Die Einbahnstraße in der Alte Neusser Landstraße erschwert die Zufahrt zum Schleusenweg. Die Bezirksvertretung fordert eine flexiblere Lösung.
Köln-ChorweilerAnwohnern soll Durchfahrt durch Einbahnstraße in Worringen ermöglicht werden

Die Verkehrspfosten vor dem Zebrastreifen sollen auch künftig erhalten bleiben – allein Anwohner des Schleusenwegs sollen diese passieren dürfen.
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Wer von Süden kommend über die Alte Neusser Landstraße in den Worringer Ort fährt, sieht sich an der Einmündung der Sankt-Tönnis-Straße einer eher ungewöhnlichen Situation gegenüber: einem Zebrastreifen, vor dem eine Reihe von Verkehrspfosten die Weiterfahrt in Richtung Norden verhindern. Da sich die bis dahin großzügig breite Alte Neusser Landstraße ab diesem Punkt zu einer schmalen Gasse verengt, gilt für den nördlichen Abschnitt schon seit Jahren eine Einbahnstraßenregelung, aus Süden kommende Fahrzeuge werden über die Sankt-Tönnis-Straße ins Ortsinnere geleitet.
Nun hat die Bezirksvertretung (BV) Chorweiler die Verwaltung gebeten, die bisherige Regelung zu überarbeiten. Grund dafür sind die Anwohner des Schleusenwegs, der nur ein paar Meter nördlich des Zebrastreifens von der Alte Neusser Landstraße abzweigt. Diese können die Einfahrt des Schleusenwegs nur von Norden kommend erreichen, müssen also zuweilen große Umwege durch den Ort fahren, um nach Hause zu kommen.
Schleusenweg: Südliche Zufahrt gefordert
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen sowie der Einzelvertreter Lucas Hahn (FDP), Lilo Heinrich (Die Linke) und Johann Kradinal (BSW) hat die Bezirksvertretung einen Vorschlag gemacht. Das Durchfahrtsverbot soll so angepasst werden, dass die Einfahrt in den Schleusenweg für Anlieger künftig auch von Süden her möglich ist. Denn auf Höhe der Hausnummer 270 sei die Fahrbahn noch breit genug, dass sie beidseitig befahrbar sei. „Damit die Anwohner nicht erst einen kilometerlangen Umweg durch den Ort fahren müssen, um ihre Einkäufe nach Hause zu bringen“, begründete Cäcilia Nesseler (CDU) den Antrag.
An den Verkehrspfosten und der Einbahnstraßenregelung wollen die Antragsteller nichts ändern, die Alte Neusser Landstraße sei wegen der baulichen Gegebenheiten richtigerweise eine Einbahnstraße. Da der Schleusenweg ohnehin nur fünf Hausnummern zähle und es somit um einen überschaubaren Personenkreis gehe, sei auch künftig kein übermäßiger Durchgangsverkehr zu erwarten, auch nicht im Bereich des Zebrastreifens. Lediglich der Abschnitt von der Hausnummer 270 bis zur Einfahrt des Schleusenwegs soll zur Straße mit beschränkter Durchfahrt für Anlieger umgewidmet werden. Fahrtstrecken zu reduzieren helfe nicht zuletzt auch, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, und helfe der Stadt daher, das Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen, warben die Antragsteller. Der Antrag wurde letztlich ohne weitere Änderungen beschlossen.
