Die Bundespolizei hat in Köln drei Männer festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Alle drei wurden in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
Fahndungserfolg in KölnBundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Einsatz der Bundespolizei in der Nacht. (Symbolfoto)
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Innerhalb von knapp 15 Stunden hat die Bundespolizei in Köln drei Männer festgenommen, gegen die offene Haftbefehle vorlagen. Für sie ging es allesamt in die Justizvollzugsanstalt.
568 Tage Reststrafe für Wohnungseinbruch
Am 11. November, kurz vor Mitternacht, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Köln-Süd einen 35-jährigen Algerier. Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg den Mann wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren verurteilt hatte. Die noch zu verbüßende Reststrafe von 568 Tagen muss der Gesuchte nun in der Justizvollzugsanstalt absitzen.
Zwei Festnahmen am Kölner Hauptbahnhof
Am Vormittag des nächsten Tages (12. November) gegen 10.30 Uhr, trafen die Einsatzkräfte am Kölner Hauptbahnhof einen 39-jährigen Deutschen an. Zum Zeitpunkt der Überprüfung seiner Personalien lag gegen den Wohnungslosen eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Ulm zum Zwecke der Strafvollstreckung vor. Aufgrund des Erschleichens von Leistungen war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1088 Euro verurteilt worden. Da er die Summe nicht begleichen konnte, führten die Beamten und Beamtinnen ihn der Justizvollzugsanstalt zu, wo er nun eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
Nur wenige Stunden später, gegen 15.00 Uhr, kontrollierten die Polizisten und Polizistinnen einen 35-jährigen Mann aus Kamerun im Kölner Hauptbahnhof. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Daneben bestanden drei Aufenthaltsermittlungen sowie zwei Treffer im Schengener Informationssystem. Da auch er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, überführten ihn die Einsatzkräfte in die Justizvollzugsanstalt. (red)
