 Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen tätigen können. Die Maßnahme soll für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 gelten. Ziel des Investitionsboosters ist es laut Gesetzentwurf, die Rentabiliät von Investitionen zu erhöhen.

Steuergesetz soll Standort und Wettbewerbsfähigkeit stärken

An die drei Jahre mit den Sonder-Abschreibungen soll sich eine Senkung der Körperschaftsteuer anschließen - auch dies hatten die Koalitionäre so vereinbart. Der Steuersatz soll dem Entwurfstext zufolge ab 1. Januar 2028 bis 2032 in fünf Schritten von 15 auf zehn Prozent reduziert werden. Dadurch soll laut Finanzministerium die Unternehmensteuerbelastung „deutlich“ sinken.

Ebenfalls geplant sind eine großzügigere Ausgestaltung der steuerlichen Forschungszulage und die Einführung einer Sonderabschreibung für den Kauf von Elektroautos. Kauft ein Unternehmen ein E-Auto, soll es künftig 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können.

Mit dem geplanten Gesetz würden „prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umgesetzt“, heißt es im Entwurf. Von diesen gehe „unmittelbar ein starkes Signal für die kurzfristige und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ aus.

Steuersenkungen mit wachsendem Volumen bis 2029

Nach Angaben des „Handelsblatts“ wächst das Volumen der Steuersenkungen mit den geplanten Maßnahmen über die Jahre an. Im laufenden Jahr seien es 2,5 Milliarden Euro Entlastungen für die Unternehmen, 2026 dann 8,1 Milliarden Euro und 2029 schließlich 11,3 Milliarden Euro.

Da es sich zunächst vor allem um Abschreibungen durch den Investitionsbooster handele, würden die Einnahmen für den Staat zeitversetzt sinken. Laut „Handelsblatt“ geht es 2025 um Steuerausfälle in Höhe von 630 Millionen Euro. Diese wüchsen von vier Milliarden Euro in 2026 auf 17 Milliarden Euro in 2029 an. Die Steuerausfälle verteilten sich auf Bund, Länder und Kommunen. (afp)