Im Zuge der Bauarbeiten am Kanal wurde ein Lärmschutz zwischen der Anlage des SV Auweiler-Esch und dem Wohngebiet entfernt. Lokalpolitiker wollen diesen wieder herstellen.
Esch/AuweilerBezirksvertretung mahnt Lärmschutz am Sportplatz an

Im Zuge der Kanalbau-Arbeiten wurden der Erdwall und die Bepflanzung entfernt, die das Gelände des SV Auweiler-Esch bislang von der Nachbarschaft abgeschirmt hatten.
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Die Anlage des SV Auweiler-Esch 59 mit den zwei Kunstrasenplätzen schließt sich unmittelbar an die Wohnbebauung des südwestlichen Ortsrands von Esch an, von dieser nur durch den Verlauf des Entwässerungskanals getrennt. Lange Zeit war das kein Problem, da ein Erdwall sowie ein dicht bewachsener Grünstreifen den Platz von den Gärten der angrenzenden Ringstraße trennte und diese somit von der Geräuschkulisse des Spiel- und Trainingsbetriebes abschirmte.
Im Zuge der Bauarbeiten am neuen unterirdischen Stauraumkanal durch die Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) allerdings wurde der Erdwall abgetragen und die Vegetation gerodet, Schall kann sich nun ungehindert ausbreiten. Schon im vergangenen Sommer hatte die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler daher einen Antrag gestellt, die Steb im Zuge der Arbeiten auch neue Lärmschutzmaßnahmen installieren zu lassen. Im Rahmen eines Sachstandsberichtes hatte die Verwaltung jedoch relativ kurz angebunden darauf verwiesen, dass im aktuellen Haushalt für 2025 und 2026 keine Finanzmittel für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen seien.
Veränderungen der Geräuschkulisse
Damit wollte sich die Fraktion jedoch nicht zufriedengeben: Nach Auffassung der CDU-Vertreter sei damit zu rechnen, dass Mehrkosten für den Bau eines neuen Walls oder einer Lärmschutzwand deutlich geringer ausfallen sollten, wenn dieser bereits während der laufenden Baumaßnahme erfolge, anstatt irgendwann später. In einer schriftlichen Anfrage erkundigten sie sich daher nach den tatsächlichen Veränderungen der Geräuschkulisse und erinnerten daran, dass Grenzwerte für Lärmimmissionen einzuhalten seien.
In ihrer Antwort räumte die Verwaltung ein, dass durch den Wegfall der Bepflanzung Geräusche in hohen Frequenzlagen „geringfügig mehr als zuvor wahrnehmbar“ sein könnten, maßgeblich für die Beurteilung des Lärmpegels seien jedoch die mittleren Frequenzen, die auch zuvor durch die Vegetation kaum gedämpft worden seien. Eine immissionsschutzrechtliche Erhöhung des Geräuschpegels „muss daher nicht erwartet werden“, so die Verwaltung. Derzeit fänden Abstimmungen zwischen den Steb und dem Sportamt statt, um eine „zufriedenstellende Lösung für den Betrieb der Sportanlage, der Wartung des Kanals und dem Lärmschutz der Anwohner zu erreichen“. Denkbar sei etwa eine überhöhte Verfüllung des Vorflutgrabens, auf der der geplante Betriebs- und Radweg angelegt werden könne. Konkrete Kosten nannte die Antwort nicht – Ziel sei es, den Lärmschutz kostenneutral zu errichten.

