Abo

Bluttat von HoffnungsthalWeil er Rechnung nicht zahlen durfte, soll 32-Jähriger zugestochen haben

3 min
Der Angeklagte beim Prozessauftakt vor dem Kölner Landgericht zur Bluttat von Hoffnungsthal vom 17. März 2025. (Archivbild)

Der Angeklagte beim Prozessauftakt vor dem Kölner Landgericht zur Bluttat von Hoffnungsthal vom 17. März 2025. (Archivbild)

Ein an einer Psychose leidender Mann soll im März einen 54-Jährigen in Rösrath-Hoffnungsthal niedergestochen haben. Nun steht er vor Gericht.

Weil ein Gast sich nicht die Rechnung von einem ihm Unbekannten in einem Restaurant im Rösrather Ortsteil Hoffnungsthal hat bezahlen lassen, soll der 32-Jährige dem Gast gefolgt sein und ihn beim Einsteigen ins Auto mit einem Messer angegriffen haben.

Seit Mittwoch (3.12.) steht der mittlerweile 33-jährige Beschuldigte wegen versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor einer Schwurgerichtskammer des Kölner Landgerichts. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der 33-Jährige zum Tatzeitpunkt an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose litt, soll er die Tat im schuldunfähigen Zustand begangen haben. Die Anklagebehörde beantragte aufgrund der Gefahr, die von dem 33-Jährigen für die Allgemeinheit ausgehe, dessen dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. 

33-jähriger Beschuldigter soll unter Psychose leiden

Am 17. März 2025 war das damals laut Polizeiangaben 54 Jahre alte spätere Opfer mit seiner Partnerin im Restaurant „Fachwerk“ in Rösrath-Hoffnungsthal zu Gast, wo er auf den akut psychotischen Beschuldigten getroffen sei. „Der Beschuldigte versuchte sodann, auf verschiedene Weisen Kontakt zu ihnen aufzubauen“, sagte die Staatsanwältin. Hierzu habe der Beschuldigte mehrfach seinen Platz in dem Restaurant gewechselt und habe das Paar beobachtet. „Er kommentierte ihre Auswahl an Speisen und Getränken mit: ‚Schmeckt gut hier‘, und prostete ihnen zu“, hieß es in der Antragsschrift.

Polizeifahrzeuge stehen in der Nacht vor der Gaststätte Fachwerk in Rösrath-Hoffnungsthal.

Das Bild zeigt den Tatort des versuchten Tötungsdelikts in Rösrath-Hoffnungsthal.

Zudem habe der 33-Jährige angeboten, die Rechnung für das Paar zu übernehmen. Auf die Annäherungs- und Kontaktversuche seien der spätere Geschädigte und seine Partnerin jedoch nicht eingegangen. Der damals 54-Jährige habe vielmehr dankend abgelehnt. „Dies ließ in dem Beschuldigten starke Aggressionen gegenüber dem Geschädigten aufkommen“, beschrieb die Staatsanwältin jenen Moment, in dem die Stimmung des Beschuldigten dramatisch kippte. Zwar sei der damals 32-Jährige nach der Zurückweisung zunächst auf Distanz zu dem Paar gegangen, und habe auf Bitten des Eigners das Lokal verlassen müssen. Dennoch habe der 32-Jährige sich weiterhin im Außenbereich aufgehalten und habe das Paar durch ein Fenster beobachtet.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte der Beschuldigte den Entschluss gefasst, den Geschädigten mit einem Messer, das er mitführte, anzugreifen, wobei er die Möglichkeit erkannte, dass er ihn dadurch töten könnte.
Staatsanwältin zum Moment, als das spätere Opfer das Lokal verließ

Als das spätere Opfer und seine Partnerin gegen 21.10 Uhr das Lokal verließen, sei der 33-Jährige bis zum Auto gefolgt. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte der Beschuldigte den Entschluss gefasst, den Geschädigten mit einem Messer, das er mitführte, anzugreifen, wobei er die Möglichkeit erkannte, dass er ihn dadurch töten könnte“, sagte die Staatsanwältin.

Als der Geschädigte gerade im Begriff gewesen sei, sich auf den Beifahrersitz des Autos zu setzen, sei der Beschuldigte an ihn herangetreten, habe das Verschließen der Beifahrertür verhindert und mehrfach mit einem Messer auf den Mann eingestochen. Doch der Geschädigte habe sich heftig gewehrt, sei ausgestiegen und habe den Beschuldigten schreiend zurückgedrängt. Aufgrund der unerwartet starken Gegenwehr sei der 32-Jährige schließlich geflohen. Der Geschädigte wurde lebensgefährlich verletzt und verlor rund zwei Liter Blut. In einem Krankenhaus konnte ihm per Not-Operationen das Leben gerettet wurde.

Eine von der Polizei eingeleitete Fahndung, die von einem Hubschrauber unterstützt wurde, blieb zunächst erfolglos. Am 1. April konnte der 33-Jährige jedoch mit internationalem Haftbefehl in Polen festgenommen werden. Verteidigerin Anne Kieven kündigte eine Einlassung des 33-Jährigen an. Der Prozess ist mit acht weiteren Verhandlungstagen bis Januar 2026 terminiert.