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Beamtenpaar zu Geldstrafe verurteiltBeihilfekasse mit Arztrechnung betrogen

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Symbolbild

Köln – Manchmal ist die Flucht nach vorn nicht gerade die beste Verteidigungsstrategie. „Meine Mandanten sind enttäuscht, sauer und empört, dass ihnen strafbares Verhalten vorgeworfen wird, denn sie sind unschuldig“, hielt die Verteidigerin zum Prozessbeginn den Betrugsvorwürfen aus der Anklageschrift entgegen.

Ihre Mandanten, ein frühpensioniertes Beamtenehepaar, hatte laut Anklage wiederholt Arztrechnungen bei der Beihilfe in betrügerischer Absicht eingereicht, „um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen“, wie es die Anklägerin sah. Letztlich ging es um einen Betrag von 287,93 Euro. Allerdings soll der Ministerialbeamte und seine Ehefrau, die lange bei der Stadt Köln tätig war, schon vor Jahren bei der Beihilfe mit doppelt abgerechneten Belegen einen Schaden von rund 11.000 Euro verursacht haben; diese Fälle waren laut Gericht verjährt.

Bei der Tochter in Behandlung

Immer wieder hatte das Ehepaar sich in ärztliche Behandlung der eigenen Tochter begeben und dann die von der Tochter in Rechnung gestellten ärztlichen Leistungen bei der Beihilfe eingereicht. Obwohl das Beihilfeformular eindeutig darauf hinweist, dass Rechnungen von nahen Verwandten/Kindern nicht abrechnungsfähig sind. Eine Tatsache, gegen die das Ehepaar mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht vorgehen will. Schließlich sei die Erkrankung ihrer Mandantin derart gelagert, dass „sie sich nur von der Tochter und keinem anderen Arzt behandeln lassen will“, sagte die Verteidigerin im Gericht.

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Auch habe das Ehepaar sehr wohl gewusst, dass die Beihilfe den Antrag ablehnen würde. Aber nur mit diesem negativen Ablehnungsbescheid sei es ihnen dann möglich gewesen, die Rechnungen entsprechend bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Im Übrigen hätte die Beihilfestelle allein aufgrund der Namensgleichheit mit der Tochter sehen müssen, dass keine vorsätzliche Betrugshandlung vorliege.

Sowohl die Anklägerin als auch der Richter überzeugten die vorgebrachten Argumente nicht. „Hier wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt in der Hoffnung, dass es nicht auffällt“, sagte die Staatsanwältin und forderte eine Gesamtgeldstrafe für beide in Höhe von 9.600 Euro. Das Gericht ging sogar noch darüber hinaus und verhängte insgesamt 10.800 Euro. Die Verteidigung kündigte Berufung an.