Klare Absage der Stadt Köln: Der Beachclub „Monkey’s Island“ am Escher See darf wegen fehlender Genehmigungen nicht öffnen.
„Baurechtlich nicht genehmigt“Stadt Köln erteilt Beachclub „Monkey’s Island“ klare Absage

Der Beachclub „Monkey’s Island“ am Escher See.
Copyright: Uwe Weiser
Köln erwartet ein Wochenende mit großer Hitze, doch die Pforten des Beachclubs „Monkey’s Island“ bleiben verschlossen. Die Stadtverwaltung verweigert die notwendige Genehmigung.
Während in Köln Temperaturen von über 30 Grad prognostiziert werden, suchen viele Bürger eine Möglichkeit zur Abkühlung. Der Escher See in Chorweiler wäre eine Anlaufstelle, aber der zugehörige Beachclub „Monkey’s Island“ ist nicht geöffnet. Das Baden ist jedoch ausschließlich in diesem Areal gestattet, welches somit unzugänglich bleibt.
Fehlende Baugenehmigungen als Grund für Verbot
Der Betreiber hatte schon vor drei Wochen auf seinen Social-Media-Profilen um Geduld gebeten. Als Begründung für die Verzögerung wurden „behördliche Abstimmungen“ genannt. Es hieß, man arbeite „mit Hochdruck an einer schnellen Lösung“. Dennoch ist auf dem Instagram-Account des Clubs der Vermerk „Geschlossen!!!!!“ zu lesen. Die Reservierung von Liegen oder der Kauf von Tickets sind ebenfalls nicht möglich.

19.06.2026, Köln: Der Beach-Club Monkey's Island liegt am Escher See Foto: Uwe Weiser
Copyright: Uwe Weiser
Auf Anfrage äußerte sich die Stadt Köln am Donnerstag (18. Juni 2026) unmissverständlich. Jutta Doppke-Metz vom städtischen Presseamt informierte, dass eine Öffnung nicht infrage komme. Sie führte aus: „Weiterhin gilt, dass eine Nutzung des gesamten Geländes, wie es sich im derzeitigen Zustand befindet, baurechtlich nicht genehmigt ist.“
Ursächlich für diese Entscheidung sind diverse bauliche Maßnahmen auf dem Areal, die ohne die erforderliche Zustimmung der Stadt umgesetzt wurden. Der Betreiber vertrat demgegenüber die Ansicht, der Ausbau sei von bereits existierenden Genehmigungen abgedeckt.
Zwangsgelder in Höhe von 60.000 Euro verhängt
Der Konflikt zog bereits finanzielle Konsequenzen nach sich. Da der Club im Jahr 2024 an zehn Tagen ohne Erlaubnis betrieben wurde, setzte die Stadt ein Zwangsgeld von 30.000 Euro fest. Dieser Betrag wurde laut Doppke-Metz vom Betreiber bislang nicht entrichtet. Eine Klage dagegen vor dem Kölner Verwaltungsgericht scheiterte.
Die Sprecherin bestätigte, dass auch für das Jahr 2025 ein weiteres Zwangsgeld erhoben werden musste. Für zehn offiziell festgestellte Öffnungstage wird abermals eine Summe von 30.000 Euro gefordert. Trotz der juristischen Auseinandersetzung wurde auf der Facebook-Seite des Clubs im Juli und August des Vorjahres für das gastronomische Angebot geworben. (iri)
