Der 33-Jährige soll seine Tabletten ausgespuckt und heimlich versteckt haben.
GerichtAngeklagter der Bluttat von Hoffnungsthal verweigert Behandlung

Der Angeklagte der Bluttat von Hoffnungsthal zeigt laut Gutachter bisher keine Einsicht, was eine Krankheit betrifft.
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Im Prozess um die Bluttat von Hoffnungsthal deutet sich nach dem am Freitag vor Gericht vorgestellten psychiatrischen Gutachten eine dauerhafte Unterbringung des 33 Jahre alten Beschuldigten in einer Psychiatrie an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten zur Last, am 17. März 2025 nach einem Restaurantbesuch einen anderen Restaurantgast beim Einsteigen ins Auto mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben.
Laut den Ausführungen des Psychiaters in dem Prozess liegt bei dem Beschuldigten eine paranoide-halluzinatorische Psychose vor. Dass die psychotische Episode am Tatabend von Alkohol- oder Drogenmissbrauch herrühre, schloss der Sachverständige aus. Darum komme auch keine Unterbringung im Maßregelvollzug einer Entziehungsanstalt in Frage.
Nur leicht alkoholisiert
Der 33-Jährige sei an dem Abend mit höchstens 0,6 Promille nur leicht alkoholisiert gewesen. Zwar habe es Spuren eines Kokainmissbrauchs gegeben. Die Einnahme des Rauschgifts habe aber einige Zeit vor der Tat erfolgt sein müssen, so dass die Wirkung schon wieder nachgelassen habe. Zudem habe es noch im November und Anfang Dezember in der einstweiligen Unterbringung psychotische Episoden beim Beschuldigten gegeben.
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Weit mehr als ein halbes Jahr nach dem letzten Kokain- und Cannabiskonsum deute dies auf eine Psychose hin, die eben nicht drogeninduziert sei. Zudem sei es auch schon früher zu psychotischen Episoden gekommen, gehäuft im Jahr 2021.
Schwaches Motiv für die Tat
Die Tat selbst bezeichnete der Psychiater als „motivschwach“, bei „erheblicher Delikt-Führung mit erheblicher Aggression“. Dabei habe ein „ausgeprägtes psychotisches Erleben“ beim Beschuldigten vorgelegen, in dem er sich mit dem unbekannten Opfer in eine Beziehung gesetzt habe.
In der einstweiligen Unterbringung zeige der 33-Jährige zudem weder Krankheitseinsicht noch Behandlungswilligkeit. In der LVR-Klinik in Essen habe der Beschuldigte versucht, Pfleger und Ärzte zu täuschen, indem er nur so getan habe, als würde er seine Medikamente einnehmen. Stattdessen habe er sie ausgespuckt und die Tabletten versteckt in seinem Zimmer gehortet. „Damit ist die Möglichkeit der Behandlung ungenutzt verstrichen“, sagte der Sachverständige, was eine „ungünstige Entwicklung und eine ungünstige Prognose“ darstelle.
Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, die die dauerhafte Unterbringung anstrebt, soll der 33-Jährige als Gast im „Fachwerk Hoffnungsthal“ gewesen sein, wo er auf sein späteres Opfer und dessen Begleiterin gestoßen sei. Der Beschuldigte habe dem Mann und der Frau öfters zugeprostet und sie zur Wahl ihrer Speisen beglückwünscht. Später habe er noch angeboten, ihre Rechnung zu begleichen, was jedoch abgelehnt wurde. Als der Mann und die Frau später das Restaurant verließen, soll der 33-Jährige den Mann von hinten mit einem Messer angegriffen haben. Der Prozess wird Anfang Januar 2026 fortgesetzt.

