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Blitzer-Panne auf der A3„Den Fahrern ist nachweislich Unrecht geschehen“

Lesezeit 3 Minuten

Der Pannen-Blitzer auf der Autobahn 3

KölnHerr Hufnagel, wie viele zu Unrecht geblitzte Autofahrer vertreten Sie als Anwalt?

Unsere Kanzlei vertritt sechs Verkehrsteilnehmer, gegen die ein Fahrverbot verhängt worden ist und die deshalb vom Gericht die Wiederaufnahme ihres Verfahrens fordern. Sie kommen aus allen möglichen Gebieten Deutschlands. Weitere Mandanten beantragen bei der Stadt die Rückzahlung des Bußgelds. Andere wollen bei der Bezirksregierung das Löschen von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister erreichen.

Die ersten Entscheidungen vom den Kölner Amtsgericht lassen für die Betroffenen nichts Gutes erwarten...

..im Prinzip sehe ich das so. Aber es handelt sich bei den bisher erfolgten Beschlüssen überwiegend um Eilverfahren, und das sind dann eben vorläufige Auffassungen eines Richters. Aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird sich in dem eigentlichen Hauptverfahren an der Auffassung nichts ändern.

Sie müssen das im Sinne ihrer Mandanten natürlich ganz anders sehen.

Den Autofahrern ist nachweislich Unrecht geschehen. Unserer Auffassung nach geht es da auch um verfassungsrechtliche Aspekte. Von daher geben wir den Kampf nicht auf. Sollten wir das Amtsgericht in den Hauptverfahren nicht umstimmen können, werden wir Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet dann das Landgericht.

Sven Hufnagel

41, ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der nordbayrischen Stadt Aschaffenburg. Er vertritt mehrere auf der A3 zu Unrecht geblitzte Autofahrer in Verfahren vor dem Amtsgericht Köln.

Wenn auch das keinen Erfolg bringt?

In gravierenden Fällen würde ich den Mandanten raten, den Weg vor das Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.

Wie bewerten Sie das Vorgehen der Stadt in der Blitzer-Affäre?

Das anfängliche Hin und Her mit sich zum Teil widersprechenden Ankündigungen war eine Katastrophe. Da fehlte es offenbar an Problembewusstsein. Die freiwillige Ausgleichszahlung, die dann beschlossen wurde, ist von der juristischen Seite her nachvollziehbar.

Allerdings verlangt die Stadtverwaltung von den Betroffenen, dass sie selber aktiv werden und ein OnlineFormular ausfüllen.

Ich finde es sehr unglücklich, dass die Aktion nur bis Ende Juni laufen soll. Das ist nicht besonders lange – gemessen daran, dass vorher ein Dreiviertel Jahr lang fehlerhafte Bescheide produziert wurden. Viele der Geblitzen kommen aus Gegenden, in denen die Medien nicht soviel über den Vorgang berichtet haben. Sie haben möglicherweise noch gar nichts erfahren über ihren Erstattungsanspruch.

Die Stadt fühlt sich nur für solche Fälle zuständig, in denen nicht mehr als 250 Euro gezahlt wurde. Wer mehr überwiesen hat, soll leer ausgehen.

Das ist eine Regelung, die sich mir nicht erschließen will. Warum setzt die Stadt bei der Rückzahlung das Limit auf 250 Euro? Jemand, der 400 Euro gezahlt und dazu noch Punkte oder ein Fahrverbot bekommen hat, sollte doch mindestens finanziell entschädigt werden. Wer also jetzt vor Gericht scheitert, muss nachträglich in das Ausgleichsprogramm aufgenommen werden.