40 Euro StrafeKVB verschärft Alkoholverbot

Künftig verboten: Alkoholkonsum auf dem Bahnsteig
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Köln – Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) verschärfen ab dem 1. September das derzeit geltende Alkoholkonsumverbot. Bislang fiel dieses unter das allgemeine Ess- und Trinkverbot in Bussen und Bahnen, das 2007 eingeführt wurde. Ab Sonntag wird das Verbot auf die U-Bahn-Haltestellen ausgeweitet. Ob später auch die Zwischenebenen und Straßenbahnhaltestellen hinzukommen, wird derzeit noch juristisch geprüft. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die Kontrolleure nun ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro verhängen können.
„Wir werden die Fahrgäste, die gegen das Verbot verstoßen, im ersten Monat allerdings nur verwarnen“, sagt KVB-Sprecher Franz Wolf Ramien. Die Kontrolleure händigen ihnen während der „Vorwarnphase“ eine Rote Karte aus, auf der die neue Regelung erklärt wird. Ab dem 1. Oktober wird es ernst. „Wer sich dann nicht einsichtig zeigt und sich hartnäckig wehrt, muss die Strafe von 40 Euro bezahlen“, sagt Ramien. Verboten ist außer dem aktiven Trinken auch das Mitführen einer geöffneten Flasche.
Hamburg als Vorbild
Zum Start werden am Samstagabend mehrere KVB-Teams unterwegs sein und in den Fahrzeugen sowie an den stark frequentierten U-Bahn-Stationen über das Alkoholkonsumverbot informieren. Die KVB folgt mit der Regelung dem Wunsch der Fahrgäste, die sich bei einer Befragung zu 81,5 Prozent dafür aussprachen. Als Vorbild dient die Stadt Hamburg, die Verstöße ebenfalls mit 40 Euro ahndet. „Dort wurden sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagt Ramien.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben in ihren Bussen und Bahnen ebenfalls ein Alkoholverbot ausgesprochen, auf ein Bußgeld wird jedoch verzichtet. „Wir halten das nicht für sinnvoll, weil wir damit Konflikte schaffen, in die wir unser Personal nicht schicken wollen“, sagt Sprecherin Petra Reetz. Die meisten Fahrgäste seien ohnehin einsichtig. „Und die ganz Harten erreicht man auch mit einem Bußgeld nicht“, sagt Reetz.