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Jetzt noch früherStadt Köln verschärft Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz

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Der Brüsseler Platz am 1. Mai 2025. Das Alkoholverbot auf dem Platz wird nochmal verschärft.

Der Brüsseler Platz am 1. Mai 2025. Das Alkoholverbot auf dem Platz wird nochmal verschärft.

Zum Schutz der Anwohnenden vor Lärm gilt die Regelung am Kölner Party-Hotspot künftig eine Stunde früher.

Die Stadtverwaltung hat am Mittwoch (29. Oktober) die Allgemeinverfügung über das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz angepasst und verlängert. Das teilte die Stadt mit. Die neue Regelung tritt bereits am Donnerstag (30. Oktober) in Kraft.

Das Verbot gilt nun täglich von 21 bis 6 Uhr und ist bis zum 31. März 2026 befristet. Ziel der Maßnahme sei es, den nächtlichen Lärm zu reduzieren und den Gesundheitsschutz der Anwohner und Anwohnerinnen zu gewährleisten.

Die bisherige Regelung, die erst ab 22 Uhr griff und seit Mitte Mai galt, habe sich als unzureichend erwiesen. „Es hat sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, um den Schutz der Anwohnenden zu gewährleisten, da sich die Zahl der Platzbesucher und -besucherinnen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert“, so die Begründung der Stadt.

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Klage gegen Alkoholverbot auf Brüsseler Platz gescheitert

Sowohl auf dem Brüsseler Platz als auch in einigen Anliegerstraßen ist es im betreffenden Zeitraum verboten, Alkohol zu trinken oder offene Flaschen und Becher mitzuführen.

Die Klage eines Anwohners in einem Eilantrag gegen das Alkoholverbot war im September vor dem Verwaltungsgericht vorerst gescheitert. Entscheidend sei, so das Gericht in seiner Begründung, dass die Interessen der Anwohner am Schutz ihrer Nachtruhe schwerer wögen als das Recht Einzelner, nachts an diesem Ort Alkohol zu konsumieren.

Gericht verwarf Verweilverbot auf Brüsseler Platz

Nicht nur um den Alkoholkonsum auf dem Brüsseler Platz hatte es immer wieder Streitigkeiten gegeben. Die Stadt hatte zuvor im Februar 2025 ein Verweilverbot für den Party-Hotspot eingeführt, um das Lärm-Problem in den Griff zu bekommen. Dieses galt von 22 bis 6 Uhr. Es wurde allerdings nur zwei Monate später vom Verwaltungsgericht gekippt. Auch hier hatten Anwohnende sich gegen die Regelung der Stadt gewehrt und waren erfolgreich.

Das Verwaltungsgericht hatte das Verweilverbot „unverhältnismäßig“ genannt, weil die Stadt mildere Mittel zur Durchsetzung der Nachtruhe, insbesondere ein Alkoholverbot, ohne hinreichende Prognose verworfen habe. Daraufhin war im Mai das Alkoholverbot eingeführt worden.

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz darf allerdings nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster bis 23.30 Uhr öffnen. Begründung: Die durchgeführten Lärm-Messungen hätten keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Überschreitungen der Außengastro den angrenzenden Restaurants und Cafés zuzuordnen seien. Gegen die Entscheidung des OVG will die Stadt aber nun vorgehen, wie ebenfalls am Mittwoch bekannt wurde. (cme, mt)