StadtwerkeVerfahren gegen Aufsichtsratsmitglieder bleibt eingestellt

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Stadtwerke Köln

Blick auf die Firmenzentrale der RheinEnergie AG in Köln.

Köln – Die Umstände der geplanten Schaffung und Besetzung eines neuen Geschäftsführerpostens bei den Kölner Stadtwerken im  April 2018  sind strafrechtlich ohne Belang. Das bestätigte der Generalstaatsanwalt einem Kölner Bürger, der Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eingelegt hatte. In dem Schreiben, das der „Kölner Stadt-Anzeiger“ einsehen konnte, heißt es: „Ein strafrechtlich relevantes, insbesondere den Tatbestand der Untreue erfüllendes Handeln der von Ihnen angezeigten Aufsichtsratsmitglieder vermag ich nicht zu erblicken.“

Die ursprüngliche Anzeige richtete sich gegen die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Stadtwerke. Führende Politiker der SPD, der CDU und der Grünen hatten vereinbart, den neuen Posten zu schaffen und ihn  mit dem  damaligen SPD-Fraktionschef Martin Börschel  zu besetzen. Dazu kam es nicht, weil OB Henriette Reker kurz vor der geplanten Wahl  im Aufsichtsrat Widerspruch einlegte.

„Rechtliche Situation in Ordnung“

In seinem Schreiben bestätigte der Generalstaatsanwalt, dass die Bestimmung der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft, die diesbezügliche Beratung des Geschäftsführers und auch die Bestimmung der Geschäftsführung selbst zu den „ureigenen Zuständigkeiten“ des Ständigen Ausschusses  – ein Untergremium des Aufsichtsrates, in dem die Personalie vorberaten worden war – gehöre.

Bereits vor einer Woche hatte ein Gutachten dem Stadtwerke-Aufsichtsrat die Einstellung eines hauptamtlichen Managers empfohlen. Es war nach der Stadtwerke-Affäre in Auftrag gegeben worden. Kritisiert worden war vor allem die mangelhafte Transparenz des damaligen Verfahrens und die fehlende öffentliche Ausschreibung.  CDU-Parteichef Bernd Petelkau, damals Mitglied im Ständigen Ausschuss, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Das Schreiben zeigt, dass die rechtliche Situation in Ordnung war.“

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